Mietrecht: Pauschale SAT Anlagen Gebühr in Nebenkostenabrechnung aufführen?

  • Moin!


    Ein bekannter von mir vermietet eine Wohnung in seinem Haus. Er hat in seiner letzten Nebenkostenabrechnung an den Mieter eine pauschale Nutzungsgebühr für die Haus SAT Anlage aufgeführt, i.H.v. 5,00 Euro / Monat aufgeführt.


    Ist das rechtens und voll durchführbar? Gibt es evtl eine Gesetzesgrundlage?


    Der Mieter meint, er müsse diese Gebühr nicht zahlen.


    Über eine Hilfe würde ich mich freuen.



    Björn

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  • Re: Mietrecht: Pauschale SAT Anlagen Gebühr in Nebenkostenabrechnung aufführen?


    Zitat

    Original geschrieben von Bjoernyy
    Der Mieter meint, er müsse diese Gebühr nicht zahlen.


    Einfache Lösung. In den Mietvertrag schauen. Steht das drin, daß es als Nebenkosten abgerechnet wird, muß er's zahlen. Wenn nichts drin steht, nicht.


    Wobei eine "pauschale" Gebühr? :confused: Eigentlich werden da Betriebskosten abgerechnet. Und zwar reale und belegbare. Aber auch die muß er nicht zahlen, wenn das nicht im Mietvertrag steht. Ist mir gerade entgangen, das mit pauschal.

  • Ich weiß nur, das im Falle von Kabelanschlüßen nicht gezahlt werden muss, wenn es sich um preisgebunden Wohnraum handelt (also Sozialbau etc.).


    Bei Sattelitenanlagen ist es denke ich nochmal etwas anders...Ich könnte mir vorstellen, dass der Mieter in der Tat nicht zahlen muss, weil es ja im Grunde nur ein Kabel ist, das in die Räume verlegt wird-daraus pauschale Kosten in der Höhe abzuleiten, wird schwierig...es entstehen ja keine laufenden Kosten dadurch, dass der Mieter kein Satfernsehen guckt etc..

  • Zitat

    Original geschrieben von pallmall
    Bei Sattelitenanlagen ist es denke ich nochmal etwas anders...Ich könnte mir vorstellen, dass der Mieter in der Tat nicht zahlen muss, weil es ja im Grunde nur ein Kabel ist, das in die Räume verlegt wird-daraus pauschale Kosten in der Höhe abzuleiten, wird schwierig...es entstehen ja keine laufenden Kosten dadurch, dass der Mieter kein Satfernsehen guckt etc..


    Das Teil braucht Strom und muß gewartet werden. Das kann er als reale, und belegbare Betriebskosten dem Mieter weiter geben, wenn er das im Mietvertrag vereinbart hat.


    Ob es möglich ist, diese Betriebskosten sozusagen pauschal und geschätzt abzurechnen, weiß ich nicht. Wäre mir aber neu.

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Das Teil braucht Strom und muß gewartet werden. Das kann er als reale, und belegbare Betriebskosten dem Mieter weiter geben, wenn er das im Mietvertrag vereinbart hat.


    Ob es möglich ist, diese Betriebskosten sozusagen pauschal und geschätzt abzurechnen, weiß ich nicht. Wäre mir aber neu.


    Aber sicherlich nicht in Höhe von 6€ monatlich-und weiter geben kann er nur, was auch belegbar ist. Da es sich hierbei wohl nur um eine Untervermietung im eigenen Haushalt des Vermieters handelt, kann das somit anteilig nur ein paar Cent sein. Das ist schließlich kein reines Mietobjekt, sondern nur eine Untervermietung.

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