Garantieschein?

  • Hallo Leute,


    wie handhabt Ihr das mit dem Garantieschein? Füllt Ihr den überhaupt noch aus? Sofort geht eigentlich schlecht, da der Kunde ja ein 14-tägiges Rückgaberecht hat. Außerdem sind einige Handy-Kartons auch noch versiegelt.


    Falls ein Kunde den Garantieschein nachträglich ausgefüllt haben möchte, laßt Ihr Euch den Schein zurückschicken (wenn ja, zahlt Ihr das Porto oder der Kunde?) oder kann man die Scheine irgendwo seperat erhalten?

  • Hi,


    ich denke, ein Garantieschein ist nicht nötig.
    Deine Rechnung ist ausreichender Nachweis für die Herstellergarantie...


    Ebenso wie für Deine 2-jährige Gewährleistungspflicht.


    Wenn Du selbst eine Garantie übernehmen möchtest, kannst Du die in Deine AGB schreiben...


    Ciao
    Stephan

  • Danke für Deine Antwort, Stephan!


    Ich habe mir auch gedacht, dass der nicht nötig ist. Wollte nur mal nachfragen, wie Ihr das so macht. Wozu gibt es die denn überhaupt noch? Mit der 2-jährigen Gewährleistungspflicht wäre der Garantieschein nach einem Jahr eh nutzlos. Ist der Garantieschein alleine überhaupt gültig oder nur in Zusammenhang mit einem Kaufbeleg?

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