Danke für Euch gleichzeitige Antwort :top:
Da nun ein Anschluß gekündigt wird, kann diese Nummer zum ISDN mitgenommen werden?
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Danke für Euch gleichzeitige Antwort :top:
Da nun ein Anschluß gekündigt wird, kann diese Nummer zum ISDN mitgenommen werden?
Einfach bei Beantragung des ISDN-Anschlusses Rufnummernmitnahme des anderen Anschlusses vermerken. Der andere wird dann automatisch abgeklemmt.
Deswegen ja zum T-Punkt, sind derzeit zwei unabhängige Verträge
u.U. mit unterschiedlichen Laufzeiten u. Kdg.-Fristen.
Die Umwandlung zu ISDN erfolgt ja ziemlich rasch.
Für den zweiten Anschluss ist eine Kündigungsfrist einzuhalten,
daher beides auch abstimmen.
GP
... wegen der Steuer
Technisch ist das eine,
finanzamtsmässig das andere.
Fakt ist: bei einem technisch gemeinsamen Anschluss wird auch bei einem nach Rufnummern aufgeteilten Einzelverbindungsnachweis eine überwiegend private Nutzung unterstellt.
Eine betriebliche Nutzung muss explizit bewiesen oder hinreichend glaubhaft gemacht werden, z. B. EVN, Anruflisten, Kundenlisten mit Telefonnummern usw.
Bei physikalisch eindeutig verschiedenen Anschlüssen in verschiedenen Räumen nicht.
Darum würde ich - wenn überhaupt (noch) relevant - darüber nochmal intensiv nachdenken.
In diesem Fall, dürfte der Nachweis aufgrund der vergangenen Jahre etwas einfacher sein, ausser die geltend gemachten Telefongebühren würden
drastisch steigen.
Vom Grundsatz her, wird Anteil Privat / Geschäft ermittelt z.B. 20 : 80, entsprechend wird dann auch die Anschlussgebühr aufgeteilt.
Mit Telefonflat wirds dann wieder etwas komplizierter.
Ist im Endeffekt ein Rechenexempel u. kommt auch auf die Gesamthöhe
der Telefonkosten an.
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