Handyvertrag: Händler will Ware nicht liefern und nun stornieren - rechtens?

  • Hallo,


    bevor die Sache nächste Woche zum Rechtsanwalt, möchte ich einmal Eure unverbindliche Meinung zu folgendem Sachverhalt hören:


    Ende August wurde bei einem Händler einen T-Mobile WnW Connect Duo abgeschlossen in Verbindung mit einem Notebook.


    Die Verträge wurden aktiviert, laufen also nun schon seit 2 Monaten. Die Zuzahlung für das Notebook wurde auch bereits vor Wochen überwiesen.
    Die Ware wurde bisher nicht geliefert, es erfolgten zwischenzeitlich Alternativangebote zu dem ursprünglich bestellten Notebook, die aber nicht als gleichwertig (technisch und preislich) einzuschätzen waren. Wir sind dann so verblieben, dass der Händler das Notebook in der ursprünglichen Version ausliefert.
    Anzumerken ist, dass das bestellte Notebook seit dieser Zeit beim Hersteller immer lieferbar war und weiterhin ohne Probleme bestellt werden könnte.


    Am Montag sollte eigentlich das Einschreiben mit Fristsetzung rausgehen, da meldete sich nun der Händler per eMail, dass er vom Kaufvertrag zurücktreten möchte, da das Angebot für ihn nicht mehr "wirtschaftlich" sei.


    Es sind auf unserer Seite bereits kosten Entstanden, die Verträge laufen auch schon und es besteht von unserer Seite auch kein Bedarf, diesen Vertrag zu widerrufen. Die Ware könnte vom Händler bestellt werden, wenn er denn nun wollte.


    Meine Frage nun: Ist dies rechtens und was sollte man (außer das Ganze dem RA zu übergeben) nun tun?


    Besten Dank und Gruß,
    David

    "Das Schicksal mischt die Karten und wir spielen." (Arthur Schopenhauer)

  • Re: Handyvertrag: Händler will Ware nicht liefern und nun stornieren - rechtens?


    Zitat

    Original geschrieben von Blood2Man

    Meine Frage nun: Ist dies rechtens und was sollte man (außer das Ganze dem RA zu übergeben) nun tun?


    Rechtens ist das nicht, zumal die Begründung "nicht wirtschaftlich" an Lächerlichkeit garnicht mehr zu überbieten ist. Ob etwas wirtschaftlich ist oder nicht kann dir als Kunde egal sein und das ist auch spätestens dann wurscht, wenn teilweise schon die beauftragte Leistung erbracht wurde. Hier gehts ja um die Vermittlung eines Vertrages in Kombination mit dem Laptop. Da kommt der Händler nicht mehr raus, anders wärs, wenn er auch keine Verträge vermittelt hätte, weil diese bspw. nicht zu schalten sind oder ähnliches.


    Mehr als ihm ne Mail zuschicken, in der du ihm mitteilst, dass du ihn nicht von Vertrag zurück treten lässt würde ich nicht neben dem Anwalt tun. Kannst ihn ja noch beiläufig informieren dass du die Sache dem Anwalt übergibst und er sich doch bitte mit diesem über etwaige Vertragsrücknahmen wegen plötzlicher Unwirtschaftlichkeit auseinandersetzen soll.

  • Hallo,


    Danke für die erste Rückmeldung.
    Ein Detail noch zu seiner letzten Rückmeldung: Er hat angekündigt, T-Mobile Anfang der Woche über seinen Rücktritt zu informieren.
    Macht es Sinn, wenn ich T-Mobile am Montag darüber informiere, dass ein Widerruf von unserer Seite nicht gewünscht wird?


    Besten Dank und Gruß,
    David

    "Das Schicksal mischt die Karten und wir spielen." (Arthur Schopenhauer)

  • "pacta sunt servanda" (Verträge sind einzuhalten). Viel mehr gibts in deinem Fall eigentlich aus rechtlicher Sicht nicht zu sagen. Unwirtschaftlichkeit ist zu 99,9 % der Fälle kein Grund für eine Vetragsauflösung.


    Die Frage ist halt, ob man sich das ganze mit Fristsetzung, Anwalt, Gericht etc. antun will, weil davon hat man erstmal auch nicht sein Notebook und das ganze geht auch nicht von heute auf morgen.

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok



    Die Frage ist halt, ob man sich das ganze mit Fristsetzung, Anwalt, Gericht etc. antun will, weil davon hat man erstmal auch nicht sein Notebook und das ganze geht auch nicht von heute auf morgen.


    Also so dringend braucht er das Notebook wahrscheinlich nicht, insofern ist es dann auch nicht so wichtig, das das unter Umständen länger dauern kann.


    Ich finde es jedenfalls gut auch im Sinne aller anderen potentiellen Kunden, wenn diesem "Geschäftsmann" mal die Leviten gelesen werden.


    Zitat

    Macht es Sinn, wenn ich T-Mobile am Montag darüber informiere, dass ein Widerruf von unserer Seite nicht gewünscht wird?


    Ich denke, ein Gespräch mit T-Mobile macht Sinn. Ich bin nämlich nicht sicher, ob der Händler den Vertrag nach Beginn ohne deine Zustimmung stornieren darf-danach würde ich T-Mobile fragen.


    Logisch gesehen macht das ja nur Sinn, wenn das im Einvernehmen geschieht. Ich denke, selbst wenn er T-Mobile informiert, müssen die erstmal dein Einverständnis einholen.


    Wobei der Händler schon komisch ist, denn woher will er denn eigentlich wissen, dass du die Verträge nicht gebrauchen kannst? Seine Argumentation scheint ja zu sein, Schubladenverträge zu veräußern. Wenn er so auch gegenüber T-Mobile argumentiert, dann wird auch er ganz schnell "unwirtschaftlich", aber eben für den Mobilfunker.

  • Zitat

    Original geschrieben von ocb
    Also so dringend braucht er das Notebook wahrscheinlich nicht, insofern ist es dann auch nicht so wichtig, das das unter Umständen länger dauern kann.


    Ich finde es jedenfalls gut auch im Sinne aller anderen potentiellen Kunden, wenn diesem "Geschäftsmann" mal die Leviten gelesen werden.


    Es kann halt schon ca. 3-6 Monate dauern, bis ein Rechtsstreit abgeschlossen ist. Und selbst mit einem entsprechenden Titel hat er das Notebook immer noch nicht, wenn sich der Händler auf stur stellt.


    Von daher wäre Fristsetzung, dann Kauf woanders, und dann Schadensersatz wahrscheinlich sinnvoller. Setzt aber voraus, daß beim Händler auch was zu holen ist ^^.

    Hier stand eine Signatur.

  • Am Besten stornieren lassen. Problem wird nur der sein, dass auf Grund der gemachten Verträge (und danach storniert) neue WnW Verträge bis auf die nächsten 6 Monate (steht nirgendswo offiziell, aber erfahrungsgemäß) keine weiteren WnW Verträge kriegt. Ausnahmen gibt es natürlich immer.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Ich würde den Händler nochmal energisch aber höflich darauf hinweisen, dass er kein Recht zur Stornierung hat und du damit nicht einverstanden bist und dass du notfalls deine Ansprüche gerichtlich geltend machst.


    Ich gehe schwer davon aus, dass er dann einlenken wird und ihr eine Lösung finden werdet.


    Würde zwar etwas Stress bedeuten, aber den hattest du sowieso schon und die Totalstornierung ist wegen den von den Vorpostern genannten Gründen auch bescheiden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Von daher wäre Fristsetzung, dann Kauf woanders, und dann Schadensersatz wahrscheinlich sinnvoller. Setzt aber voraus, daß beim Händler auch was zu holen ist ^^.


    Der Händler ist bei TT aktiv und hat auch eigentlich einen guten Ruf (laut Erfahrungsthread), nur kann ich das (aus wohl verständlichen Gründen) nicht bestätigen.


    Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Am Besten stornieren lassen. Problem wird nur der sein, dass auf Grund der gemachten Verträge (und danach storniert) neue WnW Verträge bis auf die nächsten 6 Monate (steht nirgendswo offiziell, aber erfahrungsgemäß) keine weiteren WnW Verträge kriegt. Ausnahmen gibt es natürlich immer.


    Das Problem ist, dass ich es nicht einsehe, wegen dem Stornierungswusch der Gegnerseite solche Konsequenzen in Kauf zu nehmen. Das Angebot war gut und ich möchte, dass die dieses auch erfüllt wird.


    Zitat

    Original geschrieben von Thomas201
    Ich würde den Händler nochmal energisch aber höflich darauf hinweisen, dass er kein Recht zur Stornierung hat und du damit nicht einverstanden bist und dass du notfalls deine Ansprüche gerichtlich geltend machst.


    Ich gehe schwer davon aus, dass er dann einlenken wird und ihr eine Lösung finden werdet.
    [...]


    Ich habe (auch nach 2 Monaten) immer noch auf eine gütliche Einigung gehofft. Die Nachricht an den Geschäftsführer ist raus, dass ich die Stornierung so nicht akzeptieren werde.
    Ich werde mich dann morgen intensiv um die Angelegenheit kümmern, d.h. Einschreiben mit Fristsetzung rausschicken, T-Mobile über den Sachverhalt informieren und schon mal beim RA anklopfen...


    Schon einmal vielen Dank für die Rückmeldungen.


    Besten Dank und Gruß,
    David

    "Das Schicksal mischt die Karten und wir spielen." (Arthur Schopenhauer)

  • semi-OT:
    Ich verstehe die Händler bzw. deren hier agierende Angestellte nicht: Es wird nicht lange dauern, dann fällt der Name des Händlers. Dies wird mit Sicherheit einen größeren Schaden anrichten, als wenn man wegen der Fehl-Kalkulation bei einem Kunden mal einen Schein drauflegen muss.
    Ich drücke Dir die Daumen, dass Du "Dein" Vostro 1310 bald bekommst. ;)

    Vertrauensliste: #1, #2

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