Wie sich vor Phishing Betrüger bei eBay als Verkäufer schützen?

  • Zitat

    Original geschrieben von lart manchmal muß man dabei etwas nachdruck bei den banken ausüben, da die empfängerbank hier den fehler macht & im zweifel natürlich nicht dafür grade stehen will, sondern das problem lieber an die kunden (sender & empfänger) abwälzt.


    klar das stimmt auf jeden fall, das habe ich auch gemacht. meine bank hat sich sogar auch eingesetzt.


    die einzige antwort der anderen bank war: "wir dürfen leider keine auskünfte geben"

  • wenn du allerdinsg wie ich am anfang des posts geschrieben habe der absender der zahlung bist und alles richtig ausgefüllt hast, gibt es keine chance das geld zurückzuholen...


    du hast einen auftrag erteilt, der richtig ausgeführt wurde.
    daran gibbet dann nichts mehr zu rütteln...


    bleibt dann nur die frage: hast du die aussage, daß er das teil gar nicht hatte schriftlich?
    anzeige wg. betruges, da kann er sich auch nicht mehr rausreden. bringt zwar auch kein geld zurück, aber er bekommt (hoffentl.) ein paar auf den s...
    für die kohle mußt du dann halt zivilrechtlich vorgehen. in wie weit das erfolgreich sein wird ist immer so ne sache. wenn du pech hast schmeißt du gutes geld dem schlechten hinterher... :confused:

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
    "Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muß aber nicht. Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!", Dieter Nuhr - http://www.nuhr.de
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  • Zitat

    Original geschrieben von lart bleibt dann nur die frage: hast du die aussage, daß er das teil gar nicht hatte schriftlich?


    ja klar, er hats mir in einer email geschrieben


    Zitat

    Original geschrieben von lart anzeige wg. betruges, da kann er sich auch nicht mehr rausreden. bringt zwar auch kein geld zurück, aber er bekommt (hoffentl.) ein paar auf den s...
    für die kohle mußt du dann halt zivilrechtlich vorgehen. in wie weit das erfolgreich sein wird ist immer so ne sache. wenn du pech hast schmeißt du gutes geld dem schlechten hinterher... :confused:


    ja ich denke mir, dass ich das geld nicht mehr sehen werde, höchstens die 175€ erstattung vom ebay käuferschutz, wenns glatt geht. als ich den kerl angezeigt habe, hieß es, dass er bereits 7 anzeigen wegen betrugs am stecken hat. ist es im deutschen gesetzt denn nicht so, dass ab einer bestimmten anzahl von anzeigen ein haftbefehl beschlossen wird???

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