Hallo,
am Samstag, den 03.05.2008 berichtet das
über den Kundenanspruch von Einzelverbindungsnachweisen bei Prepaid-Karten.
[....]Gerade hatte Reiner S. das Guthaben seines Kartenhandys nachgeladen, da war es auch schon wieder leer. "Wir wissen genau, wie viel wir telefoniert haben – das Guthaben kann nicht aufgebraucht sein!", beschwert er sich beim Dienstleister. Vergeblich, denn eine Kostenaufstellung könne man bei Prepaid-Handys angeblich nicht liefern, sagt man dort. Haben Kunden von Karten-Handys kein Anrecht auf eine ordentliche Kostenkontrolle? Doch, die Bundesnetzagentur stellt klar, der Nachweis muss auf Anfrage geliefert werden, außer der Mobilfunkkunde hat ausdrücklich darauf verzichtet. Das c't magazin.tv greift in seiner Sendung morgen um 12:30 Uhr im hr-Fernsehen Beschwerden von Mobilfunkkunden auf.[...]
Wer den Bericht verpasst kann ihn sich auch später als Flash-Video-Stream ab Mittwoch im Archiv ansehen.
Gruß
JD