ZitatOriginal geschrieben von Schrompf
Sie hat den Vertrag definitiv nicht abgeschlossen. Kennt jemand da einen ähnlich gelagerten Fall mit einem Urteil?
Es könnte ja jeder behaupten, er hätte den Vertrag nicht abgeschlossen. Das einzige Indiz auf unserer Seite ist die IP-Adresse von der Telekom. Das sie zwischenzeitlich nicht auf ihren Mailaccount zugreifen konnte, lässt sich wohl nur schwer beweisen.
Es gibt Rechtsprechung zu ähnlichen Fällen bei Geschäften über die Plattform ebay. Dort ist die Ansicht herrschend, dass eine erfolgreiche Nutzung der Kombination Benutzername und Passwort nicht ausreichend ist für den Nachweis, dass diejenige Person, auf welche der Benutzername läuft, auch die Willenserklärung abgegeben hat, wenn dies bestritten wird.
Nicht deine Mutter ist hier in Beweisnot, sondern die andere Partei. Deine Mutter muss, wenn der Vertragsschluss substantiiert vorgetragen wird dies mit Argumenten bestreiten (also z.B dass die angegebene IP ihr nicht zugeordnet werden kann, dass ihr email-Konto mißbräuchlich genutzt worden ist usw.