Hallo,
um meine berufliche Situation zu verbessern, strebe ich ein Promotionsstudium parallel zu meinem Job an. Kann ich die Studiengebühren von der Steuer absetzen?
Ich habe dazu bislang nur folgendes Gefunden:
"Kosten einer Fortbildung sind in unbegrenzter Höhe Werbungskosten.
Aufwendungen für eine Berufsausbildung sind bis zu einer Höhe von jährlich € 4.000 als Sonderausgaben abzugsfähig.
Private Weiterbildungen werden steuerlich gar nicht berücksichtigt.
Unter einer Fortbildung versteht man jede beruflich veranlasste Aus- und Weiterbildung nach Abschluss der ersten Ausbildung oder des Erststudiums: zum Beispiel eine Umschulung, ein Zweitstudium oder innerbetriebliche Fortbildungen."
Ich würde deswegen davon ausgehen, dass dies möglich ist. Oder liege ich da falsch?
Vielen Dank,
Simon