Nokia 7390 nach 5 Monaten defekt - Recht auf Austausch?

  • Hallo,


    Ende Dezember erwarb meine Freundin über http://www.handybar.de ein Nokia 7390 im Rahmen einer o2-Vertragsverlängerung.


    Das Gerät weist seit kurzem folgende Mängel auf:
    Das große Handydisplay schaltet nach dem Öffnen des Handys nicht immer automatisch ein. Manchmal muss es mehrmals geöffnet/geschlossen werden. Dieser Fehler tritt mehrmals täglich auf. (Wackelkontakt?)
    Des Weiteren ist mir aufgefallen, dass die Beleuchtung des Displays bei hellem Hintergundbild (zum Beispiel beim Einschalten) nicht gleichmäßig ist und die Leistung des Akkus relativ gering ist. (Problem Stromversorgung/Spannung?)


    Nun hat sie den Händler per E-Mail kontaktiert und geschrieben, dass Sie das Handy über den Händler im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung austauschen lassen möchte.


    Der Händler hat auf die E-Mail lediglich geantwortet, dass Sie sich zwecks Reparatur an einen Reparaturdienst wenden soll und empfiehlt W-Support.


    Nun meine Fragen:
    - Soll sie sich darauf einlassen?
    - Ist es okay, dass der Händler das Handy nicht zurücknimmt und nur auf einen Reparaturdienst verweist? (Sie hat dem Händler klar mitgeteilt, dass sie das Handy über ihn tauschen lassen möchte.)
    - Hat sie nicht innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf ein Recht auf einen Austausch des Geräts? (§439 Abs. 1 des BGB)
    - Was ratet ihr uns?

  • Hallo,


    das Handy hat ja noch sowohl Garantie als auch Gewährleistung.


    Der Händler ist verpflichtet das Handy anzunehmen, aber schickt es wahrscheinlich selbst auch nur zu einem Service Partner. Demnach ist es eigentlich egal, wohin du es schickst, du bekommst es repariert wieder.


    Und ja natürlich kannst du auf §439 I BGB verweisen, aber dann hält dir der Händler §439 III BGB entgegen, und das war es. :D
    Die sechs Monate sind eigentlich nur wegen der Beweislastumkehr wichtig, aber da du auch noch Garantie hast, ist es hier egal.


    Schick das Gerät einfach ein und gut ist die Sache. Nur wenn mehrere (min. 2) Reparaturversuche beim selben Defekt erfolglos sind, hast du Anspruch auf ein Neues. Meistens bekommt man auch gleich ein Neues, wenn das Gerät erst ca. 10 Tage alt ist, aber bei fünf Monaten eher nicht..außer Nokia macht das anders als SonyEricsson.

  • Es wird hier wohl oder übel zu einer Reparatur kommen, es sei denn du kannst nachweisen, dass der Mangel schon seit Anbeginn gewesen ist, was ich bezweifele (das wird auch irgendwie so in den o.g. Paragraphen stehen, hab sie mir jetzt nicht durchgelesen)
    Von daher wäre es günstiger, das Gerät direkt an die Reparatur-Werkstatt zu schicken, als zum Händler. Er wird es womöglich auch nur weiterleiten.

  • Zunächst danke ich Euch für die Antworten!


    Zitat

    Original geschrieben von NokiaPort.de
    Es wird hier wohl oder übel zu einer Reparatur kommen, es sei denn du kannst nachweisen, dass der Mangel schon seit Anbeginn gewesen ist


    Genau das ist der Punkt: Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass ich den Mangel verursacht habe. Erst danach wird die Beweislast umgekehrt.
    Er kann das eigentlich nur beweisen, wenn ein Schaden durch äußere Einwirkung vorliegt. Aber das Handy sieht aus wie neu - und der Fehler trat auch von allein auf.


    Ich werde meiner Freundin dann das mit dem Reparturdienst vorschlagen.


    BTW:
    Wie sieht es mit Versandkosten aus?


    Sorry, dass ich hier so viel frage, aber ich habe ein halbes Jahr in einem Unternehmen für Computerzubehör u.ä. gearbeitet. Und wir haben defekte Ware im Gewährleistungsfall gegen Neuware getauscht und die Versandkosten wurden auch erstattet - sofern der Kunde diese Wünsche äußerte.

  • Wie ich schon geschrieben habe, ist das mit den sechs Monaten bei dir nicht relevant...nur deshalb hast du keinen Anspruch auf Austausch.


    Wie Nokia das handhabt, wenn du es über Garantie abwickelst, weiß ich nicht, da musst du mal nachfragen.
    Wenn du es über deinen Händler abwickelst, so muss er die Transportkosten tragen. Problem ist, dass er evtl. verlangt, dass du das Handy nicht unfrei an ihn schickst, und ob du dann die Transportkosten auch tatsächlich überwiesen bekommst ist halt die Frage. Die Gebühren um es einzutreiben sind im Zweifel viel höher als der Wert...

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