Soll man Prepaidkarte kundigen? (LOOP)

  • Zitat

    Original geschrieben von Síemenshandyfan
    Also im Falle von O2 Lopp kann das eigentlich nicht stimmen. Grundsätzlich sind ja Bestandteil des Vertrages die zugrundeliegenden AGB. Dort heisst es in Ziffer 9.1: "Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er ist für beide Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats ordentlich kündbar..."".
    Somit ist klar. das die Karte jederzeit gekündigt werden kann.
    Interessant ist übrigens der Part darunter: wenn der Vertrag außerordentlich vom Nutzer gekündigt wird und die Kündigung akzeptiert ist, dann wird die SIM-Sperre vom Handy schon vorher aufgehoben, auch wenn noch keine 24 Monat um sind.

    Ich erinnere mich jetzt wieder - genau das ist wohl der springende Punkt: Man kann die Loop aus einem Paket mit Handy zwar durchaus auch vor Ablauf von zwei Jahren kündigen, aber an diese Kündigung ist die dann noch kostenpflichtige Entsperrung des Handys zwangsweise gekoppelt, so daß sich das natürlich nicht lohnt.


    Axelchen

    Festnetzanschluß? Brauche ich schon lange nicht mehr.

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