Zurücksenden der Karte war auch laut der alten vor der Drillisch AGB Bestandteil derselben.
Die Gebühren sind allerdings nachträglich vertragswidrig eingeführt worden.
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Zurücksenden der Karte war auch laut der alten vor der Drillisch AGB Bestandteil derselben.
Die Gebühren sind allerdings nachträglich vertragswidrig eingeführt worden.
ZitatOriginal geschrieben von galahad13
Zurücksenden der Karte war auch laut der alten vor der Drillisch AGB Bestandteil derselben.
Die Gebühren sind allerdings nachträglich vertragswidrig eingeführt worden.
Hallo galahad13,
mein Vertrag wurde damals noch mit der RSLCom geschlossen. In meinem Kündigungsbestätigungsschreiben vom Sommer 2006 steht noch nichts von der Gebühr. Ich habe dann zur Sicherheit im Juni nochmals eine Kündigung geschrieben, erst in diesem Antwortschreiben stand etwas von der Rücksendegebühr. Ich werde wohl nochmals an Telco schreiben und die rechtliche Grundlage der Gebühr anzweifeln.
Weshalb hast Du denn nochmals gekündigt? Einmal reicht doch, vor allem, da Du doch hoffentlich beim ersten Mal auch eine Kündigungsbestätigung erhalten hast!? Wem der Laden, bei dem Du den gekündigten Vertrag hast, zwischenzeitlich gehört, kann Dir doch egal sein. Ein Vertrag ist für die Laufzeit zu den bisherigen, ursprünglichen AGBs von beiden Parteien einzuhalten. Diese sind vom neuen Anbieter, der deinen alten Provider geschluckt hat, genau so umzusetzen, es sei denn, er will diese ändern und infomiert Dich hiervon. Dann hast Du aber ein Widerspruchsrecht, was letztlich in einer außerordentlichen Kündigung endet oder den Vertrag bis zum regulären Laufzeitende so belässt, wie er abgeschlossen wurde. Also, nicht einschüchtern lassen. Das Recht ist hier auf Deiner Seite. Wenn damals kein Pfand Vertragsbestandteil war, kann er es jetzt auch nicht sein, wenn Du nicht einer AGB-Änderung zugestimmt hast (Nichtreaktion auf eine schriftliche Info des Anbieters hierzu reicht schon aus).
Gruß herold
ZitatOriginal geschrieben von herold
(Nichtreaktion auf eine schriftliche Info des Anbieters hierzu reicht schon aus).
So generell kann man das aber nicht sagen- insbesondere bei Verbraucherverträgen.
Das scheint doch hier in Fällen von Mobilfunkverträgen gängige Praxis zu sein. Zur Zeit verschickt doch z.B. E-Plus wieder diese Infos zu den neuen Roamingkonditionen. Wer diese nicht will, muss widersprechen oder hat die neuen Bedingungen im Fall der Nichtreaktion akzeptiert. Wird doch überall so gehandhabt. Ob das jetzt rechtmäßige Praxis ist, scheint ja noch nicht grundsätzlich entschieden worden zu sein. Es machen doch alle Anbieter noch so.
Gruß herold
ZitatOriginal geschrieben von herold
Das scheint doch hier in Fällen von Mobilfunkverträgen gängige Praxis zu sein. Zur Zeit verschickt doch z.B. E-Plus wieder diese Infos zu den neuen Roamingkonditionen. Wer diese nicht will, muss widersprechen oder hat die neuen Bedingungen im Fall der Nichtreaktion akzeptiert. Wird doch überall so gehandhabt. Ob das jetzt rechtmäßige Praxis ist, scheint ja noch nicht grundsätzlich entschieden worden zu sein. Es machen doch alle Anbieter noch so.
Gruß herold
Die alten Roamingkonditionen entsprechen nicht der aktuellen Gesetzeslage, weshalb diese angepasst werden müssen. Dies dürfte rechtlich okay sein.
Steht nichts von Kartenpfand in den Verträgen, so könnten die Mobilfunkunternehmen meiner Meinung nach dennoch nach Mahnung eine Herausgabe- und/oder Schadensersatzklage gegen den Nichteinsender einreichen.
Also schickt denen doch das blöde Teil zurück, ihr könnt doch eh nichts mit anfangen und rein rechtlich ist es auch nicht eure SIM. Wer sich über möglicherweise berechnete Gebühren aufregt weil er wissentlich die Karte nicht zurücksendet, sollte sich an die eigene Nase fassen weil er mit dem nicht herausgeben wollen keinen Deut besser ist als der Provider.
voodoo:
Falls die Karte momentan nicht greifbar ist, so würde ich den Provider anschreiben und ihm dies schildern und eine frühestmögliche Herausgabe mit konkreten Datum anbieten.
Hier gehts nicht um das Zurücksenden der Karten, sondern um den Versuch rechtswidrig Gebühren zu kassieren und evtl. ohne Vollmacht von den Konten abzubuchen.
Wenn Ihr die Karte innerhalb der Frist zurückschickt, wird doch gar nix kassiert!!!
ZitatOriginal geschrieben von bauste
Wenn Ihr die Karte innerhalb der Frist zurückschickt, wird doch gar nix kassiert!!!
Da wäre ich mir eben nicht so sicher. Wie schon von mir geschrieben, hat Victorvox es bei mir anders gemacht. Da wurde schon auf der Rechnung des letzten Vertragsmonats- genau am letzten Tag des Vertrages!- die SIM-Karte in Rechnung gestellt. Da hatte die Frist logischerweise noch nicht mal begonnen.
Die ganze SIM-Pfand-Geschichte wird doch nur praktiziert, um bei einigen Kunden noch mal etwas Geld einzusammeln. Das ganze Handling ist doch sicherlich teurer als jeglicher Wert einer SIM-Karte. Nicht ohne Grund wollen TM oder VF auch nicht ihrer 'gebrauchten' Prepaid-SIMs zurück haben.
Zitat
Das scheint doch hier in Fällen von Mobilfunkverträgen gängige Praxis zu sein. Zur Zeit verschickt doch z.B. E-Plus wieder diese Infos zu den neuen Roamingkonditionen. Wer diese nicht will, muss widersprechen oder hat die neuen Bedingungen im Fall der Nichtreaktion akzeptiert. Wird doch überall so gehandhabt. Ob das jetzt rechtmäßige Praxis ist, scheint ja noch nicht grundsätzlich entschieden worden zu sein. Es machen doch alle Anbieter noch so.
Das alle es machen heißt ja noch nicht, daß das auch so in Ordnung ist. Vergleiche z.B. die Postkartenaktion von debitel 2005: http://www.teltarif.de/arch/2005/kw27/s17677.html
In die AGBs sind wohl bei allen Anbietern Klauseln 'eingebaut', die bewirken sollen, daß ausdrückliche Ablehnung einer 'Vertragsänderung' notwendig ist bzw. Schweigen als Zustimmung gewertet werden kann. Ob das bei Verbrauchern überhaupt zulässig ist, wäre noch eine andere Frage...
o2 fühlte sich bei der 0180-Preiserhöhung nicht mal verpflichtet die neuen Preise mitzuteilen (trotz entsprechendem Passus in den AGB)- von daher machen die Anbieter viel, wenn es ihnen gerade passt... ![]()
Ok, aber wenn man die Karte gleich nach der Deaktivierung wieder zurückschickt, wird der in rechnung gestellte Betrag erst gar nicht abgebucht.
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