Entsperren illegal?

  • Ich hab doch extra deswegen in gewerblich und privat unterteilt oO


    genau das was du mir jetzt vorwirfst hab ich doch geschrieben:


    Zitat

    Im privaten Bereich sind die Vorschriften MarkenG etc. nicht einschlägig


    § 263a StGB dürfte aufgrund der von dir genannten Gründe wegfallen.


    Und zum § 265a StGB: vgl. Schönke/Schröder § 265a, Rdn. 4 (halte ich persönlich auch irgendwie leicht abwegig, aber Juristen können ja alles irgendwie begründen ^^)


    Ich hab mich doch extra vorsichtig ausgedrückt. daß das in Betracht kommen KANN, aber so völlig unproblematisch wie du das hier darstellen willst, ist es auf jeden Fall nicht.


    Allerdings scheint das bisher jedenfalls praktisch im privaten Bereich bislang keinerlei Auswirkungen gehabt zu haben. Mir ist jedenfalls im Bereich der Staatsanwaltschaft Nürnberg kein Verfahren wegen (privatem) Sim-Locks entsperren bekannt :> Gewerbliches Entsperren hatten wir hier allerdings schon (ich weis allerdings nicht was aus dem Verfahren geworden ist)

    Hier stand eine Signatur.

  • Mit dem was Du bisher hier vorgebracht hast, würdest Du nicht mal ein Vorverfahren einleuten können.


    Zum Glück ist es ja so, dass unsere Gesetzgebung nicht auf es "kann" oder "könnte" sein basiert, sondern auf klar definierten Vorgaben.


    Ich kann mich doch nur innerhalb der mir vorgegebenen Gesetze Urteilen und nicht so wie ich es empfinde. Würdest Du als Staatsanwalt mir mit so einer Klageschrift, basierend auf den von Dir genannten Punkten aufwarten, dann könnte es sein, dass ich Dich nicht mehr ernst nehmen würde.

    Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts...

  • Ich persönlich sehe das ziemlich leidenschaftslos. Ich hab kein IPhone, und ich hab auch nicht vor eines zu entsperren.


    Trotz alledem halte ich nunmal solche Sätze


    Zitat

    Original geschrieben von blumentopferde
    Ich versuche hier nur ein wenig mit falschen Gedankengut aufzuräumen.


    für unangebracht, wenn in einem der großen StGB Kommentare drinsteht, daß SIM-Lock entsperren strafbar ist. Du als Richter weißt doch, wie in der Praxis gearbeitet wird. Viele der Kollegen haben, für den Fall daß die StA mal nichts besseres zu tun haben sollte als sowas tatsächlich anzuklagen, noch nie was von SIM-Lock gehört. Also werfen Sie einen Blick in den Kommentar und stellen fest daß da drinsteht: strafbar. Den Rest kann sich der geneigte Leser denken.


    Von daher möchte ich einzig und allein zu denken geben, daß da eben doch ein gewisses Restrisiko auch aus strafrechtlicher Sicht besteht und jeder selbst entscheiden muß, ob er das eingeht oder nicht.

    Hier stand eine Signatur.


  • Ich habe mich übrigens davon getrennt (IPhone), da es nicht auf meine Eingaben reagiert hat, alle anderen konnten es nutzen, nur meine krummen Finger hat es nicht erkannt, jetzt lebt mein Sohn damit. :p



    1. Ist es vollkommen abwägig, das eine private Person wegen der Entsperrung eines Handy´s angeklagt wird. Geringfügigkeit.


    2. Macht sich eine private Person nach Deinen Aussagen Strafbar, wenn der Sim-Look offiziell von Netzanbieter gelöst wird. Die Eingabe des Code´s ist dann nicht legal. Es fehlt die staatliche Legitimation, die dazu berechtigt.


    3. Ich muss meine Urteile begründen, d.h. ich kann nicht sagen, "das steht aber in der Kommentierung", sondern ich brauche eine Grundlage, die durch einen Kommentar nicht gedeckt wird. Ich kann Dir verschiedene Kommentare zum Drogenbesitz (BtmG) zeigen, da glaubst Du nichzt mehr was Du liest.


    Ich kann mich in meinem Kollegenkreis umschauen und werde dort keinen Richter finden, der so ein Spiel mitmacht. Wenn morgen ein Gesetz erlassen wird, dann gern, aber nicht so...

    Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts...

  • Ich lese hin und wieder im TT Forum und bin schon sehr lange Mitglied. Was mich nur wundert ist, dass im TT Apple iPhone Forum so viel über das Importieren des iPhones und das damit offensichtliche Unlocken geschrieben wird. So etwas gab es vorher nicht. Als Beispiel, würde nun jemand im Nokia Forum diskutieren wollen wie er ein gelocktes N95 aus dem Ausland importiert und noch fragt ob die Softwareversion X.yy unlockbar ist, der würde glaube ich geblockt und gesteinigt werden. Oder erst gesteinigt und dann geblockt.
    (Das so am Rande).


    Ob das Unlocken eines Mobiltelefons strafbar ist interessiert mich schon sehr lange. Im Ausland geschieht dies offensichtlich. In den USA wird es sogar bei eBay angeboten, auf österreichischen Internetseiten kann man sich Unlockcodes runterladen, in der Türkei kann man im Urlaub in jeden Shop gehen und für ein paar Euro sich jedes Telefon unlocken und/oder entbranden lassen. Wie will man es denn dem Nutzer nachweisen, ob er es eigenständig vollbracht oder die Leistung gegen Geld im Ausland erhalten hat? Wenn das Unlocken entgeltlich in Deutschland strafbar ist, wie verhält es sich dann, wenn es jemand unentgeltlich anbieten würde?


    Ich fände eine Diskussion zu diesem Thema toll. Allerdings sollte sie ordentlich ablaufen. Ansonsten schlage ich ein Bußgeld á 30 Tagessätze vor.

  • Zitat

    Ich fände eine Diskussion zu diesem Thema toll. Allerdings sollte sie ordentlich ablaufen. Ansonsten schlage ich ein Bußgeld á 30 Tagessätze vor.


    Wäre ich als daheim-lebender-Student mit einverstanden. :p


    Ich würde übrigens, wenn es zur Anzeige käme, auch behaupten, ich hätte es im Ausland machen lassen.


    Übrigens werden freigeschaltet auch in Deutschland bei Ebay verkauft. Grade am Anfang hätte man so mit dem Freischalten gut und gerne 200-300€ machen können. Ich hatte es sein lassen, da ich kein Besuch von den Herren in Grün wollte. Aber verlockend wars schon. :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von blumentopferde
    1. Ist es vollkommen abwägig, das eine private Person wegen der Entsperrung eines Handy´s angeklagt wird. Geringfügigkeit.


    Das ist aber kein Argument, ob das Verhalten strafbar ist oder nicht. PS. Hier in Bayern werden Leute auch wegen des besitzes von 0,5 Gramm Haschisch angeklagt, passt zwar nicht zum Fall hier, aber auf "Geringfügigkeit" würde ich mich nicht verlassen


    Zitat


    2. Macht sich eine private Person nach Deinen Aussagen Strafbar, wenn der Sim-Look offiziell von Netzanbieter gelöst wird. Die Eingabe des Code´s ist dann nicht legal. Es fehlt die staatliche Legitimation, die dazu berechtigt.


    Schon mal den Tatbestand zu Ende gelesen ?


    Zitat


    3. Ich muss meine Urteile begründen, d.h. ich kann nicht sagen, "das steht aber in der Kommentierung", sondern ich brauche eine Grundlage, die durch einen Kommentar nicht gedeckt wird. Ich kann Dir verschiedene Kommentare zum Drogenbesitz (BtmG) zeigen, da glaubst Du nicht mehr was Du liest.


    Ich kann mich in meinem Kollegenkreis umschauen und werde dort keinen Richter finden, der so ein Spiel mitmacht. Wenn morgen ein Gesetz erlassen wird, dann gern, aber nicht so...


    Nur weil du der Meinung bist, daß es nicht strafbar ist, heißt das nicht daß es ein anderer Richter anders sieht, Die Tatbestände des StGB, die hier in Frage kommen KÖNNTEN, sind zu einer Zeit gemacht, in der es noch kein Internet/Mobiltelefone gab, einiges hat der Gesetzgeber mittlerweile ergänzt/eingefügt, hinsichtlichz einiger Sachen bestehen nach wie vor, teilweise bewußt, teilweise unbewußt Lücken. So mit Sicherheit auchb hinsichtlich derartiger Handlungsweisen, um die es hier in diesem Thread geht. Allerdings gibt es schon immer eine tendenz in der Rechtsprechung, derartige Lücken trotz Analogieverbot im Strafrecht mit bestehenden Straftatbeständen zu füllen. Und es gibt durchaus Ansätze im StGB dafür, daß Simlock entsperren strafbar sein könnte.


    Und bitte schreib nicht wieder: "Du hast gesagt, daß das strafbar ist"


    Das hab ich nicht gesagt und das meine ich auch nicht. Ich möchte nur klarstellen, daß es Risiken hinsichtlich der Strafbarkeit gibt und das es nicht richtig ist, pauschal zu sagen: "Das Sim-Lock entsperren ist legal"


    Für den gewerblichen Bereich sowieso nicht, und im privaten Bereich kann man da durchaus auch anderer Meinung sein.


    Just my 2 cents :>

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Das ist aber kein Argument, ob das Verhalten strafbar ist oder nicht. PS. Hier in Bayern werden Leute auch wegen des besitzes von 0,5 Gramm Haschisch angeklagt, passt zwar nicht zum Fall hier, aber auf "Geringfügigkeit" würde ich mich nicht verlassen


    Danke, ein gutes Beispiel für allgemeine Rechtsirrtümer.


    Entsperren ist genau so Strafbar, wie der Besitz einer Eigenbedarfsmenge Straffrei ist.
    Alle denken einen Simlock zu entfernen ist Strafbar, ich sage immer noch, nein ist es nicht.
    Genau so viele denken, es gibt eine Eigenbedarfsmenge, ja einige sagen sogar die läge bei 3 Gramm!
    Das sind doch alles Dinge, die man mal im Fernsehen gesehen hat um Leute zu beschwichtigen oder zu verunsichern.


    Es ist hier einfach die falsche Denkweise übernommen worden.

    Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts...

  • Zitat

    Entsperren ist genau so Strafbar, wie der Besitz einer Eigenbedarfsmenge Straffrei ist.


    Und das ist auch in jedem Bundesland Auslegungssache. In BW bekommt man ab 0.5g Ärger, und es gibt Bundesländer in denen 5g noch als Eingenbedarf zählen. Gleichberechtigung?!?
    (Wobei da wohl immer noch die Kulanz des Polizisten mit reinspielt, kenne auch jemanden dem 2g einfach nur abgenommen wurde und fertig.)


    Aber BTT... ;)

  • Hallo Zusammen,
    ihr seid zwar wohl Juristen aber mein Rechtsempfinden, das mich sehr selten trügt, sagt mir dass es eher unwahrscheinlich sein dürfte dass eine Privatperson, die ein Handy -gleich welcher Marke- unlockt -gleich mit welcher Methode- gleich angeklagt und wie auch immer verurteilt wird.
    In dem Moment wenn ich ein Handy oder auch anderes Gerät kaufe und brav bezahle geht es in meinen Besitz über. Damit gehört es mir und ich kann damit tun und lassen was ich will, also rot anstreichen oder das Display zukleben, etc.
    Auch einen Simlock kann ich entfernen, wie auch immer.
    Problematisch wird es wenn ich das Teil im Netz meines Betreibers nutzen möchte. Dann gelten eben die technischen Zulassungsregeln, die entsprechend festlegen ob ein gerät nur betrieben werden darf wenn es eine bestimmte Prüfung erfolgreich abgelegt hat. Sofern das ungelockte Gerät diesen Anforderungen weiterhin entspricht stehen diese Zulassungsregeln dem Betrieb eben auch nicht entgegen.
    Jetzt kommen die vertraglichen Bestimmungen meines Netzbetreibers zum tragen. Der kann mir die Nutzung des Geräts untersagen, sofern ich daran etwas verändere oder die Software modifiziere. Dies aber nur in seinem Netz!
    Also: wenn ich das Gerät bei T-Mobile kaufe, unlocke und dann mit E-Plus telefoniere gibt es rechtlich kaum eine vernünftige Handhabe dagegen. Man könnte da sicher etwas "konstruieren", jedoch stellt sich mir die Frage ob sich der Aufwand dafür lohnt. Denn es geht um Privatrecht und jeder fall muss separat ausgefochten werden, da ja jede Privatperson irgendwie anders moifizieren kann.
    So, langer Text. Ich denke aber die Aussage passt.
    Gruß
    prisma :)

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