Grauimporte: Immer 24Monate Gewährleistung?

  • Hallo,


    wenn deutsche Händler Graumimporte in dt. Anbieten, die schon freigeschaltet sind, dann liegt doch ein tiefer Eingriff in der Ware vor und man hätte als Endkunde doch darauf berufend nicht das Problem der Beweiselastumkehr nach 6 Monaten für die Inanspruchnahme eines Gewährleistungsfalles, oder? Allerdings wird es wohl schwer zu argumentieren sein, dass zB ein Display-Defekt 7 monate nach dem kauf auf den Eingriff zur Freischaltung durch den Händler schon bereits beim kauf bestanden hat.


    Es gibt bekanntlich kommerzielle Anbieter (hier meine ich die Handyhändler) von iPhones auf dem deutschen Markt (insb. ebay), die diese iPhones zusammen mit selbstgestrickten Handyverträgen (fast immer ein Duo-Vertrag wegen der hohen Anschaffungskosten für die Ware) anbieten und logischerweise die Garantie ausschließen (müssen) - klar, dass es dafür keine Garantie von Apple geben kann.


    Natürlich müssen diese Händler aber die gesetzliche Gewährleistung anbieten. Hierbei gibt es die Möglichkeit, dass der Händler explizit die iPhones als Gebrauchtware im Angebotstext kennzeichnet und ausdrücklich von seinem Recht gebrauch macht und für diese "Gebrbrauchtware" nur 12 Monate Gewährleistung anbietet, was gesetzlich für Gebrauchtware auch erlaubt ist.


    Verkürzt der Händler nicht ausdrücklich auf 12 Monate bei Gebrauchtware, dann hat man bekanntlich sogar Anspruch auf 24 Monate Gewährleistung.


    Ciao

  • Re: Grauimporte: Immer 24Monate Gewährleistung?


    Zitat

    Original geschrieben von dominiks
    wenn deutsche Händler Graumimporte in dt. Anbieten, die schon freigeschaltet sind, dann liegt doch ein tiefer Eingriff in der Ware vor und man hätte als Endkunde doch darauf berufend nicht das Problem der Beweiselastumkehr nach 6 Monaten für die Inanspruchnahme eines Gewährleistungsfalles, oder?


    Doch. Die Modifikation ändert nichts daran, dass die Gewährleistung nur Fehler abdeckt, die bereits bei der Übergabe vorhanden waren und dies ab dem 7. Monat durch Dich zu beweisen wäre. Allein die Aussage "Der Händler hat es modifiziert" dürfte kaum ein stichhaltiger Beweis sein, vor allem, wenn das Gerät vorher klaglos funktionierte.

    Zitat

    Allerdings wird es wohl schwer zu argumentieren sein, dass zB ein Display-Defekt 7 monate nach dem kauf auf den Eingriff zur Freischaltung durch den Händler schon bereits beim kauf bestanden hat.


    Das würde ich sogar für relativ unmöglich halten. ;)

    Zitat

    Es gibt bekanntlich kommerzielle Anbieter (hier meine ich die Handyhändler) von iPhones auf dem deutschen Markt (insb. ebay), die diese iPhones zusammen mit selbstgestrickten Handyverträgen (fast immer ein Duo-Vertrag wegen der hohen Anschaffungskosten für die Ware) anbieten und logischerweise die Garantie ausschließen (müssen) - klar, dass es dafür keine Garantie von Apple geben kann.


    Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die kann der Händler gar nicht ausschließen. Diese verfällt aber natürlich durch den Eingriff automatisch.


    Die Händlergewährleistung kann der Händler dagegen nicht ausschließen; eine eventuelle derartige Bemerkung im Auktionstext wäre ungültig.

    Zitat

    Natürlich müssen diese Händler aber die gesetzliche Gewährleistung anbieten. Hierbei gibt es die Möglichkeit, dass der Händler explizit die iPhones als Gebrauchtware im Angebotstext kennzeichnet und ausdrücklich von seinem Recht gebrauch macht und für diese "Gebrbrauchtware" nur 12 Monate Gewährleistung anbietet, was gesetzlich für Gebrauchtware auch erlaubt ist.


    Richtig.

    Zitat

    Verkürzt der Händler nicht ausdrücklich auf 12 Monate bei Gebrauchtware, dann hat man bekanntlich sogar Anspruch auf 24 Monate Gewährleistung.


    Ja. In beiden Fällen aber ab dem 7. Monat i.A. relativ nutzlos. ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!