S68 und GEZ

  • Hallo zusammen,


    ab dem 1.1.2007 sind ja "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" gebührenpflichtig. Muss denn eine Privatperson, die weder TV, noch Radio, noch einen internetfähigen PC hat für ein S68 GEZ-Gebühren entrichten?


    Vielen Dank,


    Tankred

  • Eine sehr theoretische Frage, da das S68 kein eingebautes Radio hat sagt der gesunde Menschenverstand nein, aber Gez und gesunder Menschenverstand gehen ja bekanntlich nicht immer konform..

  • Nö, kein Radio und kein UMTS - also eigentlich keine Chance für die GEZ.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Hm ja... aber das Handy ist ja prinzipiell internetfähig. Ist es dann nicht auch gebührenpflichtig?

  • Handys ohne UMTS sind de facto nicht in der Lage, Radio- oder gar TV-Streams zu verarbeiten. Daher sind nur UMTS-fähige Handys GEZ-pflichtig.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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