Fragen zur Steuererklärung / Sammelthread

  • das fällt unter außergewöhnliche belastungen ebenso wie medikamente etc. allerdings ist da eine absurd hohe belastungsgrenze unter der du nix absetzen kannst. da musst du quasi chronisch fast tod sein, damit du da noch was steuerlich absetzen kannst.
    je nach anzahl kinder/ehefrauen und höhe der einkünfte beträgt die grenze 1-7% der gesamteinkünfte (beim arbeitslohn der jahres-bruttolohn).


    solltest du über die grenze kommen, ist weiter fraglich ob das finanzamt nicht zertifizierte kurse als solche anerkennt.

  • Das klingt dubioser als es ist. Der Kurs ist offiziell und gut und anerkannt, es fehlt dem Kursleiter eben nur eine ganz bestimmte Zertifizierung, so dass er eben die Teilnahme nicht nach xy bestätigen kann und die Krankenkassen somit die Bezuschussung seltenst fördern. Und es ist nicht ärztlich verordnet, das könnte das FA zum Grübeln bringen.


    Danke für die Info, das wird dann bei einem ansonsten kerngesunden ledigen Steuerpflichtigen leider nichts. Außer dem Kurs fällt für das Steuerjahr sonst nichts wesentliches an (keine Brille, keine Spezialärzte/-medikamente, ...), so dass es da wohl schlecht aussieht. § 33 EStG müsste das sein, die Grenze ist in der Tat absurd hoch im konkreten Fall.


    "Je nach Anzahl der Ehefrauen..." :D

  • Passt hier so halb rein, deshalb:


    Ein Bekannter von mir hat mich die Tage was zu seiner Buchhaltungs-Software gefragt. Er wunderte sich über fehlende Rechnungsnummern. Die Erklärung war, dass man in der Software Belege als Entwurf anlegen, speichern und auch wieder löschen kann. So lange der Beleg (Rechnung, etc.) nicht gedruckt ist, stellt das ja auch soweit kein Problem dar.


    Das Programm vergibt logischerweise die laufende Nummer eines gelöschten Belegs nicht neu. Das führt dazu, dass dann in der Liste der Rechnungen zwischendrin scheinbar eine fehlt.


    Nun aber die Frage, die ihn ziemlich nervös macht: Kann er bei einer Steuerprüfung Probleme bekommen, wenn die Reihe von Rechnungsnummern Lücken enthält? Muss er irgendwie nachweisen, was mit diesen fehlenden Nummern passiert ist?

  • Ja das kann Probleme geben, nicht umsonst will das Finanzamt fortlaufende Nummernkreise.


    Warum wird der Beleg gelöscht? Wenn die Abrechnung falsch/unvollständig oder sonstwas war, dann storniert man den Beleg und bewahrt diesen trotzdem entsprechend in den Buchhaltung mit dem Storno-Vermerk auf.


    Die "Entwürfe" in der Software sind wahrscheinlich nicht dazu gedacht, dass man diese später dann überhaupt nicht verwendet.

  • Es betrifft glücklicherweise nur Belege, die man erstmal als Entwurf gespeichert hat. Gedruckte Belege lassen sich in der Software nur stornieren. Dummerweise wird aber bereits Belegentwürfen eine Nummer zugeteilt, die dann natürlich beim Löschen verbrannt ist.


    Passiert halt schon mal, dass da eine Rechnung "ins Unreine" erfasst wird und dann später gelöscht, weil man z.B. festgestellt hat, dass man die Sachen auf eine andere Rechnung schreiben will oder was auch immer.


    Ich hab mich halt auch gewundert, warum die gelöschten Belege dort tatsächlich gelöscht werden und eben nicht in einer Art "Papierkorb", also mit "Gelöscht"-Vermerk, aufbewahrt bleiben.

  • Sehe gerade, dass es wohl mal eine Verfügung der OFD Koblenz (14.7.2008, Az. S 7280 A – St 445) dazu gab.
    Demnach müssen die Nummern nur einmalig sein und nicht fortlaufend. Also alles gut.

  • Das ist eigentlich auch mein letzter Kenntnisstand gewesen, war aber verunsichert, weil mein Bekannter da jetzt so Panik vor Problemen bei einer Steuerprüfung geschoben hat.


    Danke für das Az, das werde ich ihm mal so weiter leiten.

  • Hi


    so jetzt geht's auch mir dran :)


    Ich habe vorbildlich meine Steuer für mein mini Gewerbe (Umsatzsteuer) und die Einkommensteuererklärung eingereicht. Jeweils schön mit meinem Zertifikat + Pin signiert.


    Fürs Gewerbe einfach per Elster online - und für die Einkommensteuer direkt über das Elster Modul von Wiso Steuer.


    Die Unterlagen habe ich ebenso ausgedruckt, und zusammen mit allen Belegen ans Finanzamt geschickt.


    Jetzt macht mir eine Dame vom Finanzamt die Hölle heiß, dass das ganze nicht in Elektronischer
    Form vorliegt, und die Papierform ist nicht ausreichend.
    Der genau Wortlaut - als Antwort auf meine Email, dass die Daten schon übermittelt wurden:


    "weder die Einkommensteuer- noch die Umsatzsteuererklärung liegen in elektronischer Form vor. Sofern Sie Erklärungen komprimiert übermittelt haben reiche Sie bitte den unterschriebenen Ausdruck nach Übermittlung ein. Die bisher in Papierform eingereichten Erklärungen sind nicht ausreichend"


    Kann mir da jemand einen Tipp geben, was genau die möchte? Die Daten wurden ja definitiv online übermittelt - aber wie werden die zugeordnet? Über meine Steuernummer?



    Besten dank :top:



    viele Grüße

  • Nach dem senden gibt es doch immer eine Bestätigung bzw. eine Transfernummer.
    Bei Elster online kannst du das evtl. noch einsehen. Das würde ich der Dame dann zukommen lassen. Zugeordnet wird das imho über die Steuernummer.


    Den unterschriebenen Wisch musste nur schicken, wenn du ohne Zertifikat sendest.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!