Sonderkündigungsrecht DSL, Fitnessstudio etc. wegen Umzugs?

  • Hi,


    folgendes Problem.


    Ich habe spontan einen Job im Ausland bekommen. Bewerbung, Interview und Zusage innerhalb von zwei Wochen. Beginn im Oktober.


    Nun muss ich Wohnung, Fitnessstudio und Telefon kündigen.
    Wohnungskündigung mach ich mit dem Vermietergesellschaft klar, vllt findet sich schnell ein Nachmieter, der alles übernimmt :rolleyes:
    Wird auch hier diskutiert, was bezügl. Küche etc zu beachten ist.


    Laut diesem Link ist eine Sonderkündigung meines DSL-Anschlusses möglich. Gemäß BGB § 626. Ist das richtig?


    Läuft die Sonderkündigung des Fitnessstudios über den neuen Mietvertrag, wenn ich den vorlege (und rechtzeitig erhalte), oder reicht auch eine Kopie des Arbeitsvertrages?

    Ein altes skandinavisches Sprichwort sagt:
    Gelber Schnee schmeckt nicht nach Zitrone!

  • Re: Sonderkündigungsrecht


    Zitat

    Original geschrieben von qwer640
    Laut diesem Link ist eine Sonderkündigung meines DSL-Anschlusses möglich. Gemäß BGB § 626. Ist das richtig?

    Soweit ich weiß, ist eine Sonderkündigung bei Verlassen des Landes für einen längeren Zeitraum (also kein Urlaub) immer möglich (bzw. ist es Kulanz des Anbieters).

    Zitat

    Läuft die Sonderkündigung des Fitnessstudios über den neuen Mietvertrag, wenn ich den vorlege (und rechtzeitig erhalte), oder reicht auch eine Kopie des Arbeitsvertrages?

    Hier würde ich das gleiche Vermuten, allerdings würde dich das Fragen vor Ort bestimmt weiterbringen ;)

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Re: Re: Sonderkündigungsrecht


    Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    ....
    Hier würde ich das gleiche Vermuten, allerdings würde dich das Fragen vor Ort bestimmt weiterbringen ;)


    Das ist klar. Aber wenn man vorab informiert ist und eventuell auf Erfahrungsberichte oder -werte zugreifen kann, hat man meist bessere Karten... ;)

    Ein altes skandinavisches Sprichwort sagt:
    Gelber Schnee schmeckt nicht nach Zitrone!

  • Re: Sonderkündigungsrecht


    Zitat

    Original geschrieben von qwer640
    Laut diesem Link ist eine Sonderkündigung meines DSL-Anschlusses möglich. Gemäß BGB § 626. Ist das richtig?

    Also sorry, aber unter dem Link findet man außer selbsternannter Freizeit-Juristen im nullten Semester
    keinen halbwegs seriösen Beitrag und keine zwingende Begründung.


    Ich würde mich eher daran halten:
    http://www.pcwelt.de/start/dsl…aege_vorzeitig_kuendigen/


    Es ist immer eine Einzelfall-Entscheidung und hängt auch vom Provider ab.
    Jeder der dir einreden will, das er als selbsternannter Super-Jurist einen
    Paragraphen nennen kann, der alle Fälle problemlos löst, hat sowieso keine Ahnung.

  • Dein Link ist schon mal super. Danke. Allerdings bin ich nur für sechs Monate weg, was ich den Leuten aber nicht auf die Nase binden werde. In der Zeit werde ich bei allen anderen (Banken, Handyprovidern, Versicherung etc.) die Adresse meiner Eltern als Anschrift angeben. Der entsprechende DSL-Vertrag (Freenet) läuft im April 2009 ab.


    Laut deinem Link heisst es dazu:

    Zitat

    Umzug mit Freenet-DSL-Anschluss
    Im Falle eines Umzuges muss das FreenetDSL-Umzugsformular vollständig ausgefüllt werden und unterschrieben an die darauf angegebene Anschrift bzw. Faxnummer zurückgeschickt werden.
    Zusätzlich benötigt wird als Nachweis für den Umzug die Kopie eines der folgenden Dokumente:
    * Ummelde- bzw. Ab- und Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
    * Auftragsbestätigung über den Wegfall des Telefonanschlusses (vom Telefonanbieter)
    * Personalausweis mit der neuen Anschrift (Vor- und Rückseite)


    Wat nun?!

    Ein altes skandinavisches Sprichwort sagt:
    Gelber Schnee schmeckt nicht nach Zitrone!

  • Re: Re: Sonderkündigungsrecht



    sehe ich generell auch so. wäre ja noch schöner wenn jeder aus verträgen rauskommt, nur weil er ausser landes ist. haste nich noch nen kredit laufen aus dem du auch rauswillst?

  • Re: Re: Re: Sonderkündigungsrecht


    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    ... haste nich noch nen kredit laufen aus dem du auch rauswillst?


    ich hoffe du meinst, dass nicht ernst ! Ich zahle nur für Sachen, die ich nutzen kann oder leider mitnutzen muss, da es nicht anders geht . Und wenn ich einen Kredit aufnehmen sollte/müsste/genommen hätte, würde ich diesen auch tilgen! Und nicht meine drei Finger heben und schreien: ich hab nix...

    Ein altes skandinavisches Sprichwort sagt:
    Gelber Schnee schmeckt nicht nach Zitrone!

  • Re: Re: Re: Re: Sonderkündigungsrecht


    Zitat

    Original geschrieben von qwer640
    ich hoffe du meinst, dass nicht ernst ! Ich zahle nur für Sachen, die ich nutzen kann oder leider mitnutzen muss, da es nicht anders geht . Und wenn ich einen Kredit aufnehmen sollte/müsste/genommen hätte, würde ich diesen auch tilgen! Und nicht meine drei Finger heben und schreien: ich hab nix...


    ich wollte damit nur zum ausdruck bringen, daß man sich aus den von dir genannten verträgen genausowenig schleicht, wie aus einem kredit...
    die können auch nix dafür, dass du ins ausland gehst. normalerweise zahlt sowas der neue arbeitgeber...

  • In der Regel steht sowas in den AGBs der Anbieter. Die können dir sowieso am genauesten sagen, ob es geht.

  • insbesondere geht es mir um Erfahrungswerte und Sonderkündigungen sind dort nicht erwähnt...

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