Wie "händelt" man als Privatkäufer MwSt...

  • ... die ihm ein Händler bei einer Gutschrift mit auszahlt?


    Edit: Es geht um ausgezahlte Gutschriften für den Abschluß eines Handyvertrages.

  • Zitat

    Original geschrieben von TMausHB
    Hä? :confused:
    Wie händelst denn Du die MwSt., wenn Du sie bezahlst? ;)



    @ TMausHB,


    als Geschäftmann sollte dir diese Antwort peinlich sein. ;)


    Denn du müsstest wissen, dass von Privat gezahlte MwSt. vom jeweiligem Händler ans Finanzamt bezahlt wird.


    Was liegt hier vor? Ein Händler der die MwSt. an privat auszahlt, kann sich daraus Vorsteuer ziehen, dass Geld kommt also quasi nie beim FA an, weil der eigentliche Schuldner (Privatkunde) gar nichts davon weiß, dass er die ausgezahlte MwSt. nicht ein behalten darf.

  • Verstehe ich (als Nicht-Händler) nicht. Ich als Privatkunde habe, wenn ich Produkte einkaufe, mit dem Finanzamt mal gar nichts zu tun - das ist einzig das Problem des Händlers.


    Wieso sollte der Kunde die MWSt denn nicht einbehalten dürfen? Was sollte er damit machen? Wenn er sie erst bezahlt, dann aber nicht einbehalten darf macht er ja Verlust? :confused:



    Abgesehen davon: Das Wort "händeln" tut mir echt weh - das gibt es zwar, hat aber rein gar nichts mit der Eindeutschung des englischen "to handle" zu tun. "Handhaben" wäre eine passende Übersetzung..

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Wenn du ne Gutschrift bekommen hast, hast du die MwSt ja auch irgendwann an den Händler gezahlt! Was würdest du sagen wenn du diese nicht zurück bekommst? Sondern statt 11.90 nur 10 Euro Gutschrift bekommen würdest? Alles andere macht der Händler mit seinem STB bzw. FA aus!


    So schaut es aus! Wenn du was anderes meinst, mußt du es korrekt erklären, denn ich verstehe ansonsten ebenfalls nicht was du willst!

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

  • Ah,


    offensichtlich bezieht sich der TE auf diesen Thread ab dem verlinkten Posting, d. h. es geht nicht um eine Gutschrift im Sinne einer Rücknahme von Ware, sondern um eine Auszahlung beim Abschluss eines Handyvertrags.


    Warum er das allerdings nicht selber erklären kann, sondern einen interpretierungsbedürftigen ZweiEinzeiler in den Raum wirft - keine Ahnung.. :rolleyes:

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    – Edward V Berard

  • Re: Wie "händelt" man als Privatkäufer MwSt...


    Zitat

    Original geschrieben von delli1
    ... die ihm ein Händler bei einer Gutschrift mit auszahlt?


    Wenn du als Privatmann eine Gutschrift bekommst, dann ist das der komplette Gutschriftsbetrag, also das was du bezahlt hast (und damit die Höhe der Gutschrift rechtfertigt). Das ist immer mit MWSt.


    Aus Händlersicht:
    Die Zahllast an Steuer des Händlers an das FA wird also bei einer Gutschrift um die Höhe des Steuerbetrags verringert.

    Cuando la vida te traiga limones, pide tequila y sal o aprende a hacer limonada.


    Aber große Hunde können auch gefährlich sein. Man muss immer eine zweite Person da haben, die einen Vorderfuß hochhebt von dem Hund, dann kann er nicht nach hinten austreten. by Udo Lindenberg feat. Helge Schneider: Chubby Checker

  • Zitat

    Original geschrieben von xoduz



    Abgesehen davon: Das Wort "händeln" tut mir echt weh - das gibt es zwar, hat aber rein gar nichts mit der Eindeutschung des englischen "to handle" zu tun. "Handhaben" wäre eine passende Übersetzung..


    Sorry für den zugeführten Schmerz, wird mich aber nicht davon abhalten, "händeln" "handhaben" vorzuziehen. ;)


    Zitat

    Original geschrieben von xoduz


    Warum er das allerdings nicht selber erklären kann, sondern einen interpretierungsbedürftigen ZweiEinzeiler in den Raum wirft - keine Ahnung.. :rolleyes:


    Stimmt, an eine eine Gutschrift im Sinne einer Rücknahme von Ware, hatte ich beim erstellen nicht gedacht. Aber steuerlich relevant gibt es auch nur eine Art von Gutschrift . Aber egal, war mein Fehler, ist ja nun geklärt was ich meinte.


    @ ArtIst.Max,


    ich glaube du gehst auch von der falschen Gutschrift aus.

  • OK, auch ich war von folgendem Fall ausgegangen:


    Kunde kauft Ware für 119,-€ inkl. MwSt.
    Kunde mag Ware nicht.
    Kunde schickt Ware zurück.
    Kunde erhält Gutschrift über 119,-€.
    Kunde weiß nicht, wie er mit den 19,-€ "Mehrwertsteueranteil" verfahren soll.


    War aber wirklich sehr missverständlich! Bööööses delli1! :D

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