Ist der Vertrag schon zustande gekommen?

  • Hallo,
    ich habe bei einem Händler um die Ecke per Email nach einem Preis gefragt. Paar Tage später erhielt ich eine Email mit dem Preis. Das Angebot war günstig, also hin und bestellt.
    Ich habe eine Auftrgasbestätigung bekommen mit Artikelbezeichnung und Preis. Den Preis hab ich sofort bar bezahlt und darüber eine Rechnung bekommen "Anzahlung Festplatte".


    Jetzt meldet sich der Verkäufer und meint es ist alles ein Versehen, der PReis wäre ungültig und will mir die Ware zum angegebene Preis nicht liefern.


    Kann ich auf eine Lieferung zu dem Preis bestehen? Oder hat der Händler recht?
    Danke schonmal für die Antworten.

  • du hast eine auftragsbestätigung und der preis ist bezahlt,
    der händler ist verpflichtet die ware, wie abgesprochen (auftragsbestätigung) zuliefern..

  • Weshalb schreibst du "Anzahlung Festplatte"?
    Wurde jetzt der genannte Preis voll bezahlt oder nur ein Teilbetrag?


    GP

  • "anzahlung und dann die Artikelbezeichnung" steht auf der Rechnung drauf.
    Der Betrag wurde vollständig bezahlt.

  • dennoch,


    der betrag wurde voll bezahlt, somit ist der kaufvertrag rechtsgültig, und schriftlich hast du es ja auch das der händler zu dem und dem preis die genannte festplatte liefern wird.


    also hat er es auch einzuhalten..


    wenn du jetzt sagst ok, den aufpreis zahl ich, ist es nur eine Kulanz deiner seite,


    der händler ist dennoch verpflichtet wenn du es willst, die festplatte zu den abgemachten konditionen zuliefern.


    mfg
    afa2006

  • der meinung wa rich aufgrund der auftragsbestätigung auch.
    mal sehen was der händler dazu sagt....es geht immerhin um 100euro. :)


    danke

  • Stutzig macht mich weiterhin das Wort "Anzahlung" auf der Rechnung.
    Eine Anzahlung ist normalerweise nur ein Teilbetrag, den man vor der Lieferung bezahlt, um bei Lieferung den Restbetrag zu begleichen.


    Ist alles bezahlt worden, steht meistens auf der Rechnung "Betrag dankend erhalten".

  • komisch ist das schon...... aber die auftragsbestätigung dürfte bindend sein..... die rechnung ist halt nur der beleg für das bezahlte Geld. Eine Rechnung für das Gerät hab ich noch nicht bekommen, da die Festplatte erst bestellt werden muss.

  • Liefern können oder nicht liefern können oder auch der Bezugspreis des Händlers fallen unter dessen selbst zu vertretendes Betriebsrisiko.


    Durch einen wirksam zustande gekommenen Kaufvertrag ist er verpflichtet, die Ware zum vereinbarten Kaufpreis zu liefern.

  • Da gibt es ja noch die schönen Sachen wie Irrtum und Anfechtung, die möglicherweise zum Tragen kommen....


    War es denn erkennbar, dass der Preis ein Versehen sein musste (wie z.B. sehr oft bei einigen online-shops vorgekommen)?

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