Nokia 6300 mit Genion Card S Duo für 19 Euro

  • Zitat

    Original geschrieben von suka
    Ich gehe mal davon aus, dass die meisten von Euch die Handys wieder bei Ebay reinstellen. Meine Frage dazu ist:
    Schreibt ihr dann bei der Artikelbeschreibung, dass noch 24 Monate Restgarantie besteht und schickt ihr dann die auf euren Namen ausgestellten Unterlagen mit?
    Garantie beim Hersteller sollte doch eigentl. übertragbar sein, oder?

    das würde mich auch interessieren.

  • Aragorn: Ja, das geht. AFAIK sind Garantieleistungen an das Gerät, und nicht an den Käufer gebunden (z.B: über die Serien-Nr. / IMEI).


    Von da her ist der Verkauf bei eBay kein Thema.



    Au revoir...

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  • Zitat

    Original geschrieben von Lokomotive
    email erhalten Vertrag abgelehnt und heute habe ich von o2 zwei Herzlich Wilkommen emails bekommen,vielleicht kann ich doch noch hoffen auf mein k750i.


    Lies mal hier im Thread quer: Ich glaube die Ablehnungen gingen teilweise versehentlich raus...
    Fazit: Ich wenn ich Du wäre würd da mal kurz nachfragen beim Shop!


    Zitat

    Original geschrieben von DJ Wisdom
      Aragorn: Ja, das geht. AFAIK sind Garantieleistungen an das Gerät, und nicht an den Käufer gebunden (z.B: über die Serien-Nr. / IMEI).


    Meines Wissens sind Garantieleistungen freiwillige Leistungen des Herstellers oder des Verkäufers und können daher beliebig (also z.B. auch auf den Erstkäufer) eingeschränkt werden. Klarheit wird da nur eine Lektüre der jeweiligen Garantieunterlagen bringen können. Letztlich würde ich dem Käufer einfach anbieten, das ich ihm mit meinem Namen zur Seite stehen würde wenn der Hersteller rumzicken sollte...


    (MEIN Handy steht allerdings übrigens keineswegs zum Verkauf!)

  • Hi,


    also ich hab gestern auch die Versandbestätigung bekommen.


    Hab am 09.05 abends bestellt, hätte nicht gedacht das es durch geht da ich da meine Kündigung für nen Active und läuft und ich selbst schon nen Genion L habe.


    Aber jetzt bin ich froh das es durch ist.


    MfG DerOli

  • Zitat

    Original geschrieben von suka
    Ich gehe mal davon aus, dass die meisten von Euch die Handys wieder bei Ebay reinstellen. Meine Frage dazu ist:
    Schreibt ihr dann bei der Artikelbeschreibung, dass noch 24 Monate Restgarantie besteht und schickt ihr dann die auf euren Namen ausgestellten Unterlagen mit?
    Garantie beim Hersteller sollte doch eigentl. übertragbar sein, oder?


    Danke im Voraus.


    Wieder so ein Privatgewerblicher Ebay "Betrüger", wenn Du Ware einkaufst um diese mit Gewinn weiterzuverkaufen, bist Du gewerblich tätig, und musst selber für die Gewährleistung geradestehen.


    Ansonsten ist die Garantie übertragbar.

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Wieder so ein Privatgewerblicher Ebay "Betrüger", wenn Du Ware einkaufst um diese mit Gewinn weiterzuverkaufen, bist Du gewerblich tätig, und musst selber für die Gewährleistung geradestehen.


    Ansonsten ist die Garantie übertragbar.


    Stimmt so nicht. Es gibt auch Hersteller die nur den Erstkäufer eine Garantie gewähren.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martiny
    Stimmt so nicht. Es gibt auch Hersteller die nur den Erstkäufer eine Garantie gewähren.


    Hmm, aber ich glaube nicht, dass das auf Nokia zutrifft:


    Zitat

    Falls Sie einen Anspruch aus der Eingeschränkten Garantie geltend machen wollen, müssen Sie folgendes vorlegen:


    a) das Produkt (oder den betroffenen Teil) und


    b) den Originalkaufbeleg, der eindeutig den Namen und die Adresse des Verkäufers, das Datum und den Ort des Kaufes, den Produkttyp und die IMEI-Nummer oder eine andere Seriennummer ausweist.


    http://www.nokia.de/de/service…tellergarantie/15356.html



    Da steht ja nirgendwo, dass man der Originalkäufer sein muss. Ich habe aber vorsorglich eine Email-Anfrage geschickt.


    murmelchen
    danke für den "betrüger", hehe.
    Aber was meinst Du hierzu:

    Zitat

    Ein Kannkaufmann ist der, der ein Handelsgewerbe betreibt, das nicht den erforderlichen Umfang hat, um ihn automatisch zum Kaufmann zu machen. Manchmal spricht man auch unzutreffend von Minderkaufleuten (dieser Begriff ist veraltet) oder Kleingewerbetreibenden. Dem Kannkaufmann steht es nach § 2 HGB frei, ob er sich ins Handelsregister eintragen lässt; tut er das, so wird er als Kaufmann behandelt.

  • Leute, weil jemand ein Handy weiterverkauft ist er doch nicht direkt ein Kaufmann.


    Etwas OT: Wie ist das mit der Garantie gesetzlich geregelt? Hier gelten ja gesetzlich 6 Monate mindest-Garantie. Sind diese dann unabhängig von einem Weiterverkauf innerhalb dieses Zeitraums gültig? Meinem Verständnis entsprechend: ja.



    Au revoir...

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