Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Re: Re: Re: Re: Verlegung der Einlagensicherung


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Siehe auch https://www.consorsbank.de/ev/Service-Beratung/Sicherheit#2 :


    "Darüber hinaus ist die Consorsbankals als deutsche Niederlassung der BNP Paribas S.A. [...]"


    "...freiwilliges Mitglied im deutschen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e.V."


    Sie ist freiwilliges Mitglied in einem eingetragenen Verein. So wie ich auch nicht in Deutschland mein Domizil, habe, aber trotzdem Mitglied in einem deutschen Verein (Fanclub) bin. ;)

  • Re: Re: Re: Re: Re: Verlegung der Einlagensicherung


    Zitat

    Original geschrieben von Applied
    "...freiwilliges Mitglied im deutschen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e.V."


    Sie ist freiwilliges Mitglied in einem eingetragenen Verein. So wie ich auch nicht in Deutschland mein Domizil, habe, aber trotzdem Mitglied in einem deutschen Verein (Fanclub) bin. ;)


    Darum geht es doch gar nicht, sondern dass die Consorsbank eben eine deutsche Bank ist, und keine französische.


    Noch ein Link: http://www.kritische-anleger.de/consorsbank/


    "Consorsbank ist eine Marke der französischen Großbank BNP Paribas S.A., die in Nürnberg eine eigene deutsche Niederlassung betreibt."

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verlegung der Einlagensicherung


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Ist sie ja auch.


    Nein.


    Gute Nacht.



    Aber bitte erkläre mir:


    - Welche Rechtsform soll die Consorsbank haben?
    - Welche deutsche Rechtsform soll die Consorsbank haben?
    - Warum ist die Consorsbank nicht - wie für deutsche Banken gesetzlich vorgeschrieben - Mitglied in der deutschen Entschädigungseinrichtung?




    PS: Eine Zweigniederlassung ist wie eine Betriebsstätte eine zusätzliche Niederlassung eines Unternehmens, nimmt aber selbständig am Geschäftsverkehr teil, und ist andererseits keine eigene juristische Person wie ein Tochterunternehmen. Diese Zwischenstellung hat vor allem bei internationalen Niederlassungen rechtliche Konsequenzen.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Zweigniederlassung

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verlegung der Einlagensicherung



    Das findest du auf https://www.consorsbank.de/ev/Transversal/Impressum ;


    "BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland ist (ungebundener) Versicherungsvertreter mit einer Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 GewO und im Vermittlerregister unter der Nummer D - 19SJ-I7SJZ-17 bei der IHK für München und Oberbayern eingetragen."


    Würde es sich um eine französische Bank handeln, wäre sie nicht bei einer deutschen IHK eingetragen.

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verlegung der Einlagensicherung


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Das findest du auf https://www.consorsbank.de/ev/Transversal/Impressum ;


    "BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland ist (ungebundener) Versicherungsvertreter mit einer Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 GewO und im Vermittlerregister unter der Nummer D - 19SJ-I7SJZ-17 bei der IHK für München und Oberbayern eingetragen."


    Niemand hat bestritten, dass eine französische Bank Niederlassungen in Deutschland haben darf.
    Und niemand hat bestritten, dass deutsche Niederlassungen für bestimmte Gewerbe teilweise der deutschen Aufsicht unterliegen (würde ja sonst jeder so machen).
    Man darf auch als ausländisches (EWR-) Unternehmen Dienstleistungen in Deutschland anbieten, auch im Bankgeschäft.


    Aber das macht noch keine deutsche Bank.

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verlegung der Einlagensicherung


    Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Niemand hat bestritten, dass eine französische Bank Niederlassungen in Deutschland haben darf.
    Und niemand hat bestritten, dass deutsche Niederlassungen für bestimmte Gewerbe teilweise der deutschen Aufsicht unterliegen (würde ja sonst jeder so machen).
    Man darf auch als ausländisches (EWR-) Unternehmen Dienstleistungen in Deutschland anbieten, auch im Bankgeschäft.


    Aber das macht noch keine deutsche Bank.


    Aber natürlich ist die Consorsbank eine deutsche Bank, siehe auch http://www.bnpparibas.de/de/ko…institutional-business-2/


    "Unsere Tochtergesellschaften"


    [...]


    "Consorsbank"


    Schön, dass das nun geklärt ist.

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verlegung der Einlagensicherung



    Das ist stark. :D


    "Tochtergesellschaften" ist aber eine (rechtlich) falsche Überschrift.


    Nochmal: Warum ist die BNP Paribas (respektive "Consorsbank") kein in Deutschland zugelassenes Kreditinstitut bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, so wie beispielsweise die Ing Diba, DAB Bank, Commerzbank, comdirect Bank, etc...?

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verlegung der Einlagensicherung


    Zitat

    Original geschrieben von Applied
    "Tochtergesellschaften" ist eine (rechtlich) falsche Überschrift.


    Nochmal: Warum ist die BNP Paribas (respektive "Consorsbank") kein in Deutschland zugelassenes Kreditinstitut bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, so wie beispielsweise die Ing Diba, DAB Bank, Commerzbank, comdirect Bank, etc...?


    Das ist mir völlig egal. Dass es eine deutsche Bank ist, genügt mir vollkommen. :)


    Wenn du anderer Ansicht bist, ändere auf http://de.wikipedia.org/wiki/BNP_Paribas_%28Consorsbank%29 doch einfach "Staat" in "Frankreich"...

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Verlegung der Einlagensicherung


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Das ist mir völlig egal. Dass es eine deutsche Bank ist, genügt mir vollkommen. :)


    Nochmal: Ein deutsche Bank unterliegt der deutschen Finanzumarktaufsicht und umgekehrt.


    Ich hab das auch schon zitiert (Bafin):


    "Nach § 53b Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) kann ein Einlagenkreditinstitut mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ohne zusätzliche Erlaubnis der BaFin in Deutschland eine Zweigniederlassung errichten und Bankgeschäfte - wie etwa das Einlagengeschäft - betreiben. Beaufsichtigt wird die Zweigniederlassung von der Aufsichtsbehörde des Herkunftslandes"


    Eine Zweigniederlassung ist keine rechtliche Person - mithin auch keine "deutsche" Person bzw. Bank.

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