Hallo zusammen,
ab dem 1.1.2007 sind ja "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" gebührenpflichtig. Muss denn eine Privatperson, die weder TV, noch Radio, noch einen internetfähigen PC hat für ein S68 GEZ-Gebühren entrichten?
Vielen Dank,
Tankred
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Hallo zusammen,
ab dem 1.1.2007 sind ja "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" gebührenpflichtig. Muss denn eine Privatperson, die weder TV, noch Radio, noch einen internetfähigen PC hat für ein S68 GEZ-Gebühren entrichten?
Vielen Dank,
Tankred
Eine sehr theoretische Frage, da das S68 kein eingebautes Radio hat sagt der gesunde Menschenverstand nein, aber Gez und gesunder Menschenverstand gehen ja bekanntlich nicht immer konform..
Nö, kein Radio und kein UMTS - also eigentlich keine Chance für die GEZ.
Hm ja... aber das Handy ist ja prinzipiell internetfähig. Ist es dann nicht auch gebührenpflichtig?
Handys ohne UMTS sind de facto nicht in der Lage, Radio- oder gar TV-Streams zu verarbeiten. Daher sind nur UMTS-fähige Handys GEZ-pflichtig.
Ah, das beruhigt mich - vielen Dank. ![]()
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