das fällt unter außergewöhnliche belastungen ebenso wie medikamente etc. allerdings ist da eine absurd hohe belastungsgrenze unter der du nix absetzen kannst. da musst du quasi chronisch fast tod sein, damit du da noch was steuerlich absetzen kannst.
je nach anzahl kinder/ehefrauen und höhe der einkünfte beträgt die grenze 1-7% der gesamteinkünfte (beim arbeitslohn der jahres-bruttolohn).
solltest du über die grenze kommen, ist weiter fraglich ob das finanzamt nicht zertifizierte kurse als solche anerkennt.