ZitatOriginal geschrieben von Thomas201
Hast du zufällig ein Aktenzeichen / Fundstelle oder einen Link zu dem Urteil?
Ich denke das war kein Urteil, sondern ein Beschluss (oder wie immer das EuGH-Äquivalent dazu heisst). Bzgl | 46 III S. 1 TKG bleibt Dir eine Normenkontrollklage. Wüsste aber nicht wie man die begünden sollte, IMHO verstößt die Portierungsgebühr gegen kein höherrangiges Recht.