Hallo.
Ich habe eine knifflige Frage und bin etwas irritiert.
Mein Arbeitgeber zahlt mir Fahrtgeld.
Bis 20km steuerpflichtig und ab dem 21. KM steuerfrei.
Auf der ersten Abrechnung war alles richtig und ich habe das vereinbarte Festgehalt bekommen.
Ab der zweiten werden aber 260 brutto abgezogen, mit der Begründung das es nötig ist um das Fahrtgehld (Werbungskosten) zahlen zu können.
Mir wurde gesagt dass eine Entgeltumwandlung gemacht wird um ein höheres Nettoentgelt zu bekommen und das es was mit den Fahrtkosten zu tun hat.
Eine Bruttoentgeltumwandlung resultiert meines Wissens nach aus einer betrieblichen Altersvorsorge, in der ich durch eine Entgeltumwandlung einen steuerlichen Vorteil als Dank für meine zusätzliche Altersvorsorge erhalte.
Ich habe keine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen.
Ich versteh das immer noch nicht richtig.
Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?
Gruss :top: