Portierungsgebühr rechtlich zulässig?

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas201
    Hast du zufällig ein Aktenzeichen / Fundstelle oder einen Link zu dem Urteil?


    Ich denke das war kein Urteil, sondern ein Beschluss (oder wie immer das EuGH-Äquivalent dazu heisst). Bzgl | 46 III S. 1 TKG bleibt Dir eine Normenkontrollklage. Wüsste aber nicht wie man die begünden sollte, IMHO verstößt die Portierungsgebühr gegen kein höherrangiges Recht.

  • Ich will doch gar nicht klagen ;)
    Ich wollte nur mal wissen, wie die Situation aussieht, da bei Bankkonten eine solche Gebühr eben nicht zulässig ist. Und die Bank hat mit der Kontoauflösung auch Aufwand, die sie ja dem Kunden auch in Rechnung stellen könnte.
    Bei Bankkonten wäre eine solche Regelung jedoch nach meinen Recherchen AGB-rechtlich unzulässig.
    Mich interessiert es darum eben, warum eine solche Regelung in einem Mobilfunkvertrag AGB-rechtlich zulässig ist.

  • Das kann man so auch nicht vergleichen. Du kannst Deinen Vertrag auch kostenlos beenden, indem Du nur kündigst.


    Willst Du die Rufnummer mitnehmen, fallen eben Gebühren an. Dies ist auch mit der AGB Inhaltskontrolle zu vereinbaren.

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas201
    Bei Bankkonten dürfen z.B. auch keine Auflösungsgebühren erhoben werden.


    Da nimmst Du ja auch nicht Deine Kontonummer mit!


    Die Auflösungsgebühr für Mobilfunkverträge gab es mal, die war aber rechtlich ncht haltbar.


    jo

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