naja, der preis ist halt 90€ unter dem besten internet-preis.
da der artikel nicht im regulären angebot war hab ich nachgefragt und den Preis genannt bekommen. Beim Bestellen im Laden gab es keine Probleme. ALso war der falsche Preis für mich nicht erkennbar.
Ist der Vertrag schon zustande gekommen?
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Zitat
Original geschrieben von dan21
ALso war der falsche Preis für mich nicht erkennbar.
Darauf kommt es auch nicht, jedenfalls nicht für die Anfechtung, höchstens für den möglicherweise bestehenden Schadensersatzanspruch, interessierte mich nur.Ich finde Menschen unsympathisch, die auch auf Kosten anderen unbedingt einen Vorteil erlangen wollen, besonders wenn dies schon "von Weitem" erkennbar ist.
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Der Händler hat dir die Ware gegen Zahlung des Kaufpreises ausgehändigt, also ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Die Frage ist, welchen Teil diese 90 Euro vom Kaufpreis ausmachen, war es offensichtlich, dass dies kein korrekter Preis sein kann?
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die ware hab ich noch nicht, soll erst bestellt werden.
Es geht um das feine Ding hier:
FestplatteLaut Internet ab 159Euro, beim Händler um die Ecke 75,90
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Du hast mehrere Möglichkeiten:
zwei entspannte wären zum Beispiel:
a) Mit ihm verhandeln und nen kleinen Aufpreis noch zahlen
b) Hingehen und die ganze Sache rückabwickeln und den Laden in Zukunft meidenund eine nicht ganz so entspannte
c) Auf den Kauf bestehen, alle möglichen Paragrafen ausreizen und auf herausgabe der Sache pochen... ist aber mit Arbeit verbunden.
Suchs dir aus. Ich denke schon das du im Recht bist...
Aber wie heißt es so schön:
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge.
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Wenn ich die Preise so betrachte, meine ich er hat den Preis von der
20GB erwischt.Denke, daß du doch im Streitfall schlechte Karten hast bei diesem eklatanten
Preisunterschied. Wird dir ggf. unterstellt, daß du von einem Irrtum ausgehen mußtest -- handel es mit ihm auf 120€ runter, ist dann immer noch ein
Schnäppchen.GP
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Zitat
Original geschrieben von peeck
Wird dir ggf. unterstellt, daß du von einem Irrtum ausgehen mußtestNochmal: Darauf kommt es nicht an, es ist allein der möglicherweise vorliegende Irrtum und Anfechtungsgrund des Händlers ausschlaggebend.
*ichwillmeinschnäppchenjetztundmiristegalobderanderedraufzahltgehtmichschließlichnichtsan*
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Ja, der Vertrag ist zustande gekommen
Ja, der Vertrag ist rechtsgültigwird Dir nur nix bringen, weil der Hänlder sich fristgerecht auf Irrtum berufen hat (119, 121) und ist Dir wohl auch nicht, oder wenn dann minimal, schadensersatzpflichtig, weil bei dem heftigen Preisunterschied Du den Irrtum entweder hättest erkennen müssen oder er Dir halt allenfalls Deine Auslagen Überweisung/Zinsverlust wasweißich ersetzen muss
hth
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