Studiengebühren steuerlich geltend machen

  • Hallo,


    um meine berufliche Situation zu verbessern, strebe ich ein Promotionsstudium parallel zu meinem Job an. Kann ich die Studiengebühren von der Steuer absetzen?
    Ich habe dazu bislang nur folgendes Gefunden:


    "Kosten einer Fortbildung sind in unbegrenzter Höhe Werbungskosten.


    Aufwendungen für eine Berufsausbildung sind bis zu einer Höhe von jährlich € 4.000 als Sonderausgaben abzugsfähig.


    Private Weiterbildungen werden steuerlich gar nicht berücksichtigt.


    Unter einer Fortbildung versteht man jede beruflich veranlasste Aus- und Weiterbildung nach Abschluss der ersten Ausbildung oder des Erststudiums: zum Beispiel eine Umschulung, ein Zweitstudium oder innerbetriebliche Fortbildungen."


    Ich würde deswegen davon ausgehen, dass dies möglich ist. Oder liege ich da falsch?




    Vielen Dank,


    Simon

  • vieleicht interessant:


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    Zitat

    Der Student müsste demnach während des Studiums die Gebühren bezahlen, könnte diese aber in den ersten Berufsjahren steuerlich geltend machen. Doch dies lehnt der Gesetzgeber ab. "Werbungskosten müssen berufsbezogen sein", sagt Hennies. Dies erkenne der Fiskus bei einem Zweistudium oder bei Meisterkursen im Handwerk an, bei einem Erststudium nicht. "Das Studium bereitet ja oft nicht direkt auf einen speziellen Beruf vor."


    Einfach "Studiengebühren Werbungskosten" scroogeln ;).


    greetz


    edit: ich habe mit dieser Thmatik keine persönlichen Erfahrung. Ob ein Promotionsstudium als Zweitstudium gilt, kann ich Dir leider auch nicht beantworten.

  • Mein Finanzamt erkennt mein berufsbegleitendes Studium auch voll an inkl. Fahrtkosten, Lerngruppen/-material, Verpflegungsmehraufwand etc.
    Voraussetzung war, daß das Studium berufsbezogen ist. Ferner solltest du darauf achten, ob du es als Sonderausgaben oder Werbungskosten absetzt, Stichwort: Deckelung ;)

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

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