Frage zu Versandkosten

  • Hallo,


    bei vielen Geschäften lese ich den Zusatz ab 50euro Versandkostenfrei,wenn ich mir jetzt zwei Produkte bestelle,eins für 15euro,das andere für 60euro und dieses andere für 60euro zurückschicke,fallen dann für das 15euro Produkt Versandkosten an,die ich dann nachträglich zahlen muß ?


    gruß lokomotive

  • Nein, da fällt nix an...


    Den Rabatt gibts ja alleine dafür, das du für mehr als Summe X bestellst. Dein Rückgaberecht etc. bleibt davon unberührt und ändert auch nachträglich nichts mehr daran.

  • Es ist jedoch zu beachten, dass evtl. Rücksendekosten anfallen, die nicht in jedem Fall problemlos erstattet werden. Hier sind die AGB des Händlers zu beachten (welche natürlich nicht zwangsläufig rechtlich einwandfrei sein müssen, aber deutlich machen können, wo es zu Reibungen zwischen Kunde und Händler kommen könnte). Macht der Händler hierzu keine Angaben, so sind in der Regel die Rücksendekosten ab einem Warenwert von 40 EUR der bestellten Ware vom Händler zu erstatten, allerdings muss dann die Zahlung bereits erfolgt sein. Es gibt aber auch Händler, die argumentieren, dass der Wert der zurückgesandten Waren (nicht der bestellten) 40 EUR übersteigen muss, damit sie die Rücksendekosten erstatten. Zudem ist zu beachten, dass manche Händler unfreie Sendungen nicht annehmen und auf bestimmte Versandarten Wert legen. Es ist also nicht immer ohne weiteres möglich, die Ware unfrei per Paket abzusenden...

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Es wird doch wohl hoffentlich niemand, nur um Versandkosten von vielleicht 5 Euro zu sparen so einen Scheiß machen, und sich extra was mitbestellen, nur um es nachher wieder zurückzuschicken?
    Das klang jetzt eben so für mich...

  • Zitat

    Original geschrieben von Lichterglanz
    Es wird doch wohl hoffentlich niemand, nur um Versandkosten von vielleicht 5 Euro zu sparen so einen Scheiß machen, und sich extra was mitbestellen, nur um es nachher wieder zurückzuschicken?
    Das klang jetzt eben so für mich...


    Das machen Millionen Frauen seit Jahrzehnten, nur keine falsche Scham. Neckermann, Esprit und wer alles über Katalog versendet kann davon ein Lied singen.


    Und das ist sogar kalkuliert, denn wenn die Ware erstmal bei der Kundin ist, dann bleibt sie dort meistens auch-nur die wenigsten Kundinnen bestellen einen "Zurückschickartikel", den sie niemals kaufen wollen würden, sondern irgendwas "nur mal zum angucken".

  • Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
    Zudem ist zu beachten, dass manche Händler unfreie Sendungen nicht annehmen und auf bestimmte Versandarten Wert legen. Es ist also nicht immer ohne weiteres möglich, die Ware unfrei per Paket abzusenden...


    Seit kurzem schon! ;)


    Dazu gibts auch in der aktuellen oder letzen c't einen langen Artikel.

  • Die Sache mit der unfreien Sendung ist aber mit Vorsicht zu genießen. Im Prinzip ist es ja schön für den Verbraucher nicht mehr auslegen zu müssen, aber wenn der Empfänger für die Annahme der unfreien Sendung Strafporto zahlen muss , darf er dieses per Gesetz auch an den Versender weiterreichen. Das bringt im Nachhinein also gar nichts.

  • Zitat

    Original geschrieben von kingpin166
    aber wenn der Empfänger für die Annahme der unfreien Sendung Strafporto zahlen muss , darf er dieses per Gesetz auch an den Versender weiterreichen. Das bringt im Nachhinein also gar nichts.


    Auf welcher Grundlage der Unternehmer diesen Anspruch geltend machen soll, das musst Du mir aber mal erklären (Ausgenommen: Warenwert <40 EUR oder "Kauf auf Rechnung")


    Flatty

  • Auf Grundlage des neuen Gesetzes. Lies den Artikel in der c't. Die Grundlage ist, dass der Verkäufer zwar unfreie Sendungen ab jetzt generell nicht mehr ablehnen darf, jedoch die Mehrkosten für eine nicht vereinbarte unfreie Sendung auf den Käufer umlegen darf. I.d.R wird es dann mit dem Rückzahlungsbetrag verrechnet.

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