Hallo,
ich habe bei Ebay ein E65 gekauft:
*Link entfernt*
Das Handy ist als nagelneu und im top Zustand beschrieben. Heute ist es angekommen, und jetzt schaut Euch mal den Zustand an:
*Link entfernt*
Um ehrlich zu sein, sieht es als Nahaufnahme schlimmer aus, als in echt. Trotzdem ist das doch eine Frechheit.
Hab den Verkäufer sachlich angeschrieben, er möge doch wenigstens den Kaufpreis um 20 EUR mindern. Ansonsten würde ich auf die Rückabwicklung bestehen.
Mein Argument ist, dass die Kratzer ein Mangel sind, die er verschwiegen hat (§444BGB). Somit ist er zum Schadensersatz verpflichtet (§823BGB).
Er argumentiert aber, dass er nicht unbenutzt in der Auktion geschrieben hat und Gebrauchsspuren normal sind.
Stellt sich jetzt die Frage: was geht als nagelneu und top Zustand noch durch???
Übertreibe ich, oder soll ich mal zum Anwalt gehen? Hab nämlich keine Lust mich foppen zu lassen.
:confused: