Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Coba-Depotübertragungs-Aktion


    Frage an die alten Hasen hier: Ich hatte noch nie ein Coba-Depot und will jetzt mal bei der Aktion mitmachen.


    12 Monate Haltefrist ab Eingang ist mir soweit klar.


    In den Bedignungen steht: "Marktwertveränderungen sowie Rückzahlungen fälliger Wertpapiere berühren den Prämienanspruch nicht."


    Unter modern-banking steht noch, Verkäufe bei Beibehaltung des Gegenwerts seien ebenfalls unschädlich.


    Alles schön und gut, aber ich habe jetzt folgendes Problem:


    Ich übertrage ca. 50.500 EUR Depotwert von der Targobank. Davon werden 2 Anleihen im April und Mai über je 15.000 EUR fällig. Der Depotwert sinkt daraufhin auf 20.500 EUR. Soweit klar, das ist prämienunschädlich.


    Dann habe ich da noch ein Endloszertifikat im Wert von ca. 1.000 EUR drin, dass ich evtl. in 2018 verkaufen möchte. Wenn ich das jetzt im Juni verkaufe, sinkt der Depotwert auf 19.500.


    Jetzt die Frage: Was heißt "bei Beibehaltung des Gegenwerts"? Muss ich etwas für 1.000 EUR neu kaufen, um wieder auf die 20.500 zu kommen oder muss ich im Falle eines Verkaufs dann wieder bis zum ursprünglichen Übertragungswert von 50.500 zukaufen?

  • Zitat

    Die Commerzbank behält sich eine Rückforderung von bereits gezahlten Prämien vor, wenn das Depotvolumen per 31.12.2016 sowie die Kapitalüberträge ab 01.01.2017 nicht für mindestens ein Jahr ab dem Zeitpunkt des Kapitalübertrages dauerhaft in einem Depot der Commerzbank AG angelegt werden. Marktwertveränderungen sowie Rückzahlungen fälliger Wertpapiere berühren den Prämienanspruch nicht.


    IMHO:
    Du überträgst bald fällige Anleihen - wenn die ausgezahlt werden, darfst Du das Geld nicht abziehen. Etwas neues mußt Du nicht kaufen.


    Verkauf Deines Zertifikates = dito (Das Verechnungskonto gehört ja zum Depot)
    Bei nach dem Übertrag eingetretenem Kursverlust müsstest Du das Depot nicht bis zum Gegenwert des Übertrages auffüllen.


    Ich würde vorher schriftlich bei der Bank nachfragen

  • Dann ist gut.
    Widerspricht jedoch dem "das Depotvolumen muss mindestens für ein Jahr dauerhaft angelegt werden"- denn ein Abzug des Guthabens (erzielt durch fällige Wertpapiere) durch Überweisung mindert das Volumen.

  • Das widerspricht dem nicht, weil sie ja extra schreiben: "... Rückzahlungen fälliger Wertpapiere berühren den Prämienanspruch nicht." Und wenn sie Geld auf dem Verrechnungskonto als Depotvolumen klassifizieren würden, würden sie damit nie durchkommen. Das Geld von fälligen Wertpapieren kann ich abziehen; das ist für mich gar keine Frage; das brauche ich auch nicht nach zu fragen.

  • Re: Re: Coba-Depotübertragungs-Aktion


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Das kann man aus https://www.commerzbank.de/por…papier/wechselpraemie.pdf aber höchstens interpretieren. Zu Verkäufen steht da überhaupt nichts.


    Ich gehe sogar noch weiter und sage: Das kann man daraus nicht interpretieren, aber ich nehme an, modern-banking weiß, dass es so gehandhabt wird, weil das ja nicht die erste Aktion der Coba mit diesen Bedingungen ist. Insofern glaube ich das, was modern-banking schreibt; die sind i.d.R. recht gut informiert und schreiben nichts, was nicht gesichert ist.


    Aber es ist eben letzten Endes auch nicht eindeutig. Stell dir vor, ich übertrage 50.000 EUR Depotvolumen und 3 Monate später hat das Depot einen Buchwert von 100.000. Dann verkaufe ich Wertpapiere für 40.000 und habe danach immer noch > 50.000 Volumen. Plötzlich sinkt der Wert auf 30.000 ab. Was jetzt? Hätte ich nicht verkauft, wären es noch > 50.000. Coba sagt dann: Selbst schuld; du musst wieder zeitnah auffüllen. Oder kann ich mich darauf berufen, dass Marktwertveränderungen nicht zählen.


    Irgendwie sind die Bedingungen nicht ausgegoren. Es kann doch nicht sein, dass ich ein ganzes Jahr lang nichts verkaufen darf, das ist also sicher möglich. Aber andererseits ist nicht geregelt, wie das "Verkaufen" abzulaufen hat, um die Prämie nicht zu gefährden.

  • Re: Re: Re: Coba-Depotübertragungs-Aktion


    Zitat

    Original geschrieben von zardi77
    Ich gehe sogar noch weiter und sage: Das kann man daraus nicht interpretieren, aber ich nehme an, modern-banking weiß, dass es so gehandhabt wird, weil das ja nicht die erste Aktion der Coba mit diesen Bedingungen ist. Insofern glaube ich das, was modern-banking schreibt; die sind i.d.R. recht gut informiert und schreiben nichts, was nicht gesichert ist.


    Sehe ich anders. Zum einen kann jedem mal ein Fehler unterlaufen. Zum anderen wird der Anleger kaum damit durchkommen, wenn er im Reklamationsfall auf eine fremde Website verweist.

  • Ich schrieb ja- frag die Bank direkt.


    Lies Dir mal die ex-Prämienbedingungn der Postbank durch.
    Bei denen durftest Du Geld abziehen- es mußten nur mindestens 5k übrig bleiben.


    Zu Deinem Beispiel:
    50k Übertrag +50k Gewinn -50k Verkauf-20000 Buchverlust=30k Depotwert


    Ist eigentlich einfach- Du darfst aufstocken, da ohne Verkauf der Depotwert 60k gehabt hätte.


    Das alles und ich auch- widersprechen modern-banking doch nicht.


    Marktwertveränderung und Rückzahlung fälliger Papiere berühren die Prämie nicht- das ist alles richtig.
    Rückzahlung des Emittenten auf Dein Verrechnungskonto heißt aber nicht, Überweisung weg von der Commerzbank auf Dein externes Giro.
    Rückzahlung und Überweisung sind zwei verschiedene Begriffe. Die Rückzahlung und eine Marktwertveränderung sind zwei von Dir nicht beeinflussbare Prozesse.


    Sonst könnte man die Prämie holen, indem man 250k in Anleihen mit sehr kurzer Laufzeit ordert, den Übertrag macht, die 1500 Euro kassiert und nach Endfälligkeit sich die 250k aufs heimische Giro überweist.
    So doof sind Banker wahrscheinlich nicht.

  • Doch, so doof sind Banker bzw. die Leute in deren Marketingabteilungen. Ich habe schon zu viele Lücken ausgenutzt, als dass ich noch an deren Intelligenz glauben würde.


    Depotvolumen ist ein Begriff, der keinen Interpretationsspielraum offen lässt. Cash auf einem Verrechnungskonto gehört nie zum Depotvolumen; das lernt jeder Banker im ersten Lehrjahr ;)


    Und genau der Trick, den du beschreibst, funktioniert. Das ist für mich sonnenklar; notfalls bis zum BGH ;)

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