ZitatOriginal geschrieben von Erst
vorweg: ich arbeite beim Steuerberater und habe nebenbei das Gewerbe.
Aufgrund der BFH-Urteile vom 13.07.2006 - V R 46/05 und vom 12.01.2006, V R 3/04, BStBl II 2006, 479 sowie des BMF-Schreibens vom 08.12.2006, IV A 5 - S 7200 - 86/06 habe ich meine offenen Bilanzen der Vorjahre geändert und die Umsatzsteuererklärungen berichtigt. Das Finanzamt hat eine Umsatzsteuersonderprüfung durchgeführt und den Vorsteuerabzug aus den Auszahlungen bei mir abgesegnet.
Also fragt eure Steuerberater
Mensch Eric, lass sie doch selber drauf kommen. Sind doch alle erwachsen und erfahrene Geschäftsleute. ![]()