Einzelverbindungsnachweis für kostenfreie Gespräche?

  • Hallo,
    es ist bei der T-Com mit Tarif Call & Surf Comfort möglich einen Einzelverbindungsnachweis für kostenfreie Gespräche zu bekommen?
    Meine Recherchen an vielen Stellen haben bis jetzt ergeben, dass es nicht möglich ist, aber bei einer Nachfrage im Back Office der T-Com wurde gesagt, dass es doch möglich ist. Was stimmt denn jetzt?
    Danke für Antworten.

  • Re: Einzelverbindungsnachweis für kostenfreie Gespräche?


    Es stimmt beides.



    Zitat

    Original geschrieben von PM2005
    ist es bei der T-Com mit Tarif Call & Surf Comfort möglich einen Einzelverbindungsnachweis für kostenfreie Gespräche zu bekommen?


    Normalerweise nicht.




    Zitat

    Original geschrieben von PM2005
    aber bei einer Nachfrage im Back Office der T-Com wurde gesagt, dass es doch möglich ist.


    Auf schriftliche Anforderung gegen Bezahlung für besondere z. B. gerichtliche Beweiszwecke bis zu 80 Tage nach Rechnungserstellung = Ja

    maulfaule gruesse .....


    [URL=http://www.businessnews.com/leben/art629,240533.html?fCMS=973555c0e9e47c8dcf1faf583ff28d3b]Ebay wächst dank Dummköpfen[/URL]

  • das ist doch mal eine gute antwort ;)


    ist es denn auch ohne besonderen grund für privatkunden einfach so möglich? wie sehen die preise generell dafür aus?

  • Man kann sich notfalls auf die BNetzA berufen, die dies so bestätigt hat. Das ganze hat Netzwerkservice mal AFAIK bei der BNetzA (im Bezug auf Arcor) erfahren. Wie maulfaul aber schon schrieb, dieser EVN muss aber nicht kostenfrei sein(Bearbeitungsgebühren). Bei kostenpflichtigen Verbindungen hingegen muss der Anbieter einen kostenlosen EVN bereitstellen.

  • Zitat

    Original geschrieben von webbiller
    Man kann sich notfalls auf die BNetzA berufen, die dies so bestätigt hat. Das ganze hat Netzwerkservice mal AFAIK bei der BNetzA (im Bezug auf Arcor) erfahren. Wie maulfaul aber schon schrieb, dieser EVN muss aber nicht kostenfrei sein(Bearbeitungsgebühren). Bei kostenpflichtigen Verbindungen hingegen muss der Anbieter einen kostenlosen EVN bereitstellen.


    könntest du das vielleicht noch ein wenig mehr erläutern?

  • Es war so, das es viele Antworten im Netz gab und ich einen Kunden habe welcher bei der BNetzA arbeitet.


    Ich rief Ihn also an und fragte ihn, WAS nun richtig sei, da es mich interessierte.


    Er sagte mir damals das auch Gespräche welche über einen Pauschalbetrag abgegolten sind über ein EVN ausgewiesen werden können. Ich war bis dato der Meinung gewesen, das dieses nicht erlaubt sei von der BNetzA. Er sagte nur, dadurch das sie nicht Abrechnungsrelevant sind, müssen sie nicht aufgelistet werden. Wodurch sich alle Netzbetreiber das sparen.


    Das ganze hat ja auch neben der Kostenersparnis durch weniger Papier z.B. den Vorteil, das der Kunde nicht nachrechnet ob vielleicht die Telefonflat sich gar nicht mehr für ihn lohnt, da z.B. alle angerufenen OnNet Gespräche sind wie Alice <-> Alice oder Arcor <-> Arcor.


    Meine Frage wieviel das ganze kosten würde, wenn man einen solchen EVN wolle, das konnte er mir nicht beantworten, da seines Wissen noch kein Kunde sowas beantragt hatte bzw. dieses (noch) nicht geregelt sei. Sollte ein ISP sich aber nach schriftlicher Aufforderung weigern ein EVN rauszugeben, so könne ich oder der Kunde sich an die BNetA wenden.


    Das ganze habe ich nicht weiter verfolgt, ein Kunde von Arcor wollte ein EVN von Arcor haben für seine Festnetzgespräche bei einer Telefonflat. Ich bat ihn das Ergeniss mir mitzuteilen, was leider ausgeblieben ist. Ich weiss also nicht ob er Arcor überhaupt deswegen angeschrieben hat.


    Gruss


    Kaweh Jazayeri


    Edit: Wichtig ist das man der Speicherung der Daten über den Rechnungsversand hinaus zugestimmt hat, es gibt ISP wo man das ablehnen kann und somit die Daten dann natürlich nicht mehr vorhanden sind.

    MfG
    Kaweh Jazayeri
    KJNetzwerkservice
    KJNetzwerkservice Inh. Kaweh Jazayeri, Stamitzstr. 19, 68167 Mannheim Tel: 0621 . 339 34 - 78
    TT@Jazayeri.de Bitte das PM Postfach bei Angeboten nicht fluten. Bestellungen sind nur über die angegeben eMailadressen gültig.

  • hallo,
    ich werden dann mal bei der t-com schriftlich anfragen, wie es mit diesem evn aussieht
    im übrigen hat sich eine kostenersparnis in zeiten von rechnung online ja meistens erübrigt ;)

  • nunja, auch Speicherplatz kostet Geld, allerdings im anbrechenden Zeitalter der Zwangs-Vorratsdatenspeicherung auch kein Argument mehr.

  • :D Aber dennoch siehst du nicht ob Frau/Mann/Tochter/Sohn nun 5 oder 50 Stunden telefoniert haben. Desweitern nicht ob das nun alles Fremdfestnetze oder OnNet war.


    Gruss


    Kaweh Jazayeri

    MfG
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