Ist es üblich bzw. rechtlich einwandfrei als Kunde einer Bank eine Rahmenvereinbarung für Wertpapiergeschäfte abzuschließen, nach der der Kunde auf Herausgabe der Wertpapiervergütungen (also Vertriebsvergütungen, vor allem Platzierungs- und Vertriebsfolgeprovisionen) verzichtet?
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