handyzek.de E-Comm Erdin Communication GmbH, 07/10: Insolvenz, 09/11: Präzedenzfall

  • Hat man ein Mahnverfahren eingeleitet, dürfte es echt schwierig werden.
    Steht auch unter dem LINK weiter oben:


    "Der Gläubiger als Empfänger einer anfechtbaren Leistung muss die Zahlungsunfähigkeit gekannt haben. Nach der Rechtsprechung kennt er die Zahlungsunfähigkeit dann, wenn er seine Leistungen bereits ernsthaft z. B. per Mahn- Vollstreckungsbescheid eingefordert hat und Forderung verhältnismäßig hoch ist."

  • Also der Laden ist in der Insolvenz wa. ich war einer der ersten der reingelegt wurde und ahbe es hier hin geschrieben, wurde aber nicht ernst genommen. Naja am ende sieht man ja wer recht hatte.

    N73

  • @ Iomax:


    Ich hatte zwar ein Mahnverfahren eingeleitet, jedoch hat Handyzek das Geld kurz bevor das Mahnverfahren eingeleitet wurde, an mich ausgezahlt. Kurz darauf hat er wohl das Mahnverfahren erhalten und hat dagegen Widerspruch eingelegt.

  • also ich werde einen Brief schreiben, in dem ich versichere, dass ich von einer Zahlungsunfähigkeit keine Kenntnis hatte. Wenn dieses Tatbestandsmerkmal aus § 130 I Nr. 1 InsO nicht erfüllt ist, dann ist die Anfechtung unwirksam. Wenn die können, dann sollen die beweisen, dass man Kenntnis hatte.


    Ich weiß zwar nicht wie viele betroffen sind, aber wenn die ein paar Tausend briefe erhalten, dann will ich sehen, wer die bearbeitet und wie er den Nachweis führen will, dass eine Kenntnis bestanden hatte.

  • Zitat

    Original geschrieben von xecuta
    Auszahlung erst nach Vollstreckungsbescheid und 3 Monate nach dem eigentlichen Auszahlungstermin bekommen.
    Dann allerdings mit 130 € Aufpreis.


    Nach der Rechtsprechung kennt er die Zahlungsunfähigkeit dann, wenn er seine
    Leistungen bereits ernsthaft z. B. per Mahn- Vollstreckungsbescheid eingefordert hat und Forderung verhältnismäßig hoch ist.
    Quelle : http://www.ra-franzke.de/berat…g-insolvenzverwalter.html


    Zitat

    Original geschrieben von xecuta
    also ich werde einen Brief schreiben, in dem ich versichere, dass ich von einer Zahlungsunfähigkeit keine Kenntnis hatte


    Ob die Idee gut ist ?

  • ja, da ich eh erst nach gerichtlichem Urteil bereit bin das Geld zurückzuzahlen, ist mein Vorgehen keine Idee, sondern ein logischer Schritt. Wenn die das nicht akzeptieren, dann geht's zum Anwalt. Wir werden dann vor Gericht sehen, ob in der Geldforderung per Mahnbescheid die Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit zu sehen ist. Ich bin davon ausgegangen, dass die betrügen wollen und nicht zahlungsunfähig sind. Das kann ich alles anhand der Korrespondenz und Forenbeiträgen belegen.


    Im Übrigen macht diese Schlussfolgerung, im Mahnbescheid sei automatisch eine Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit zu sehen, nicht viel Sinn. Dann würde ja kein Mensch mehr auf diese Weise seine Forderungen durchsetzen. Wer verursacht sich schon Kosten durch Mahn- und Vollstreckungsbescheid, wenn er das Geld gleich wieder zurückzahlen muss und auf den Kosten für die Bescheide sitzen bleibt. Absoluter Blödsinn!


    [edit]
    ich glaube, diese Rechtsprechung - sofern überhaupt vorhanden - bezieht sich auf Mahn- und Vollstreckungsbescheide durch andere Unternehmen. In der Regel sind es die Unternehemn, die Ihre Forderungen durchsetzen müssen. In diesen Fällen geht es meistens um höhere Beträge und die Beziehungen sind da etwas enger/vertrauter. Bis ich es hier in diesem Thread gelesen habe, war mir gar nicht bekannt, dass Privatpersonen über Inkassobüro Forderungen durchsetzen können. Ich wette, jeder hier ist davon ausgegangen, die wollen nicht zahlen, weil die Betrüger sind und dachten, die könnten das Geld behalten, weil die es mit einem unterlegenem Gegner zu tun haben. Nach dem Motto, es wird schon genug Dumme geben, die sich nicht mehr melden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter einem durchschnittlichen Bürger in der Erwirkung eines Mahnbescheids die Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit unterstellen würde.

  • meine Kritik war nicht an dich persönlich gerichtet.
    lies dir mein [edit] oben durch. Es ist halt eine Überlegung.

  • Ich würd' mir nun keine gesteigerten Sorgen machen wegen der Briefe vom Insolvenzverwalter. Daß die Geschäfte binnen Dreimonatsfrist vor Insolvenz anfechtbar hat eben zur Folge, daß zumindest die etwas komplexeren, nicht läppischen Geschäfte mit Hinweis auf's Gesetz angefochten werden. Der Insolvenzverwalter hat ja schließlich nach Kräften Forderungen zu finden und einzutreiben. Einige Kunden werden ja schon aufgrund eines solchen Briefes sich ins vermeintlich unvermeidliche fügen und zahlen. Ob sich ein Gericht mit den Auszahlungsanfechtungen befassen soll ist doch mehr als fraglich. Schließlich handelt es sich um häufig vorgekommene Geschäftsvorgänge im üblichen Rahmen. Wenn die Auszahlungen mehrfach überhöht gewesen wären, dann läge natürlich nahe, daß rechtswidrig Vermögen dem Unternehmen entzogen werden sollte zur letztendlich eigenen Bereicherung. Die Anfechtung der hier besprochenen, regulären Geschäftsvorgänge werden sie sicher nichtmal versuchen durchzusetzen. Vielmehr werden sie schon wegen der Masse bereuen sich die Geschäfte nicht vorher etwas genauer angeschaut zu haben. Es sei denn, daß sich der Auftriss wegen genügend zahlreicher unwissender, eingeschüchterter Dreimonatskunden letztlich doch für sie lohnt.


    Ein Mahnbescheid ist natürlich genausowenig ein Beweis für Kenntnis oder auch nur Ahnung einer bevorstehenden Insolvenz. Zum einen gibt's ja auch noch genügend Schlampigkeit, schlechte Organisation, mangelnden Willen, Betrugsabsicht und vorübergehende Refinanzierungsprobleme, die einen Kunden zur Ausfertigung eines Mahnbescheides veranlassen. Zum weiteren steht in der zitierten Formulierung, daß zusätzlich zur Untermauerung des Verdachtes die "Forderung verhältnismäßig hoch" sein muss. Das ist bei den erwähnten Auszahlungen aber sicher nicht der Fall.


    Bei den Auszahlungsfällen geht's um zahlreiche, häufige, normale und legale Geschäftsvorfälle, die bei späterem Eintritt der Insolvenz Bestand behalten werden. Wie schon erwähnt könnten ja sonst vom Insolvenzverwalter alle geleisteten Zahlungen innerhalb der Dreimonatsfrist pauschal und endgültig zurückgefordert werden, von Aldi (Klopapier) über die Versorger (Strom & Wasser) bis hin zu Autohändler und Bauunternehmung, nicht zu vergessen die Angestellten, die Sozialträger und das Finanzamt. Sie werden's einfach mal bei den Auszahlungskunden probiert haben, weil da keine direkte, schon vergangene Leistung gegenübersteht und den Normalos diese Praxis eher fremd ist wegen der Konzentration des hiesigen Mobilfunkvertriebs auf scheinbare Gratishandys.


    Am Ball bleiben, sich informieren, widersprechen, keinesfalls zurückzahlen und einen kühlen Kopf bewahren.


    P.S.: Klaushei hat meinen Beitragsversuch gut zusammengefasst! (-:= Hätte das schon vorher dagestanden hätte ich mir mein Geschreibsel sparen können. (-;=

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