Handy Rückgabe - wie möglich beim Loop Paket

  • Hallo zusammen,
    ich habe mir vor 3 Wochen ein Loop-Paket mit dem Samsung F-200 gekauft.
    Ein Grund warum ich mir dieses Paket ausgesucht hatte war unter anderen, das das handy eine RDS Funktion haben soll ( siehe Hier
    und Hier
    .
    Nun hat diese Handy aber keine RDS Funktion :eek: :mad:


    Auch eine Nachfrage beim Support von Samsung brachte bis Dato keine Antwort !


    Kann ich jetzt das Handy einfach wieder zurück geben ?


    Die Loop-Karte möchte ich behalten, aber was soll ich mit einen Handy was etwas nicht macht was aber die Werbung verspricht !!!


    Gruß


    Jörg

  • Du hättest das Handy innerhalb von 2 Wochen zurückgeben können, da hättest du aber nicht telefonieren dürfen usw ( was du wahrscheinlich schon getan hast?? )
    Ansonsten ist die Karte auch schon regestriert + angemeldet ( noch ein Grund warum das wohl nichts wird )


    Und wenn du was zurückgeben könntest, dann eh nur das komplette Paket.
    Aber da seh ich schwarz.
    Karte behalten und Handy via TT oder Ebay verkaufen.
    Was anderes wird dir nicht überbleiben.

  • Habe gerade die Antwort von Samsung erhalten ( nach gut 2 Wochen ) :


    Guten Tag, Herr XXXXX,


    vielen Dank fuer Ihre Anfrage.


    Bei Ihrem Mobiltelefon koennen Sie RDS nicht einschalten.


    Ihre Kundennummer lautet: XXXXXXXXXX


    ------------------------------------------------------------


    Bei weiteren Fragen koennen Sie uns gern kontaktieren.


    Bitte beachten Sie, dass Sie aus technischen Gruenden die Antwort-FunktionIhres E-Mail-Programms nicht nutzen koennen.


    Zur Kontaktaufnahme klicken Sie bitte auf folgenden Link oder kopieren Sie ihn in Ihren Browser: http://support.samsung.de/


    Herzliche Gruesse
    Alexandra Mertin


    Samsung Electronics GmbH
    Customer Communication Center
    Tel: 01805 121213*
    Fax: 01805 121214*
    http://www.samsung.de


    *(0,14 Euro/Min. Festnetz dt. Telekom)


    Samsung Electronics GmbH, 65824 Schwalbach,
    Managing Director/Geschaeftsfuehrer:


    Seung-Kak Kang,
    Commercial Register/Gerichtsstand Koenigstein, HRB 4657,
    WEEE Reg. No.: DE 57734404
    k


    Sry aber was soll das ?


    Machen selbst Werbung für das RDS und der Support sagt das geht nicht


    Ich fühle mich jedenfalls richtig ver ar****


    Werd mal bei der Loop Hotline anrufen mal sehen was da geht


    Gruß


    Jörg

  • Leider üblich bei Samsung


    Du bist mit so etwas kein Einzelfall,
    Samsung und Motorola sind die schlimmsten in dieser Beziehung.
    Und Sie lassen Dich im Reklamationsfall kalt ablaufen,
    selber schuld, wenn Du der Werbung glaubst.

    Zitat

    Original geschrieben von Ninja6
    ...
    Machen selbst Werbung für das RDS und der Support sagt das geht nicht
    Ich fühle mich jedenfalls richtig ver ar****


    Und da hast Du auch Recht, (ich halte das auch für eine Schweinerei)
    ob Du es auch bekommst, das ist eine andere Sache.


    Du musst gegenüber Deinem Händler als Vertragspartner und evtl. auch o2 so argumentieren:
    Du hättest das Paket (bestehend aus Handy und SIM) ja nur genau wegen diesem Leistungsmerkmal gekauft.
    Du hast der Werbung und der Leistungsmerkmalliste vertraut.
    Du hattest alsbald bemerkt, daß das mit dem RDS nicht funktioniert und daher sofort bei der Samsung-Hotline angefragt (hätte ja auch ein Software-Fehler sein können), dafür, daß die so spät antworten, kannst Du ja nichts und forderst deswegen Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.
    Ausserdem handelt es sich ja um einen (fälschlich beworbenen) Sachmangel,
    den Irrtum des Herstellers und des Lieferanten kann man Dir nicht anlasten.


    Falls die rumzicken, dann forderst Du einfach die kaufvertragliche Erfüllung des Leistungsmerkmales RDS.


    Hoffentlich bist Du rechtsschutzversichert?



    Habe gerade noch mal geschaut: geändert haben die das auch noch nicht,
    also, ausdrucken und beweise sichern, und ab zur Verbraucherzentrale,
    das ist nämlich unlauterer Wettbewerb, dafür kassieren die eine kostenpflichtige Abmahnung.

    [small]Bitte keine Fragen per PN, diese gehören ins Forum, damit alle davon partizipieren können[/small]

  • Wenn dem Produkt eine zugesicherte und beworbene Eigenschaft fehlt, kannst Du selbstverständlich von dem Kaufvertrag zurück treten. Was sagt denn dein Händler dazu?


    Gruß


    SR

  • So war dann mal im O² Shop wo ich das Handy her habe und die sind evt. bereit das Handy zurück zunehmen.Ich soll mich am Montag nochmals dort melden.


    Bei der O² Hot-Line haben die erstmal große Ohren gemacht und mir zugesichert diesen Fall zu untersuchen.Die sehr feundliche und kooperative Dame ging mit mir alle auch hier genannten Seiten durch und sichert mir zu, sich wieder bei mir zu melden.


    @ telecomfuzzi


    das mit der Verbraucherzentrale werde werde ich auch machen Fettes THX für diese Anregung


    Ich halte Euch auf den laufenden ....


    Gruß


    Jörg

  • In den meisten Geschäften steht: Prepaid Packete werden nicht umgetauscht oder zurückgenommen.

    Wir brauchen alle Wachstum, sagte der Luftballon - und platzte.

  • Mit einem Schild kann man sich aber nicht über Gesetze hinwegsetzen - und der TE will das Handy ja nicht zurückgeben weil er es sich anders überlegt hat, sondern weil eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Problem ist evtl., dass es nicht der Shop wo er gekauft hat war, der ihm die Eigenschaft zugesichert hat...

    Nexus 4 (Aldi Talk Paket 300)
    Gigaset AS280, Fritzbox Fon (sipgate plus, FreeVoipDeal, Telekom-SIP)

  • Zitat

    Original geschrieben von h52
    Mit einem Schild kann man sich aber nicht über Gesetze hinwegsetzen - und der TE will das Handy ja nicht zurückgeben weil er es sich anders überlegt hat, sondern weil eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Problem ist evtl., dass es nicht der Shop wo er gekauft hat war, der ihm die Eigenschaft zugesichert hat...


    Ich war am Montag in diesen Shop ( O² Shop Berlin Spandau Arcaden ) wo ich auch das Paket gekauft habe. Ich warte immer noch auf einen Rückruf von denen :rolleyes:


    Die haben mir da erstmal Ihre Shop AGB´s um die Ohren gehauen, mit diesen üblichen 5 Tagen Umtauschrecht. Nach einer halben Stunde Diskussion haben die dann endlich verstanden , das dieses Handy die Funktion nicht besitzt und kann.


    Ich werd am Samstag Abend noch mal hin und nach fragen was nun Fakt ist


    Stellen die sich quer , ist es ein Fall für den Anwalt


    Gruß


    Jörg

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