Verzicht auf Wertpapiervergütungen

  • Ist es üblich bzw. rechtlich einwandfrei als Kunde einer Bank eine Rahmenvereinbarung für Wertpapiergeschäfte abzuschließen, nach der der Kunde auf Herausgabe der Wertpapiervergütungen (also Vertriebsvergütungen, vor allem Platzierungs- und Vertriebsfolgeprovisionen) verzichtet?

  • kurz und knapp: ja. Wieso auch nicht? Nach der neuen Mifid-Richtlinie ist die Bank verpflichtet, alles offenzulegen, was sie an einem Wertpapiergeschäft mit Dir verdient (Ausgabeaufschlag, Verwaltungsvergütung, Kick-Backs etc. pp.), aber diese muss sie nicht an Dich weitergeben.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Meine Bank möchte nämlich, dass ich eine solche Erklärung abgebe, und daher wollte ich vorher wissen, ob das so üblich ist.

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