Versandgeschäft Wiederruf, Verbraucher muss bei Rückgabe keine Versandkosten zahlen

  • Schön und werden wohl Spassbestellungen wieder zunehmen ...


    http://www.vz-nrw.de/UNIQ119045370003792/link347772A.html


    Verbraucher muss die Hinsendekosten nicht mehr zahlen bei Rückgabe des Produktes ...

    MfG
    Kaweh Jazayeri
    KJNetzwerkservice
    KJNetzwerkservice Inh. Kaweh Jazayeri, Stamitzstr. 19, 68167 Mannheim Tel: 0621 . 339 34 - 78
    TT@Jazayeri.de Bitte das PM Postfach bei Angeboten nicht fluten. Bestellungen sind nur über die angegeben eMailadressen gültig.

  • Da sage ich nur das ist wieder Weltklasse wie unsere Richter argumentieren.
    Als Versandhändler trägt man nun das volle Risiko, und zahlt im Prinzip dem Kunden eine Leistung, welche er in Anspruch nimmt, jedoch nicht bezhalen muss.
    Das wundert mich wirklich das Versandhandelskonzerne, wie Otto/Quelle/Neckermann/Amazon usw. nicht mal unsere Politik aufklären, dass es so nicht funktionieren kann.
    Ansonsten entwickelt sich sowas ganz schnell zur Geld Vernichtungsmaschine für Versandunternehmen.
    Somit kommt es irgendwann zu Konsequenzen, welche im endeffekt wieder der Verbraucher zu tragen hat.
    Welcher Händler hat dann schließlich noch interesse was zu versenden, wenn er das Volle Versandrisiko bei Verlust trägt + 2x Versandkosten + 1mal Verpackungsmaterial bezahlt, sowie die Arbeit hat die Bestellung zu richten und dann nach Rücksendung wieder in der WaWi zu erfassen, was ja ebenfalls zusätzliche Kosten produziert.
    Solche Urteile, sind einfach nur meilenweit von der Realität entfernt.


    gruß markus

  • Was bei uns immer das Prob. ist:


    "Was ist Gebauch zum Test?!" .... da werden Modems zurückgesendet die sehen schlimmer aus als bei anderen diese nach 1/2 Jahr ...


    Kartonagen beschädigt und nicht richtig zusammengebaut ... Kabel wild zusammgefasst usw ...


    Da unsere Rücklaufq. zum Glück recht klein ist, wird das im Moment in einer Ecke gesammelt und mal als Resterampe verschleudert ...


    Gruss


    Kaweh Jazayeri

    MfG
    Kaweh Jazayeri
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  • Bei uns ist die Rücksendequote sehr niedrig. Natürlich ist immer mal ein Kunde dazwischen der mehrfach Geräte zurückschickt oder direkt 2 bestellt um eins zurückzuschicken. Die werden dann halt nach dem zweiten Mal gesperrt.

  • Zitat

    Original geschrieben von thedarkside2005
    da würd ich mir spätestens nach dem zweitenmal so richtig zeit lassen mit der rückerstattung des geldes...
    Na wenigstens muß de käufer schadensersatz bezahlen, wenn die benutzung der ware über ein ausprobieren hinaus gegangen ist.


    da sind wir sehr konsequent, wenn der kunde eine bestimmte Zeit telefoniert hat oder andere Gebrauchsspuren am Gerät sind, schlagen wir einen bestimmten Prozentsatz ab.

  • Re: Versandgeschäft Wiederruf, Verbraucher muss bei Rückgabe keine Versandkosten zahl


    Zitat

    Original geschrieben von Netzwerkservice
    Verbraucher muss die Hinsendekosten nicht mehr zahlen bei Rückgabe des Produktes ...

    Das war bisher ja eigentlich auch schon so, nur wurde es nicht von jedem Händler akzeptiert.


    Aus Kundensicht finde ich es ganz sinnvoll. Ich habe in den letzten Jahren aus etlichen Versandbestellungen maximal drei Sendungen zurück geschickt, weil die Ware einfach absolut besch..... war. Da fand ich es nur fair, daß ich sämtliche Kosten ersetzt bekomme. Schließlich war es der Verkäufer, der die Ware nicht ausreichend oder nicht korrekt beschrieben hatte.


    Leider ermöglicht es auch Mißbrauch. Mal eben zehn Geräte bestellen und ausprobieren, dann wieder alle zurückschicken und dann beim billigsten Händler das gewünschte nachordern. Oder alle zwei Wochen ein neues Gerät holen, zurücksenden und ein neues Gerät beim nächsten Händler holen.


    Gruß,
    Martin

    Und manchmal denk ich mir so: Das ist aber ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung!

  • Re: Re: Versandgeschäft Wiederruf, Verbraucher muss bei Rückgabe keine Versandkosten



    Leider ist der Mißbrauch hier zu groß. Gerade in der geiz ist geil Mentalität. Wir nehmen benutzte Sachen auch aus Kulanz nicht kostenfrei zurück, auch wenn es viele Käufer gibt, die meinen sie dürften 14 Tage ein Gerät nutzen und danach gegen Kaufpreis zurück senden.


    Noch krasser wird es gerade mit Wandlungen. Wir haben viele Kunden, die nach 23 Monaten und 25 Tagen das Gerät wandeln wollen. Die geben auch offen zu, das es ja so vom Gesetzgeber gewollt ist und sie ein Anrecht auf ein aktuelles Nachfolgegerät (natürlich auch zu 0 EUR) haben würden. Da wird die Rechtslage häufig ausgenutzt.

  • Re: Re: Re: Versandgeschäft Wiederruf, Verbraucher muss bei Rückgabe keine Versandkos


    Zitat

    Original geschrieben von handytick.de
    Noch krasser wird es gerade mit Wandlungen. Wir haben viele Kunden, die nach 23 Monaten und 25 Tagen das Gerät wandeln wollen. Die geben auch offen zu, das es ja so vom Gesetzgeber gewollt ist und sie ein Anrecht auf ein aktuelles Nachfolgegerät (natürlich auch zu 0 EUR) haben würden. Da wird die Rechtslage häufig ausgenutzt.

    Wow, das ist wirklich dreist.
    Dem kann man aber direkt entgegnen, daß es vom Gesetzgeber gerade nicht so gewollt ist und daher ab 6 Monaten die Beweislast umgekehrt wird. Ab dann muß der Käufer beweisen, daß der Mangel schon bei Kauf vorhanden war. Das dürfte in 99,999% nicht gelingen.

    Und manchmal denk ich mir so: Das ist aber ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung!

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