Hallo,
muß ein Händler, der einen Fernabsatzvertrag mit einem Kunden geschlossen hat, dem Kunden auch das Porto für die HIN-Sendung erstatten, wenn dieser von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht?
Dabei sei angenommen, daß der Kunde den Versand selbst bezahlt hat.
Das Rücksendeporto geht ja ab € 40,-- eh zu Lasten des Händlers.
Danke,
Stephan