Mobilcom will Handys vom Verstorbenen zurück !!

  • Das ist ein interessantes Thema - ich hoffe meine Frage ist nicht zu sehr off topic.


    Bedauerlicherweise ist heute die Oma meiner Freundin gestorben.
    Sie hat erst vor 6 Wochen 3 Handyverträge bei VF abgeschlossen.


    Alle Verträge im Super Flat Tarif (Familienvorteil)
    Bei 2 Verträgen wurden subventionierte Geräte raus gegeben.


    Wie ist denn so das normale Vorgehen in so einem Fall?
    NB informieren dass Vertragspartner tot... => Vertrag wird vom NB stillgelegt
    und NB bleibt auf Restbetrag bis zum Ende sitzen?


    Die Mobiltelefone können bleiben? Oder will VF die auch zurück?
    Oder wird der Vertrag automatisch auf den noch vorhandenen
    Ehemann umgebucht?


    Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen.


    Nils

  • Hallo, mein Vater ist auch vor ein paar Jahren gestorben und er hatte zwei Verträge bei T-Mobile die aber uns als Erben (nach Abgabe der Sterbeurkunde) erlassen wurden (bzw. einer den anderen wollte meine Mutter weiter behalten und er wurde nur umgeschrieben).


    Das aber ein Vertrag vorzeitig gekündigt wird ist reine Kullanz vom Provider/Netzanbieter. Normalerweise geht der Vertrag auf die Erben über! IMHO sehe ich das auch als richtig an. Ich kann nicht das Haus und das Sparbuch übernehmen aber die Gläubiger bzw. Vertragspartner stehen lassen.


    Es ist zwar Traurig und man kann nichts mit dem Vertrag anfangen und ist ggf. noch Finnaziell nach so einem harten Schlag nicht mehr so gut gestellt aber rein vom rechtlichen her wird man da wenig machen können und kann nur auf die Kullanz hoffen!

  • Und diese Kulanz haben alle 4 Netzbetreiber!


    Nur ohnehin unseriöse Läden wie Mobilcom wollen noch Geld haben oder die Geräte zugesandt bekommen.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Geiler Thread!


    Da wird geschimpft, dass MC kein Feingefühl hat und die bösen Provider (wie ich sie übrigens im Allgemeinen auch betitel) keinen Anstand haben und im Todesfall des Vertragspartners auf die Erfüllung der Verträge durch den Erben bestehen. Die Kulanz der anderen NB wird hier schon fast als einklagbares Rechtsgut empfunden und es wird ungläubig mit dem Kopf geschüttelt, wenn im Erbe nicht nur die erhofften Millionen vorhanden sind, sondern auch einige Zahlungsverpflichtungen. Wie sieht es eigentlich mit anderen Dauerschuldverhältnissen aus? Wird genauso seltsam gefordert bei eventuellen Kredittilgungen, Leasingraten oder Mietschulden?


    Ich wundere mich hier über etwas ganz anderes:
    Wenn ein mir nahestehender Mensch stirbt und ich mit der "Abwicklung" beauftragt wäre, hätte ich wahrlich anderes im Sinn als mich über solche Dinge aufzuregen. Es geht hier doch bestenfalls um 200-300 Euro, da finde ich ja angesichts solcher Peanutsbeträge diese Frage und dieses Ansinnen wirklich als Pietätlos. Denn es wurde ja auch schon angesprochen: Wo ist der mit Sicherheit empfangene Gegenwert geblieben. Selbst wenn ihn der Verstorbene verbraten hat, ist das doch nicht das Problem des Providers!


    Weiterhin wundere ich mich, was da vorgeht, wenn die Oma von wem auch immer, 6 Wochen vor ihrem Tod (an Altersschwäche?) drei Mobilfunkverträge abschließt in einem Tarif, den Omas eigentlich gar nicht brauchen, und dazu noch zwei subventionierte Handys dazu bekommt, mit denen aller Wahrscheinlichkeit nach schon seit sechs Wochen die lieben Enkel telefonieren. Das stinkt doch zum Himmel. Aber auch hier wird versucht, den Vertragspartner übers Ohr zu hauen und die moralisch Verantwortung wird auf den komplet Falschen abgewälzt.


    Vielleicht kommen ja noch mehr solcher, ich wills mal so sagen, seltsamer Ansichten, und der Thread geht weiter. Ich bin nicht sicher, ob man das lustig oder traurig finden soll.


    Mir bleibt nur zu sagen: Nicht bei den Anbietern mangelt es an Pietät (oder Kulanz), sondern bei den gierigen Erben!

  • Zitat

    Original geschrieben von BernieP
    Ich wundere mich hier über etwas ganz anderes:
    Wenn ein mir nahestehender Mensch stirbt und ich mit der "Abwicklung" beauftragt wäre, hätte ich wahrlich anderes im Sinn als mich über solche Dinge aufzuregen. Es geht hier doch bestenfalls um 200-300 Euro, da finde ich ja angesichts solcher Peanutsbeträge diese Frage und dieses Ansinnen wirklich als Pietätlos.


    Ich will mich mit dir Gewiss nicht streiten, zumal der Erfolg fraglich wäre; aber man sollte vielleicht auch hier und da sich die Lebensrealitäten anschaun, und das 200-300 Euro schon fehlen mögen - oder ander eine "hohe belastung" - sind, wenn man einen verstorbenen Menschen eine würdige Beeedigung beschweren will.


    Das mag der ein oder andere nicht glauben können, für den 300 Euro Peanuts sind. Mir wären sie im Zweifel auch egal, aber es gibt genug Menschen, denen 300 Euro nicht egal sind. Geld ist auch nicht alles, aber wenn ein Angehöriger noch der "Geldverdiener" war, mag das ganze Existentielle Probleme nach sich ziehen, weil für viele der Arbeitsmarkt nicht sooo toll ist. Da wird man in der Trauer schnell von der Realität eingeholt.


    Schlußendlich würde ich auch den wenigsten Menschen unterstellen, abzuleben und vorher noch Verträge mit Auszahlung zu vereinbaren mit vertrauen auf Kulanz der NB/Provider, um den Erben eine volle Sterbekasse zu beschehren. Ist diese kriminelle Energie vorhanden, würde man ehr zur Lebensversicherung greifen.


    Aber ich denke hier gibt es Leute mit unvereinbaren Realitäten, so das man eigentlich sich jeden Kommentar sparen sollte. Ich würde niemals so eine Frage hier im Forum stellen; und wie zu Threads ausarten können gibt mir dem recht.

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