Kosten für Hinversand zum Kunden:
BigBlue007 hat es ja schon gesagt, die Rechtsprechung ist nicht wirklich übersichtlich und der Gesetzgeber hat sich nicht geäußert.
Die Tendenz geht aber wohl zur Erstattungspflicht und es gibt auch diverse Urteile, die das bestätigen und Empfehlungen an die Händler die Kosten zu erstatten. Hintergrund ist, dass das Widerrufsrecht nicht erschwert werden darf und teilweise die Kostentragung für den Hinversand als Erschwerung verstanden wird.
Bei einem sturen Händler aber definitiv eine Streitfrage mit ungewissem Ausgang.
Thema Nutzungsersatz:
Wir hatten hier schon die Abgrenzung Ingebrauchnahme zum bloßen Testen.
Als recht sicher würde ich die Situation einstufen, wenn das vorinstallierte Betriebssystem beim ersten Einschalten des Gerätes vervollständigt wird, wie es bei Geräten mit Windows häufig der Fall ist. Hier kann man das Gerät nicht einmal einschalten, ohne den Installationsprozess zu verursachen.
Ebenfalls unproblematisch sollte die Installation des Betriebssystems auf einem blanken Gerät sein.
Schwierigkeiten gibt es in dem Moment, in dem man etwas macht, was man auch im Landengeschäft nicht machen dürfte.
- Installation eines anderen, als des vorinstallierten, Betriebssystems
- Installation von Zusatzsoftware
usw.
Richtlinie ist also das Ausprobieren im Laden, das ersetzt werden soll. Hierzu ist ein funktionsfähiger PC mit Betriebssystem notwendig.