[Victorvox] Verträge beendet, SIM-Karten aber nicht deaktiviert

  • Hallo,


    ich hatte beim Problem-Provider Victorvox zwei Verträge (nur anfänglich genutzt, später waren es "Schubladenverträge"), die nach 24 Monaten und schriftlich bestätigter Kündigung zum 31.12.2007 enden sollten.


    Für eine der beiden SIM-Karten habe ich jetzt eine Abschlussrechnung mit Kartenpfand erhalten. Der Betrag wurde auch sofort abgebucht. Der andere Vertrag wird munter weitergeführt und weiter berechnet. Grundgebühren für den Zeitraum bis Anfang Februar wurden bereits abgebucht.
    Problem ist, dass beide SIM-Karten nicht deaktiviert wurden, ich sie aber zurückschicken muss, um das Kartenpfand erstattet zu bekommen.
    Auf Beschwerden per E-Mail reagiert Victorvox nicht und ich sehe es nicht ein, die gebührenpflichtige Service-Hotline zu wählen. Nicht aus Geiz-Gründen, sondern aus prinzipiellen, denn es kann ja nicht sein, dass VV Probleme verursacht und daran auch noch verdient.


    Nun der wichtigste Punkt: Ich habe gewisse Bauchschmerzen bei dem Gedanken, noch aktive SIM-Karten per Post (natürlich als Einschreiben mit Rückschein) wegzuschicken und ich halte das auch nicht für zumutbar. VV hat m.E. die Verträge somit nicht ordnungsgemäß beendet und somit sehe ich einfach keine Berechtigung für ein Kartenpfand. Daher habe ich vor, VV eine Frist für eine Deaktivierung der Karten zu setzen, um dann - falls nichts geschieht - die Beträge zurück zu buchen.
    Frage: Hat irgendwer ähnliche Erfahrungen mit VV gemacht und wenn ja, wie seid Ihr da vorgegangen (insbesondere, was die Rücksendung nicht deaktivierter Karten betrifft)?


    Gruß,
    Jan


    P.S.: Die Suchfunktion habe ich benutzt und auch einige Threads durchgelesen, die sich mit Victorvox und Kartenpfand beschäftigen. Allerdings habe ich keinen Fall gefunden, der dazu auch noch nicht deaktivierte SIM-Karten beinhaltete.

  • naja, wg. d. versand der nicht deakt. karten würd ich mir weniger gedanken machen. pin schickst du doch eh nicht mit...


    ich würde eher ne frist setzten wg. der abbuchung der gg. eines vertrages der gekündigt & bestätigt ist...

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  • Willkommen im Forum,


    eventuell habe ich das wirkliche Problem überlesen, denn ich sehe keins. Die Karten werden per Einschreiben zurückgesendet und die Lastschrift wird zurückgebucht. ( wenn eine Kündigungsbestätigung vorliegt und das Geld keine gerechtfertigte Endabrechnung darstellt) Wenn man es gut meint, dann gibt man vorab noch eine Frist zum Zurücküberweisen, muss man aber nicht unbedingt.


    Eine Anmerkung zum Einschreiben der Post noch: rechtlich beweist Du damit lediglich, dass Du ein Brief an VV gesendet hast und keinesfalls, dass da auch zwei Karten als Inhalt waren. Daher bei wichtigen Schreiben immer einen Zeugen hinzuziehen.


    Staro

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