Vertrag kündigen trotz automatischer Verlängerung?

  • Hi!


    Gerade eben kam etwas in den RTL2 News, ich habe es leider nicht genau mitbekommen:


    "...was fast keiner weiß, man kann den Vertrag bis zu 3 Monate nach Ablauf der Mindestvertragslaufszeit kündigen, auch wenn der Vertrag sich automatisch verlängert hat..."



    Weiß jemand bescheid?

    Samsung Galaxy S3 - O2 Blue M

  • Moin,


    vermutlich die wie immer gut informierten Reporter des Kanals RTL2.


    Jetzt mal ohne Spaß ... es war RTL2. Woher die auch immer ihr Wissen beziehen (Bild am Sonntag mit der Handy-Beilage)


    mr

    Yma O Hyd
    "Wir schicken einen Techniker"

  • Das hat wohl jemand bei denen mit der 3 Monatigen Kündigungsfrist verwechselt.
    AFAIK verlängern sich Verträge automatisch um 12 oder 6 Monate (je nach Provider/Netzbetreiber).

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  • Ein verlängerter Vertrag ist ein verlängerter Vertrag. Aber was machbar ist: Den automatisch verlängerten Vertrag mit einer neuen Mindestlaufzeit versehen und Handy kassieren.
    Aber die automatische ist nur 12, die mindeste 24 Monate :rolleyes:

  • Hab mirs nochmal angeschaut!


    Originaltext:


    "Was ebenfalls die wenigsten wissen, nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann man jederzeit innerhalb von 3 Monaten kündigen - auch, wenn sich der Vertrag automatisch verlängert hat!"


    Schön wärs, wenn das so einfach ginge - oder gehören wir einfach zu den wenigsten?

    Samsung Galaxy S3 - O2 Blue M

  • Die Meldung ist doch korrekt. Solange man kein subventioniertes Handy bezogen hat. Dann darf der Provider nicht automatisch auf 24 Monate aufstocken. Deshalb zählen die 24 Monate ja auch bei Privatkunden häufig erst ab dem Zeitpunkt wieder, ab dem der Kunde ein neues, subventioniertes Handy bestellt.
    Ohne Handy kann man durchaus kündigen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Bobby79
    Hab mirs nochmal angeschaut!


    Originaltext:


    "Was ebenfalls die wenigsten wissen, nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann man jederzeit innerhalb von 3 Monaten kündigen - auch, wenn sich der Vertrag automatisch verlängert hat!"


    Das ist wieder so eine Halbwahrheit. Man kann nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jederzeit innerhalb von drei Monaten kündigen, es sei denn, im Vertrag ist etwas Abweichendes festgelegt worden. Und in 99% aller Verträge IST etwas Abweichendes vereinbart worden; nämlich, daß der Vertrag sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit um zwölf Monate verlängert, nicht um drei. Wieder mal sehr reißerisch, liebe Leute von RTL II...

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