handyzek.de E-Comm Erdin Communication GmbH, 07/10: Insolvenz, 09/11: Präzedenzfall

  • Nabend zusammen,


    Sebi ich würde es an deiner Stelle lassen.


    Ich wurde von der Insolvenzverwalterin auch verklagt, das Verfahren läuft noch, weil ich 250 € nicht zurück gezahlt habe.
    Ich habe dem zuständigen Richter das Urteil samt Aktenzeichen von Alex zugesendet und 3 Wochen später, da eine Abschrift auch vom Gericht an die Insolvenzverwalterin gesendet wurde, mindestends 3 rechstkräftige Urteile zugestellt bekommen in denen die Insolvenzverwalterin aufgrund der in der Insolvenzordnung angeführten Paragraphen gewonnen hat.


    Wie lange sich der Mist bei mir noch zieht weiß ich nicht, ich kann für meinen Teil nur sagen das mein Aufwand mittlerweile (gefühlt) 250€ übersteigt.



    Falls also noch jemand gegen die Insolvenzverwalterin gewonnen hat wäre ich dankbar für die Aktenzeichen.

    Spaßbeobachter

  • So, nach über einem Jahr ist der Spuk nun auch bei mir endlich vorbei:


    Die Klage gegen mich wurde abgewiesen


    Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin (Insolvenzverwalterin).




    Vielen Dank allen TTlern die mich unterstützt haben.


    Wer das Aktenzeichen oder andere Informationen benötigt, weil sein Fall noch läuft, gerne per PN.

    Spaßbeobachter

  • Zitat

    Original geschrieben von Monotone
    Ich habe dem zuständigen Richter das Urteil samt Aktenzeichen von Alex zugesendet und 3 Wochen später, da eine Abschrift auch vom Gericht an die Insolvenzverwalterin gesendet wurde, mindestends 3 rechstkräftige Urteile zugestellt bekommen in denen die Insolvenzverwalterin aufgrund der in der Insolvenzordnung angeführten Paragraphen gewonnen hat.


    Aber das zeugt doch auch nicht unbedingt davon, dass es richtig ist, was die Dorothee dort macht. Schuldig ist man doch nur zweifelsfrei und solange ein gegenteiliges Urteil im Raum steht bei dem es um die 4 fache Summe ging...

    2 T-Mobile web´n´walk [s]@ home 100 Connect Verträge[/s] [Vesat]
    1 o2 IP100 Vertrag, 4 o2 Can Test Verträge, 1 Vodafone Superflat Young Eplus [Logitel]
    4 Vodafone Internet WE Verträge [Talkthisway]
    1 Talkline Clever Flex Plus Vodafone [Handytick]

  • Zitat

    Original geschrieben von xecuta


    Bin wohl dann der einzige Depp hier, der gezahlt hat.




    :D:rolleyes::D:rolleyes::D:rolleyes:



    xecuta Verzeih mir aber das musste jetzt sein :D

  • Rückmeldung


    Moinsen allerzeit,


    erstmal möchte ich mich bei allen für die Tipps und Infos bedanken.


    Desweiteren möchte ich ebend meine Verhandlung fix zusammenfassen.


    Da es sich bei der Streitsumme um knapp 400 Euro gehandelt hat/hatte wird in so einem Fall keine Revision oder eine Einspruchsmöglichkeit für den Unterlegenen eingeräumt.


    In meinem Fall wurde im Sinne der Insolvenzverwalterin entschieden, da die zuständige Richterin hier eine erhöhte Provision gegenüber der normalen Provision für die Vermittlung des Handy Vertrages und einem Anspruch meinserseits darauf (die Barauszahlungssumme um die es ja ging)nicht gefolgt ist.


    Jedoch wurde hier die Möglichkeit des Gangs zum Landgericht eingeräumt da diese Konstellation und Klärung des Sachverhaltens eine entsprechendes Interessse für weitere Fälle/diese Fall bessen hätte.



    Da aber hier wie schon erwähnt immer die Auslegungssache der Insolvenzordnung entscheidend ist und zudem bei Insolvenz Fällen immer eine Umkehrung der Beweisführung einhergeht. Ich also beweisen muß das die mir von der Insolvenzverwalterin getätigen Unterstellungen nicht zutreffend sind, habe ich auf diesen Schritt verzichtet, da ich mir eine max. Kostengrenze für den Fall gesetzt hatte und diese Grenze nur im Erfolgsfall am Landgericht eingehalten gewesen sein wäre.


    Es war schon schwer genug einen Anwalt zu finden der sich die Sache aufgrund des geringen Streitwertes antuen wollte, und die Aussichten auf Erfolg bei Einspruch am Landgericht halt nicht vorhersehbar sind.


    Generell kann / würde ich aber jedem raten auf einen Rechtsstreit es anzulegen da mit einer gütigen Einigung im Vorfeld ein für beide Seiten brauchbarer Vergleich erzielt werden kann.


    Gruß
    Shalom_Don

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