Servus,
dann gibt die Mobilcom nur mit Verträgen raus, aber im Ladenlokal hängt sie bestimmt aber das ist egal, wie gesagt zieht euch was hübsches an, dann klappt das schon mit dem verkäufer und der rückgabe. ![]()
Mfg
Michi
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Servus,
dann gibt die Mobilcom nur mit Verträgen raus, aber im Ladenlokal hängt sie bestimmt aber das ist egal, wie gesagt zieht euch was hübsches an, dann klappt das schon mit dem verkäufer und der rückgabe. ![]()
Mfg
Michi
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von hillsdevil
Servus,
dann gibt die Mobilcom nur mit Verträgen raus, aber im Ladenlokal hängt sie bestimmt aber das ist egal, wie gesagt zieht euch was hübsches an, dann klappt das schon mit dem verkäufer und der rückgabe.
Mfg
Michi
*Grins* Alles klar. Kann ja jetzt eh nichts machen und nur abwarten bis die Zeit vergeht und ich nach Feierabend mit Mama dahin kann.
Ich gebe dann bescheid was draus geworden ist.
Danke euch!
So, alle die mir geschrieben haben (auch privat hier) haben Unrecht gehabt.
Mann MUSS mir das Handy nicht zurück nehmen. Es war mehr als 15Min an und das kann mach nachweisen. Wenn sie es mir zurück genommen hätten wärs aus Kulanz gewesen aber das können die nicht. Das können wohl nur große Märkte wie z.B. Mediamarkt.
Ich habe das Handy im Laden gelassen. Wenn bis Samstag Jemand kommt und so eins will kriegt er "meins" - und ich dann mein Geld zurück. Und dann nehme ich das Nokie N95.
Drückt mir bitte ein 2tes Mal die Daumen das es so klappt.
(Ja, ich weiß is nich so toll wenn Jemand anderem mein "gebrauchtes" Handy angedreht wird - aaaaber mir in diesem Fall egal).
ZitatOriginal geschrieben von ANICA
So, alle die mir geschrieben haben (auch privat hier) haben Unrecht gehabt.
Mann MUSS mir das Handy nicht zurück nehmen. Es war mehr als 15Min an und das kann mach nachweisen. (...)
15 Minuten an oder nicht an, dass ist IMHO völlig egal.* Sicher, dass die nicht gesagt haben, dass man damit dann nicht länger als 15 Minuten telefonieren darf?
Aber das würde dann nicht zu
ZitatDer Karton war schon offen. Haben mir den geöffnet geben.. das Ding is das ich die Verpackung vom Datenkabel geöffnet hab, alles andere is so wie es vorher auch war.
passen.
* Je nachdem, welche Gebrauchsspuren dadurch entstanden sind.
Ja sicher das die nich gesgat haben man hätte nich länger als 15Min. telefonieren dürfen.
Und ich habe total vergessen zusagen das das Datenkabeltütchen schon aufgerissen ist. Ist das schlimm? Weil wenn es jetzt Jemand kaufen mag dann wundert er sich doch warum da was aufgerissen ist???? Hoffe das geht trotzdem so.
ZitatOriginal geschrieben von ANICA
Es war mehr als 15Min an und das kann mach nachweisen. Wenn sie es mir zurück genommen hätten wärs aus Kulanz gewesen aber das können die nicht. Das können wohl nur große Märkte wie z.B. Mediamarkt.
Man kann nachweisen dass das Handy angeschalten war? Wäre mir neu!
Die Rücknahme ist absolute Kulanz, das wurde dir hier vorher schon deutlich gesagt. Dass der Laden keine Kulanz zeigen kann ist völlig an den Haaren herbei gezogen. Denn bei dem Handypreis ist mehr als genug Spielraum für Kulanz ... da können die jedes Dritte verkaufte zurücknehmen und machen immer noch Gewinn! Die wollen nur keine Kulanz zeigen.
Gerade kleinere Läden können mit Kulanz mehr erreichen und einen ihrer wenigen Kunden halten ... bei MediaMarkt mach ein einzelner Kunde nicht so viel.
Ich möchte dir die Hoffnung nicht nehmen aber könnte wetten, dass "leider niemand das Handy haben wollte" und du es daher wieder zurück bekommst.
Wenn du dann für die Vertragsverlängerung aber wieder in diesen Laden gehst bist du selber Schuld oder weißt nicht wohin mit deinem Geld (PS: Ich schick dir dafür auch gern meine Kontonummer per PN :D).
Vielleicht hast du nun gelernt, dass der Kauf übers Internet auch Vorteile hat, denn hier hast du ein 14-tägiges Rückgaberecht!
Ich kram diesen Thread jetzt nochmal raus, weil ich eine Frage zum Rückgabrecht habe.
Ich habe letzte Woche ein BT Stereo Headset geliefert bekommen, was ich beim Amazon Marketplace gekauft habe.
Nun funktioniert das leider nicht richtig mit meinem Handy, wie auch schon ein anderes, welches ich davor schon bei Amazon gekauft und wieder zurückgegeben hatte. (BT Protokolle und so unterstützt mein Handy, Verbindung hat nur dauernd Aussetzer)
Der Unterschied zu vorher ist nur, dass ich bei dem aktuellen 2 Plastiktüten (einmal ein kleineres Paar Ohrstöpsel und das andere die Tasche für das Headset) aufgemacht habe. Diese sind nicht wiederverschliessbar.
Das Headset habe ich natürlich pfleglich behandelt und Originalverpackung auch etc. Kann der Verkäufer deswegen schon Ärger machen? Weil ich das ja in einem Laden wohl auch nicht gedurft haette!?
Gruß, Cy
Das sollte kein Problem sein.
Wenn du bei einem gewerblichen Verkäufer zugeschlagen hast, dann gilt das Fernabsatzrecht.
Die Inbetriebnahme zu Testzwecken ist gerade der Sinn des Fernabsatzrechts.
Eine andere Frage ist, ob ggf. Ersatz für die zerstörten Packungsteile zu leisten ist.
Hierzu wären dann aber die Bedingungen des Händlers zu prüfen. Weist er auf eine derartige Folge nicht hin, kann er nichts verlangen, sofern die Schäden durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstanden sind und nicht über das notwendige Maß hinausgehen.
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