O2 Tarifwechsel nach Vertragsende nicht möglich?

  • OK, das ein genereller Bereitstellungspreis für den Tarif verlangt wird wusste ich
    bisher nicht.


    Aber ich finde es trotzdem nicht OK. Ich habe ja schließlich mal vor einigen Jahren
    eine Anschlussgebühr gezahlt, habe immer Umsatz gemacht und das mit meinen
    zwei Verträgen.
    Den einen wollte ich jetzt halt kündigen und den zweiten (Hauptkarte) in den
    O2-Genion-S-ohne-Handy wechseln.


    Aber deren Entscheidung hat nun zur Folge das ich beide Verträge kündige und die
    mich als Kunden verlieren, wovon sich der Hotline-Mensch nicht beeindrucken ließ und
    auch keine weiteren Vorschläge gemacht hat.


    Schlechte Kundenbindung - aus meiner Sicht.

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  • Zitat

    Original geschrieben von ma-rco79


    Diese müsste O2 erheben, da es sich hierbei um einen Tarif ohne Grundgebühr
    usw. handelt und die Gebühr würde direkt an die Registrierungsstelle weitergeleitet
    werden so dass O2 sowieso nichts davon hätte - so die Aussage des Mitarbeiters.


    Es ist traurig, dass O2 dieses Märchen auch nach fast 2 Jahren noch immer verbreitet.


    Korrekt ist, dass sie diese Gebühr erheben. Warum sie nicht offen sagen, weshalb, bleibt ihr Geheimnis.

  • Finde die Aussage auch sehr merkwürdig... denn was hat die Registrierungsstelle
    mit einem Tarifwechsel zu tun???

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  • ich vermute folgendes: [/spekulation on]


    Mit der Konstruktion faktische Festnetzanschlüsse (Genion) anzubieten, ohne die letzte Meile physisch zu realisieren, ging Viag Interkom damals bei der Einführung von Genion kreativ bis an die Grenzen des Möglichen.


    Da so ein "Festnetzanschluss" auch prinzipiell jahrelang so genutzt werden kann, dass ausschliesslich ankommende Anrufe stattfinden, würde ein Anschlußentgelt in Höhe von Null Euro einem Verschleudern von Leistungen mit Kosten größer Null gleichkommen, was eventuell wettbewerbsrechtliche Probleme und Abmahnungen, vor allem aus der Festnetz-Ecke nach sich ziehen könnte.


    Mit dieser Problematik lässt sich meines Erachtens besser und ohne Gesichtsverlust umgehen, wenn man statt der Wettbewerber eine neutrale Instanz ins Feld führen kann.


    Und tatsächlich hat die Regulierungsbehörde in ihrer Eigenschaft als Hüterin des deutschen Rufnummernraums ein paar Jährchen nach der Liberalisierung des Netzes happige Lizenzgebühren pro Rufnummernblock verlangt.


    Ein Gericht (möglicherweise war es das VG Köln, aber bitte habt Nachsicht wenn ich die Quelle und das Datum jetzt nicht genau sagen kann) hat dann auf Klage der DTAG diese Gebühren kräftigst zurechtgestutzt oder sogar ganz gekippt; diese mussten dann an den realen Verwaltungskosten orientiert werden (und die sind nahe Null.)


    Aber es kann gut sein, dass das gelegentlich genannte Argument von der 'Registrierungsstelle' in jenen Jahren des Übergangs gereift ist und o2 da keinen Burgfrieden mit Wettbewerbern stören will. Besonders, seit Genion-Verträge auch mit Null Euro Grundentgelt verfügbar gemacht wurden.


    Man kann es vielleicht so auffassen: die Bereitstellungsgebühr stellt zugleich eine abgezinste Zahlungsreihe fiktiver Monatsbeiträge / Grundentgelte über die durchschnittliche Dauer des Bestehens eines Genion S dar. Somit, durch eine einzige Zahlung, kann man den Wettbewerbern sagen: 'Seht her, wir verschleudern nichts, wir erheben einen einigermassen die Kosten abfangenden Beitrag und machen euch somit keine unlautere Konkurrenz'.


    Bitte korrigiert mich, wenn und wo dieser Gedankengang unplausibel erscheint.


    ____________________________ [/spekulation off]
    (* ja: Entgelt, und nicht -gebühr, eine Gebühr erheben staatliche Stellen, aber die Telecom-Privatwirtschaft maßt sich diesen Sprachgebrauch auch nach der Liberalisierung leider immer noch an)

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