Unfallversicherung - was zu beachten?

  • Zitat

    Original geschrieben von withoutaname
    Hat keiner mehr nen Tipp?


    Gruß,
    withoutaname


    Das kann man pauschal nicht beantworten, welche Summen sinnvoll sind. Es hängt von Deinen individuellen Lebensumständen ab. Einkommen, familiäre Situation, sprich müssen ausser Dir noch andere Leute evtl. mit abgesichert werden für den Fall, dass Du einen Unfall hast, wie bist Du ansonsten versichert (ggfs. ne private Krankenvers. oder Zusatzvers. vorhanden mit Krankenhaustagegeld) und und und... da jetzt ne Summe X reinzuschreiben ist leider nicht sinnvoll.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Moin


    ich habe ein Problem. Und erbitte Rat.


    Folgender Sachverhalt:


    Ich hatte ein Beratungsgespräch bei der PVAG. Diese bot mir eine Unfall und eine Kapitallebensversicherung an.


    Folgende Produkte um genau zu sein:


    SI Kapitallebensversicherung
    Unfallversicherung in Kooperation mit der Gewerkschaft der Polizei.



    Ich habe, nachdem ich unterschrieben habe, die Policen nach Hause bekommen.
    Dort stand u.a. drin, dass Schlaganfall und Herzinfarkt nicht versichert sind. (Unfall)


    Der Typ meinte aber im Kollegenjargon: "Herr Kaan, egal was Ihnen 365Tage im Jahr und egal wo passiert, Sie sind versichert."


    Klang gut. Ist ja auch ein Kollege. Also abgeschlossen.


    Danach kam bei der Dienstunfähigkeitsversicherung der Gesundheitsteil dran.
    Dort wurde gefragt, ob ich in den letzten 5 Jahren im KH war. Und ob ich in ärztl. Behandlung bin.


    Die Frage habe ich wahrheitsgemäß mit Ja beantwortet. Was dem "Kollegen..." aber nicht passte. Er meinte, ich soll das nicht erwähnen, da es sonst Probleme gäbe - und hat dann prompt ein Nein eingeklimpert.


    Nun, nachdem ich das wusste, habe ich der Signal diesen Brief geschrieben:






    Zu diesem Brief erhielt ich keine schriftliche Antwort. Nur Telefonanrufe vom Kollegen. Mit dem will und wollte ich jedoch nicht sprechen, also habe ich abgewartet, bis was schriftliches kommt.



    Es kam leider nix.


    Dann habe ich nach ca. 17 Tagen (ich weiß jetzt: Dumm) beide Verträge per Einschreiben widerrufen.


    Zu der Dienstunfähigkeit bekam ich bis Heute keine Antwort.


    Die Unfallversicherung antwortete (dabei ist es die selbe Gesellschaft) - dass eine Kündigung nun nicht mehr möglich sei.


    In die Bedingungen geguckt- und ja- bei der Unfall hat man nur 14 Tage für den Widerruf. Voll dumm für mich. Ich dachte nur, durch den Brief wird die Frist gehemmt. Falsch gedacht ? Kenne mich damit nicht aus.



    Bei der Unfähigkeit habe ich jedoch 30 Tage Widerrufsfrist. Die habe ich auch eingehalten. Aber seit Ewigkeiten auch nichts schriftliches.



    Hat jemand gute Tipps für mich ?


    Muss ich in den sauren Apfel beißen und ein Jahr Kunde bei denen sein, oder habe ich durch den vorher verfassten Brief und der ausbleibenden Antwort Chancen ?




    Grüße

  • Auch ohne Jurist zu sein bin ich mir sicher, daß ein Brief mit Rückfragen auch unter Erwähnung des Vorbehalts eines Widerrufes etwas ändert. Das Recht hat man innerhalb der gesetzlichen Frist ja sowieso, kann's nicht eigenhändig verlängern und verlängert sich höchstens bei unterlassenem Hinweis auf's Widerrufsrecht. Einerseits könnte der Hinweis auf's eigene Recht Reaktionszeit und Antwortqualität tatsächlich verbessern, andererseits kann's eine Versicherung dann auch erst recht auf Fristablauf ankommen lassen, weil ja der Kunde sich sowieso erstmal tagelang in Geduld üben wird. Nur ein tatsächlicher Widerruf ist ein Widerruf, Möglichkeiten und Absichten sind eben das. Über eine Widerlegung meiner Laienansicht würde ich mich natürlich herzlich freuen. (-:=

    Je suis Charlie

  • leider hast du nicht widerrufen, was man bei sowas IMMER und SOFORT machen sollte. man kann dann jederzeit den vertrag wieder aufleben lassen, nachdem die Fragen geklärt sind. eigenmächtig kannst du die widerrufsfrist nicht verlängern. entweder du widerrufst oder nicht.


    du könntest aufgrund der falschberatung u.U. den vertrag anfechten. das setzt voraus, dass du die Aussagen des Verkäufers beweisen kannst. aber selbst mit beweis könnte das jedoch auch in einer juristischen auseinandersetzung enden. hast du eine rechtschutzversicherung?


    ich würde es erstmal mit zucker versuchen. ruf doch da einfach mal an und frag warum der widerruf bei der einen versicherung abgelehnt worden (mit hinweis auf dein schreiben) und bei der anderen nicht bestätigt worden ist.


    ich würde auch nicht so feige sein und mit deinem verkäufer-kollegen in ruhe darüber sprechen. der hat u.U. auch die möglichkeit, das ganze noch gütlich zu regeln...
    ich kann mir vorstellen, dass es in seinem interesse liegt, die sache schnell zu erledigen, weil er dich letztlich zum betrug angestiftet hat.

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