mein beileid für das traurige geschehen!
haste schon mal bei der hotline angerufen oder haste einen mobilcom shop in der nähe? schau mal da vorbei und löcher sie mit fragen!
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mein beileid für das traurige geschehen!
haste schon mal bei der hotline angerufen oder haste einen mobilcom shop in der nähe? schau mal da vorbei und löcher sie mit fragen!
Andererseits: Wo ist das Problem? Zahle einfach den geforderten Betrag, denn schliesslich hast du ja eine Auszahlung fuer nen 24-Monats-Vertrag erhalten, von dem du jetzt nur 6 Monate zahlen musstest. Sollte durch die Auszahlung ja gedeckt sein.
ZitatOriginal geschrieben von harlekyn
Andererseits: Wo ist das Problem? Zahle einfach den geforderten Betrag, denn schliesslich hast du ja eine Auszahlung fuer nen 24-Monats-Vertrag erhalten, von dem du jetzt nur 6 Monate zahlen musstest. Sollte durch die Auszahlung ja gedeckt sein.
Der Vertrag lief seit fast einem Jahr :flop:
ZitatOriginal geschrieben von Saheke72
Der Vertrag lief seit fast einem Jahr :flop:
Kurz nachgerechnet: Wohl eher um die 9 Monate. Da du keine Aussagen ueber die Vertraege selbst triffst, gehe ich mal von ~10 EUR GG pro Stueck aus, die dir sicher mindestens komplett erstattet wurden. Demnach fordert Mobilcom nicht mehr als die ausstehende Grundgebuehr. Vermutlich hast du aber nen Gewinn von 50-100 EUR pro Karte mitgenommen, so what?
Also ich würde Mobilcom erst einmal darauf hinweisen, dass Dein Vater gar keine Endgeräte erhalten hat, sondern mit dem Händler eine Auszahlung vereinbart hatte. Über die Auszahlung sollte es ja irgendwelche Unterlagen, eine Quittung, o.ä., geben.
Dann kannst Du immer noch nachrechnen, ob sich streiten lohnt.
Erstmal habe nicht ich den Gewinn wenn gemacht sondern mein Vater !!
Was wo und wieviel kann ich jetzt nicht mehr nachvollziehen, aber das ist wiedermal für mich eine Lehre in Sachen Provider !!
Außer zu Schubladenverträgen taugen die rein garnichts !!!
Werde mich am Montag mal schlau machen zwecks Ablehnung des Erbes bzgl. Verträge, da gibt es glaube ich Unterschiede.
nein - ganz oder gar nicht. leider keine rosienen...
ZitatOriginal geschrieben von Saheke72
Erstmal habe nicht ich den Gewinn wenn gemacht sondern mein Vater !!
Was wo und wieviel kann ich jetzt nicht mehr nachvollziehen, aber das ist wiedermal für mich eine Lehre in Sachen Provider !!
Das hat mit "Provider" nichts zu tun, sondern mit geltendem Recht. Ein Erbe kannst du übrigens immer nur komplett ablehnen oder annehmen. Einzelne Sachen rausnehmen geht nicht.
Dein Vater wird ja eventuell auch noch etwas anderes hinterlassen haben, außer zwei Mobilfunkverträgen, oder steht das Girokonto auch im Minus?
Natürlich hat es etwas mit Provider zu tun. Mobilcom ist meineswissens der einzige, der die Handy verleiht, und nach 2 Jahren "schenkt" (vgl. 10.1 der AGB von mmC).
Nun, erfahrungsgemäß lässt sogar der als Dauervertragsbrecher verschrienene Netzbetreiber einen Sofort aus dem Vertrag.
Aber auch in diesem Fall würde ich ruhig bleiben. Gibt es keine Aushändigung von Handys, kann erstmal auch nichts zurückgegeben werden. Ich würde mich erstmal auf den Standpunkt stellen, das 10.1 der AGb bei Barauszahlungen auch NICHT gilt. Weiter: Mobilcom muss ja erstmal seinen Anspruch begründen und gegen die Erben durchsetzen ...
Ob sie es tun, dazu fehlt mir die Erfahrung.
Zudem: Das Geld aus der Auszahlung muss ja irgendwo hin sein. Ob nun als Barvermögen, in Konsumgüter gesteckt usw. Irgendwo halt. Oder im Zweifel als - fehlende - Schulden auf dem Girokonto.
Ich finde es eine S...... von Mobilcom. Es gibt halt Momente, wo Vertrag vertrag sein sollte, und man auch mal Feingefühl walten lassen sollte.
ZitatOriginal geschrieben von harlekyn
Andererseits: Wo ist das Problem?
U.a. hier: Der Vater des TE ist verstorben. Gerade mal einer der Antwortenden drückt sein Beileid aus. Die Meisten diskutieren lieber kommentarlos darüber, ob der TE sich "bereichert" hat und anstandshalber die gefordete Summe zahlen soll, obwohl er nur der Erbe ist und mit den Verträgen selbst anscheinend nichts zu tun hatte.
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Saheke72: Mein Beileid. Zu Mobilcom kann ich leider nichts sagen.
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