Hallo,
Ende Dezember erwarb meine Freundin über http://www.handybar.de ein Nokia 7390 im Rahmen einer o2-Vertragsverlängerung.
Das Gerät weist seit kurzem folgende Mängel auf:
Das große Handydisplay schaltet nach dem Öffnen des Handys nicht immer automatisch ein. Manchmal muss es mehrmals geöffnet/geschlossen werden. Dieser Fehler tritt mehrmals täglich auf. (Wackelkontakt?)
Des Weiteren ist mir aufgefallen, dass die Beleuchtung des Displays bei hellem Hintergundbild (zum Beispiel beim Einschalten) nicht gleichmäßig ist und die Leistung des Akkus relativ gering ist. (Problem Stromversorgung/Spannung?)
Nun hat sie den Händler per E-Mail kontaktiert und geschrieben, dass Sie das Handy über den Händler im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung austauschen lassen möchte.
Der Händler hat auf die E-Mail lediglich geantwortet, dass Sie sich zwecks Reparatur an einen Reparaturdienst wenden soll und empfiehlt W-Support.
Nun meine Fragen:
- Soll sie sich darauf einlassen?
- Ist es okay, dass der Händler das Handy nicht zurücknimmt und nur auf einen Reparaturdienst verweist? (Sie hat dem Händler klar mitgeteilt, dass sie das Handy über ihn tauschen lassen möchte.)
- Hat sie nicht innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf ein Recht auf einen Austausch des Geräts? (§439 Abs. 1 des BGB)
- Was ratet ihr uns?