Sie hat, soweit ich weiß, halt keinen Versicherungsberater, also würden wir uns direkt an die Versicherung wenden.
ZitatIn welcher Beziehung du als Geschädigter zu ihr stehst, musst du nicht angeben! Ebenso wenig musst du angeben, warum sie das Notebook dem Rucksack entnommen hat. Desweiteren ganz wichtig, du hast ihr das Notebook nicht geliehen, ansonsten wäre der Schaden nicht versichert!
Sowas wollte ich wissen! Danke! ![]()
Geliehen habe ich es ihr nicht, war ja auch bei mir. Ich saß am Tisch und sie auf dem Sofa (neben dem Rucksack), daher hab ich sie gebeten, es mir zu geben.
Muss ich der Versicherung aber alles nicht angeben oder? Am Ende meinen sie noch, ich hätt es mir selbst holen müssen oder so...