Fragen zum Elterngeld und der Vorankündigung der Elternzeit (als Vater)

  • Hallo Zusammen,
    nachdem wir beim ersten Kind etwas mehr als 3 Monate zu früh waren um das Elterngeld zu erhalten, sieht es jetzt mit Mitte Juni 2008 doch etwas besser aus.
    Wir haben uns schon darüber im Internet und auch aus der Presse über das Elterngeld schlau gemacht.


    Es sieht jetzt wie folgt aus:
    ---Meine Frau bekommt für die Monate, die sie zuhause bleibt (12 Monate) ihre 2/3 des Monatseinkommens. (mehr als die 300 Euro, aber wahrscheinlich nicht sehr viel)


    ---Bei mir (ich möchte auch gerne am Anfang 1 oder auch 2 Monate zuhause bleiben) ist es ja ähnlich. Ich erhalte dann 2/3 meines Monatseinkommens.
    (Unter 1800 Euro)


    ---Dann erhalten wir noch einen Babybonus für ein weiteres Kleinkind unter 3 Jahre).
    +10% auf das Elterngeld, jedoch mindestens 75 Euro.



    Da meine Frau jedoch erstmal Mutterschaftsgeld erhält und dies mit dem Elterngeld der Mutter (meiner Frau) verrechnet wird, ist es sinnvoll, dass hier der Vater (ich) bereits in Elternzeit gehe und dann das Elterngeld von meinem Einkommen erhalte.



    Bitte helft mir mal bei dem Gewusel.



    Des Weiteren stellt sich mir die Frage, wann ich die Elternzeit bei meinem Arbeitgeber anzeigen muss. Wie weit im vorhinein muss ich ihm mitteilen, dass ich vorhabe in Eltern („Chef ich bin die nächsten 2 Monate nicht da. Bitte nicht in neue Projekte einplanen). Da ich bei einem Dienstleister beschäftigt bin, kann ich relativ gut durch einen anderen MA ersetzt werden.


    Ich danke für die hoffentlich zahlreichen Tipps und Tricks.
    Ich habe nicht vor eine Diskussion über Sinn oder Unsinn des Elterngeldes oder des „Kinder-in-die-Welt-setzens“ zu sehen. Bitte bedenkt dies vor dem Erstellen der Beiträge.
    Danke und eine schöne Vorweihnachtszeit,
    Michael, Silke und Jonas und xxx (Geschlecht noch unbekannt)

    iphone 15 Pro max 1tb, apple watch ultra und ein ipad pro 9,7 cellular; was will man mehr?

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    24 mal in der Vertrauensliste Nr. 4 namentlich erwähnt.

  • Hallo Erbes,


    ich glaube, Du musst Deinem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit diese schriftlich mitteilen.
    Wenn Du die zwei Partnermonate während des Mutterschutzes Deiner Frau nimmst, dann verkürzt sich der maximale Zeitraum eben um diese zwei Monate, müsste aber funktionieren.
    Hier gibt's aber alles ganz genau: http://www.elterngeld.net


    Grüße
    Mic

  • Beim Arbeitsgeber musst du es mind. 7 Wochen vor dem Beginn deiner Zeit anmelden.


    Klar kannst du von Beginn an auch Elternzeit machen, aber der Sinn erschließt sich mir nicht so ganz... Deine Frau bekommt doch in dieser Zeit Mutterschaftsgeld, dann fehlt euch doch kein Einkommen? Daher kannst du doch Elternzeit machen, wann du willst. Du musst übrigens beim Antrag auf Elterngeld bereits angeben, wer von euch wie lang Elternzeit machen will. Hier in D'dorf ist die Bearbeitungszeit im Moment bei ca. 7 Wochen bis das erste Mal Geld kommt. Das solltest du vorher auf dem Bürgeramt (so heißt es bei uns) klären.

    Richard Rogler: "Bei der Fußball-WM habe ich mir Österreich gegen Kamerun angeschaut. Warum? Auf der einen Seite Exoten, fremde Kultur, wilde Riten - und auf der anderen Seite Kamerun!"

  • Ziel der Aktion sollte sein, dass meine Frau 12 Monate Elterngeld bekommt und dann zusätzlich noch das Mutterschaftsgeld.
    Desweiteren haben wir uns einen Vorteil davon versprochen, wenn ich halt dann in den ersten 2 Monaten die Elternzeit nehme, damit diese Zeit nicht auf das Elterngeld meiner Frau angerechnet wird.
    Aber das ist auf der Seite Elterngeld.net so deutlich beschrieben, dass ich es jetzt auch verstanden habe.


    Meine Frau erhält 12 Monate Elterngeld (Davon ca. 6-8 Wochen Mutterschaftsgeld).
    Und ich erhalte 2 Monate Elterngeld.
    Und noch den Bonus für Kinder kleiner 3 Jahre.


    Danke für die Mitarbeit,
    michael

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  • Nachtrag


    Vielleicht für den einen oder anderen ganz interessant, wenn man es noch nicht wußte:


    Jeder Antragsteller (also Mutter und Vater) hat Anspruch auf den Geschwisterbonus in Höhe von 10% (mindestens jedoch 75 euro) auf das Elterngeld draufgeschlagen, sodass sich die Grenzen von 300 euro / 1800 euro auf
    375 euro / 1980 euro erhöhen.


    Gruss,
    michael, der noch nicht weiß, ob Jonas ein Brüderchen oder ein Schwesterchen bekommt.

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