Steinwurf von Autobahnbrücke

  • Mein tiefes Mitgefühl! Ich habe auch Angst vor solchen Gehirnkranken Spinnern! Ich dürfte da keinen erwischen - der wird sich sein restliches Leben nicht mehr selbstständig bewegen können! Ich bin dafür das solche Leute wegen MORDVERSUCH verurteilt werden! Anders kann ich das nicht sehen - hier wird der mögliche Unfall mit Todesfolge mutwillig in Kauf genommen. Ich verstehe nicht warum da an den Brücken keine Sicherungsmöglichkeiten getroffen werden. Es wird doch sonst Alles vorgeschrieben und zum "Schutze" verordnet.


    Sorry, wenn ich so hart überkomme, aber ich fahre sehr viele Kilometer über die Autobahn, jeder weiß, das man hier schon genug Aufmerksamkeit benötigt und dann auch noch auf solche Gehirnkranke zu achten - finde ich einfach zu viel des Guten.


    Ich hoffe für Dich, das man diese Übeltäter auch erwischt. Schließlich sind 300Euro viel Geld und Dein Auto ist auch nicht mehr so, wie es vorher war.


    In diesem Sinne wünsche ich Euch Allen stets eine Gute Fahrt - ohne derartige Zwischenfälle!


    Gruß Roesi

    Die Welt ist krank!!! Helft Ihr! :)

  • Zitat

    Original geschrieben von roesi

    Sorry, wenn ich so hart überkomme, aber ich fahre sehr viele Kilometer über die Autobahn, jeder weiß, das man hier schon genug Aufmerksamkeit benötigt und dann auch noch auf solche Gehirnkranke zu achten - finde ich einfach zu viel des Guten.



    Ich selbst bin Pendler, jeden tag 100 Kilometer Autobahn mit waldigen Passagen und einem guten Dutzend Brücken- gerade jetzt wenn's abends früh Dunkel wird fährt auch bei mir immer die Angst mit- im Corsa 1,0 übrigens...:(
    Tut mir auch unendlich leid, was dreamsleeper passierte.
    Die 300€ sind da wahrscheinlich nichts im Vergleich zum Verlust der Lockerheit am Steuer- denke, das ein tiefes Mißtrauen für längere Zeit bleiben wird.
    Greetz, der Norbert

    Alles wird gut.

  • Re: Re: Re: Steineschmeißer oder: Abwärts...


    Zitat

    Original geschrieben von Chevygnon

    Ich sprach von vorsätzlicher Tat.
    Und in soeinem Falle wäre es aus niederen Beweggründen, es wäre heimtückisch und auch grausam und gemeingefährlich (da es jeden also die Allgemeinheit treffen kann) sowieso.
    Somit wäre es nebenbei auch kaltblütig, da der Tod von Menschen zumindest billigend in Kauf genommen würde, wenn nicht sogar gewollt wäre.


    Sowas in der Richtung wollte ich eben auch schreiben, aber um der erste zu sein, bin ich wohl etwas zu spät aufgestanden. ;)


    Ich würde als Richter hier sehr hart durchgreifen, auch wenn es um das Schicksal eines einzelnen Menschen geht (hier: der Täter). Andererseits werden nach dem Jugendstrafrecht max. 10 Jahre vergeben, damit macht man niemand das Leben kaputt.


    Klar ist doch, dass es niedrige Beweggründe sind, wenn man aus Langeweile anderen Schaden zufügt. Wenn es jeden treffen kann, ist es allgemeingefährlich, wenn man nicht damit rechnet, ist es heimtückisch und wenn meinem Fahrer oder Beifahrer die Schädeldecke von einem 10-Kilo-Stein zerdeppert wird, dann finde ich das auch grausam. Wieso soll man sich also zurückhalten? Ganz klar Mord bzw. Mordversuch...


    Kiddies, seid froh, dass ich mich nicht für Jura entschieden habe! :mad:

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Eine Patentlösung für das Strafmaß habe ich auch nicht parat aber Mord ist IMHO doch noch was anderes...


    Hier täuschst Du Dich.


    Zitat

    Original geschrieben von Elefant
    Die juristischen Anforderungen an Mord sind ziemlich hoch, es wird wohl (wenn ein Mensch bei einer solchen Aktion getötet wird) eher auf Totschlag hinauslaufen!


    Nein, wird es nicht. Selbstverständlich kann man in derartigen Fällen nach § 211 (Mord) verurteilen. In der Literatur (z.B. bei Joecks) wird das Steinewerfen von Autobahnbrücken als Standardbeispiel für das siebte Mordmerkmal genannt. Auch andere wird man u.U. bejahen können. Auch die oben von Chevygnon erwähnten "Steinewerfer von Darmstadt" wurden wegen Mordes verurteilt.


    Zitat

    Original geschrieben von Elefant
    Die beiden Paragraphen stehen hier übrigens, damit die Leute die hier von Mord u.ä. reden mal sehen, was Mord juristisch bedeutet!


    :D

  • schlimme Sache! keine Frage. Aber:
    ich stelle mir gerade vor, wenn ihr die Steinewerfer gekriegt hättet. vermutlich hättet ihr dann noch eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung (oder sowas) an den Hals bekommen. Mit sowas muss man im "Rechtsstaat" ja mittlerweile rechnen. Täterschutz und Opfer-Missachtung.
    Es passt nicht ganz hierher, aber dennoch:
    Vor Jahren wurde mein altersschwacher Renault 5 mal vom TÜV bemängelt, weil er mit Winterreifen ausgerüstet war, die nur bis 160 zugelassen waren. Der Warn-Aufkleber am Armaturenbrett fehlte halt. Ich habe dann dem TÜV-Menschen die Zulassung gezeigt, in der stand: Höchstgeschwindigkeit 158. Und ausserdem weiss ich doch, wie schnell meine Reifen dürfen. Darauf erklärt der mir folgendes: wenn ihr Wagen geklaut wird und der Dieb z.B. auf der Flucht vor der Polizei bergab 165 fährt und dann ein Reifen platzt sind sie als Fahrzeughalter verantwortlich. Das war kein Witz! Der meinte das ernst.
    Soviel zum Thema Verkehr und Rechtslage im herrlichen Deutschland.
    sorry wegen des off topic ;)


    d@niel

  • Ich weiß auch nicht was ich gemacht hätte wenn ich die bekommen hätte, wahrscheinlich erstmal ne kräftige Ohrfeige verpasst!

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