Muss ich Kosten für Arbeiten an der Vermittlungsstelle zahlen?

  • Nachdem ich heute meine erste Rechnung von meinem neuen Call & Surf Comfort Anschluss per Mail erhalten, hat es mich fast aus den Socken gehauen! :eek:


    Die berechnen mir folgende Posten:


    Arbeitsleistungen im Auftrag des Kunden
    Je 15 Minuten EUR 12,78 zzgl. MwSt.
    Menge / Volumen / tarifierte Zeit: 1


    Fahrtpauschale
    Ausgeführt am 31.01.08
    EUR 40,90 zzgl. MwSt.
    Menge / Volumen / tarifierte Zeit: 1


    Gesamtsumme: EUR 63,88


    Ich hatte am Tage der Freischaltung Probleme mit dem Internet-Zugang, und erhielt eine Fehlermeldung das keine Verbindung zur Vermittlungsstelle besteht.
    Vor dem Wegfall des alten Ports funktionierte mit meinem alten Anbieter alles ohne Probleme, und ich habe auch keine Veränderungen an der Hardware oder Einstellungen unter Windows etc. vorgenommen.
    Daraufhin rief ich die Störungsstelle an, und die konnte aber am Wochenende keinen Techniker mehr einsetzen.
    Ich wartete nun auf den Wochenanfang an bat darum das sich der zuständige Techniker in meiner Firma meldet, unter der Nummer die ich bei der Störungsstelle hinterlassen hatte.
    Dieser überprüfte dann später die Anschlüsse der Vermittlungsstelle in meiner Nähe, war aber nie bei mir zu Hause.
    Ich hatte auch nichts in Auftrag gegeben, wie z.B. meinen Anschluss im Haus zu überprüfen etc.
    Habe mich daraufhin bei der Rechnungsstelle erkundigt, und dort teilte man mir mit in dem Bericht des zuständigen Technikers würde stehen das dieser bei mir zu Hause war und meine Frau Ihn abgewimmelt hätte.
    Dies stimmte aber nicht, sondern es war so das der Techniker nicht die Nummer wählte die ich zuvor hinterlassen hatte, sondern meine Private.
    Meine Frau gab dann erneut die korrekte Nummer meiner Firma durch, unter der sich der Techniker aber nicht meldete.
    Nach kurzer Zeit funktionierte der Internet-Zugang plötzlich, (keine Ahnung wo der Fehler lag) und ich rief umgehend bei der Störungsstelle an um dies mitzuteilen, und das man die Störung als behoben ansehen sollte.


    Dürfen die mir die oben genannten Posten in Rechnung stellen? :rolleyes:
    Die Dame von der Rechnungsstelle riet mir mich nun schriftlich dazu zu äußern.


    Ich habe nun einen Beschwerdebrief verfasst und bin schon auf die Reaktion gespannt...

    Das letzte Hemd hat keine Taschen

  • Re: Muss ich Kosten für Arbeiten an der Vermittlungsstelle zahlen?


    Es wird dir nicht die Arbeit in der Vermittelungsstelle in Rechnung gestellt, sondern die Anfahrt + eine Arbeitseinheit.
    Diese fällt wohl auch an, wenn der Kunde den Techniker an der Tür abweist.



    Zitat

    Original geschrieben von CityCobra

    Habe mich daraufhin bei der Rechnungsstelle erkundigt, und dort teilte man mir mit in dem Bericht des zuständigen Technikers würde stehen das dieser bei mir zu Hause war und meine Frau Ihn abgewimmelt hätte.
    Dies stimmte aber nicht, sondern es war so das der Techniker nicht die Nummer wählte die ich zuvor hinterlassen hatte, sondern meine Private.
    Meine Frau gab dann erneut die korrekte Nummer meiner Firma durch, unter der sich der Techniker aber nicht meldete.


    Warum sollte er dir quer durch die Welt hinterher telefonieren. Der Techniker hat die Nummer des gestörten Anschlusses angerufen und ist durchgekommen. Wäre er das nicht oder hätte deine Frau weiterhin fehlenden Internetzugang bemängelt, so hätte er zu euch vorbeifahren müssen. Da deine Frau anscheinend keine Aussagen zu der Störung machen wollte oder konnte, hat der Techniker dies als Ablehnung aufgefasst und in Rechnung gestellt. So weit dein Pech.


    Aber da ja nie eine Anfahrt stattgefunden hat, was deine Frau ggf. eidesattlich versichern muss, solltest du gegen den Gebühren widersprechen. Wenn du der Telekom deinen Fall schilderst, sollten die bei sich klären, ob diese Vorgehensweise gedeckt ist. Viel Erfolg

    IHK geprüfter IT-Systemelektoniker
    Fachbereich Telekommunikation

  • Re: Re: Muss ich Kosten für Arbeiten an der Vermittlungsstelle zahlen?


    Zitat

    Original geschrieben von 7SAC7
    Es wird dir nicht die Arbeit in der Vermittelungsstelle in Rechnung gestellt, sondern die Anfahrt + eine Arbeitseinheit.
    Diese fällt wohl auch an, wenn der Kunde den Techniker an der Tür abweist.


    Es wurde aber kein Techniker an der Tür abgewiesen weil keiner Techniker an der Tür war.
    Wie gesagt lege ich erstmal eine Beschwerde ein.
    Sollte ich damit keinen Erfolg haben werden die schon jetzt meine Kündigung erhalten, auch wenn ich lange warten muss um von dem Verein los zu kommen.
    Sowas nenne ich nicht gerade kundenfreundlich, zumal ich nichts in Auftrag gegeben habe, bzw. über evtl. anfallende Kosten zuvor informiert worden bin.

    Das letzte Hemd hat keine Taschen

  • Re: Re: Re: Muss ich Kosten für Arbeiten an der Vermittlungsstelle zahlen?


    Zitat

    Original geschrieben von CityCobra
    Sowas nenne ich nicht gerade kundenfreundlich, zumal ich nichts in Auftrag gegeben habe, bzw. über evtl. anfallende Kosten zuvor informiert worden bin.


    LOL, mit deiner Störungsmeldung hast du doch den Auftrag zur Entstörung geben. Alles weitere dazu steht in den AGBs. Die angefallen Kosten entsprechen der aktuell gültigen Preisliste gemäß AGBs. Punkt um aus.


    Der einzige strittige Punkt ist wie einstimmig festgestellt die fehlende persönliche Anfahrt. Diese kann allerdings in Rechnung gestellt werden, wenn sich der Techniker bereits im Einsatz befindet (war er ja in der Vermittelungsstelle) und der Kunde währenddessen seinen Entstörauftrag storniert oder die Ausführung verweigert.
    Da deine Frau evtl. den Techniker doch abgewimmelt hat ("ich habe davon keine Ahnung. Da müssen sie meinen Mann fragen. Kommen sie später nochmal vorbei. Ich muss weg), kann die Telekom auf diese Gebühren beharren.
    Kulanz ist natürlich immer möglich.


    Merke, wenn sich ein Techniker meldet: Nicht abwimmeln! Die sind gehalten den Anschluss zu enstören und nicht dem Kunden hinterher zu rennen.

    IHK geprüfter IT-Systemelektoniker
    Fachbereich Telekommunikation

  • Re: Re: Re: Re: Muss ich Kosten für Arbeiten an der Vermittlungsstelle zahlen?


    Zitat

    Original geschrieben von 7SAC7
    LOL, mit deiner Störungsmeldung hast du doch den Auftrag zur Entstörung geben. Alles weitere dazu steht in den AGBs. Die angefallen Kosten entsprechen der aktuell gültigen Preisliste gemäß AGBs. Punkt um aus.


    Moment, ich habe lediglich einen Call & Surf Comfort Anschluss in Auftrag gegeben der am sich am Tag der Freischaltung bzw. nach Erhalt der Zugangsdaten nicht aktivieren ließ.
    Was blieb mir dann übrig als mich zu melden?
    Schließlich steht mir ja ein funktionierender Anschluss zu für den ich bezahle.
    Warum muss ich dann für Störungen aufkommen für die ich nichts kann? :confused:

    Das letzte Hemd hat keine Taschen

  • Ich versteh nicht, warum er überhaupt was zahlen soll, wenn der Fehler gar nicht bei ihm lag? Scheinbar lag es ja auf der Telko-Anbieter-Seite, was ihm als Kunden ja keine Kosten verursachen sollte. Eine Störungsmeldung soll den Anbieter ja nur veranlassen, die Störung zu beheben, und wenn die Ursache nicht auf dem Mist des Kunden gewachsen ist hat der Anbieter selbst die Kosten für die Wieder-Inbetriebnahme zu tragen.

  • Zitat

    Original geschrieben von KrowBill
    Ich versteh nicht, warum er überhaupt was zahlen soll, wenn der Fehler gar nicht bei ihm lag? Scheinbar lag es ja auf der Telko-Anbieter-Seite, was ihm als Kunden ja keine Kosten verursachen sollte. Eine Störungsmeldung soll den Anbieter ja nur veranlassen, die Störung zu beheben, und wenn die Ursache nicht auf dem Mist des Kunden gewachsen ist hat der Anbieter selbst die Kosten für die Wieder-Inbetriebnahme zu tragen.


    Sehe ich auch so.


    CityCobra: Versuche es mal über die zentrale Beschwerdestelle unter 0228 1810 (Mo-Fr 8-20 Uhr), mit etwas Fingerspitzengefühl kommt es dann sicherlich zu einer Lösung in Deinem Sinne.

  • Zitat

    Original geschrieben von Clubic2
    CityCobra: Versuche es mal über die zentrale Beschwerdestelle unter 0228 1810 (Mo-Fr 8-20 Uhr), mit etwas Fingerspitzengefühl kommt es dann sicherlich zu einer Lösung in Deinem Sinne.


    Pardon, aber hinter 02228 1810 verbirgt sich die Telefonzentrale der Konzernzentrale in Bonn, nicht die Beschwerdestelle. Weiterleiten oder verweisen werden die dich dahin sicherlich können. Mich durfte man heute mittag nicht weiterverbinden und wollte mich glatt an die Deutsche Post (ebenfalls in Bonn) verweisen.
    Beschwerden zu Rechnungen sind grundsätzlich an die angebene Rechnungsstelle zu wenden. Hotlinenummer ist auf Rechnung angegeben.


    Und nochmals. Für den Anschluss zahlst du Gebührenn, im Falle einer Störung hast du das Recht auf umgehende Entstörung. Ist die Störung telekomverschuldet so ist der Einsatz für den Kunden kostenfrei. Der Kunde ist allerdings zur Mithilfe verpflichtet (siehe AGBs). Hat der Kunde die Störung selbst verursacht (kaputtes Telefon z.B.) oder verhindert/verweigert er die Endstörung, so kann die Telekom angefallene Einsatzkosten in Rechnung stellen. Dies ist hier geschehen, keine Frage. Die Frage ist nur, wie die Telekom zu der Annahme kommt, dass die Entstörung verweigert wurde. Die lag ja in deinem Interesse. Genauso wie es in deinem Interesse lag, dass sich schnellstmöglich ein Techniker um deine Störung kümmert.

    IHK geprüfter IT-Systemelektoniker
    Fachbereich Telekommunikation

  • Zitat

    Original geschrieben von 7SAC7
    Pardon, aber hinter 02228 1810 verbirgt sich die Telefonzentrale der Konzernzentrale in Bonn, nicht die Beschwerdestelle. Weiterleiten oder verweisen werden die dich dahin sicherlich können. Mich durfte man heute mittag nicht weiterverbinden und wollte mich glatt an die Deutsche Post (ebenfalls in Bonn) verweisen.
    Beschwerden zu Rechnungen sind grundsätzlich an die angebene Rechnungsstelle zu wenden. Hotlinenummer ist auf Rechnung angegeben.


    Richtig, die Telefonzentrale, die ohne Probleme zur zentralen Beschwerdestelle in den genannten Zeiten verbindet. Habe dort schon einige Male angerufen und in keinem der Fälle wurde ich abgewiesen. Über die zentrale Beschwerdestelle laufen die Vorgänge meiner Erfahrung nach deutlich schneller als über die Kundenservicehotline und kompetenter sind die Mitarbeiter dort allemal. Beschwerden werden ernst genommen im Gegensatz zur Kundenservicehotline.


    Probier es aus, wähle die Nummer und sage Du möchtest die zentrale Beschwerdestelle sprechen.

  • Ist es nicht so, daß wenn Fehler ab der Dose in meiner Wohnung festgestellt werden, ich erst dann zur Kasse gebeten werde?


    Ab Dose ist doch Telekom angelegenheit oder nicht? Da habe ich doch gar keinen Einfluss drauf?

    Ich benutze nur noch Skype ;-) Pessimystic


    O2DSL; FritzBox 7270 (7170 als repeater; Gigaset SX255 ISDN; HP LJ 2840

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!