Hallo,
bevor die Sache nächste Woche zum Rechtsanwalt, möchte ich einmal Eure unverbindliche Meinung zu folgendem Sachverhalt hören:
Ende August wurde bei einem Händler einen T-Mobile WnW Connect Duo abgeschlossen in Verbindung mit einem Notebook.
Die Verträge wurden aktiviert, laufen also nun schon seit 2 Monaten. Die Zuzahlung für das Notebook wurde auch bereits vor Wochen überwiesen.
Die Ware wurde bisher nicht geliefert, es erfolgten zwischenzeitlich Alternativangebote zu dem ursprünglich bestellten Notebook, die aber nicht als gleichwertig (technisch und preislich) einzuschätzen waren. Wir sind dann so verblieben, dass der Händler das Notebook in der ursprünglichen Version ausliefert.
Anzumerken ist, dass das bestellte Notebook seit dieser Zeit beim Hersteller immer lieferbar war und weiterhin ohne Probleme bestellt werden könnte.
Am Montag sollte eigentlich das Einschreiben mit Fristsetzung rausgehen, da meldete sich nun der Händler per eMail, dass er vom Kaufvertrag zurücktreten möchte, da das Angebot für ihn nicht mehr "wirtschaftlich" sei.
Es sind auf unserer Seite bereits kosten Entstanden, die Verträge laufen auch schon und es besteht von unserer Seite auch kein Bedarf, diesen Vertrag zu widerrufen. Die Ware könnte vom Händler bestellt werden, wenn er denn nun wollte.
Meine Frage nun: Ist dies rechtens und was sollte man (außer das Ganze dem RA zu übergeben) nun tun?
Besten Dank und Gruß,
David