1und1 Sonderkündigung wegen VoIP-Fehler

  • Moin,
    mein Bruder ist seit minimum zwei Jahren Kunde des Surf&Phone Angebots. Seit Beginn gab es den Fehler dass man ihn angerufen hat und ihn nicht gehört hat. Er hat sich um Lösung bemüht, aber er bekam immer nur schwache Textblöcke zurück. Er konnte also faktisch nicht angerufen werden und musste immer zurückrufen, wenn er die Stimme denn erkannt hat und der Anrufer gesprochen hat. Im besten Fall hat man ihn drei Sekunden gehört bis Stille herrschte. 1 von 50 Fällen.
    Ich wäre da schon längst aktiv geworden, Bruder ist aber eher ein entspannter Charakter. So entspannt, dass er vor seinem Auslandsaufenthalt nichtmal die Vertragslaufzeit raussucht und nur "mach ich bald" sagt :D


    Jetzt muss er wohl trotzdem demnächst raus aus dem Vertrag weil er ins Ausland geht und die Wohnung kündigt. Genaue Vertragstermine habe ich jetzt aus o.g. Grund nicht parat. Allerdings finde ich den Fehler schon hammer - das ist in meinen Augen etwas was sofort eine Sonderkündigung ermöglichen müsste.


    Was geht da? Und kann mir jemand eine Adresse geben an die die Kündigung gehen muss?
    Gruß,
    Pikk

  • Naja, man müsste den Fehler schon eingrenzen. Box auf neueste Firmware, Telefon tauschen, Box tauschen etc. - so einfach kommt man da nicht raus.

  • Der Autoupdater bringt keine neue Firmware. Telefon tauschen, naja, wenn er damit nach draussen telefonieren kann und alles geht, wo soll da das Problem liegen. Wie gesagt, man kann ihn auch manchmal einige Sekunden hören wenn man anruft. Box tauschen wäre eine Option die 1&1 anbieten müsste, nicht immer nur dämlich Textbausteine schicken. Die müssen die im Vertrag erwähnte Leistung bringen und nicht den Kunden in Unkosten stürzen damit er Fehler selbstständig, womöglich auf eigene Kosten, beseitigt.


    Wie sieht es denn mit den Verträgen aus wenn man gar nicht mehr am Standort ist? Müsste ich meinen T-online 16k Vertrag auch weiterbezahlen, wenn am neuen Wohnort kein DSL verfügbar ist? Wäre doch ein Witz wenn das juristisch haltbar ist und man seinen Wohnort von Telefon-/Onlineverträgen abhängig machen muss.


    Die Knebelverträge sollte sowieso dringend reguliert werden. Jahrelange Laufzeiten sind in der heutigen Zeit nur noch Abzocke. Verwaltungstechnische Argumentation zieht seit Erfindung der EDV nicht mehr und wenn, sollen sie Leute einstellen die diese Arbeit machen und nicht Kosten umlegen die dann Kunden für nichterbrachte Leistung bezahlen müssen. :mad:

  • Bei Umzügen innerhalb Deutschlands ist es nicht einfach und die Provider sind wenig kulant,
    bei Umzügen ins Ausland hat man bessere Chancen, ist aber auch auf die Kulanz des Anbieters angewiesen


    1&1 ist in dem Fall sogar relativ kundenfreundlich!


    Aussage von 1&1:
    "Wenn sich herausstellt, dass bei einem Kunden nach einem Umzug kein DSL mehr am neuen Standort verfügbar ist, bieten wir ihm eine Vertragsauflösung gegen eine geringe Restzahlung an, die Hardware wird zurückgefordert. Befindet er sich innerhalb der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, sind das 69,95 Euro, befindet er sich in der Mindestvertragslaufzeit, sind es 49,95 Euro.
    Vorzeitige Vertragsauflösungen bei DSL-Anschlüssen sind bei 1&1 dann möglich, wenn der Kunde ins Ausland zieht. Hier ist eine Meldebestätigung des neuen Landes notwendig."


    Ratgeber: DSL-Verträge vorzeitig kündigen

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!