ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Sliders
Ganz ehrlich: die sind verpflichtet den Vertrag einzuhalten, da sich E. nicht unverzüglich gemeldet hat, dass es ein Irrtum war.
Falls E. den Vertrag eigenmächtig ändert, dann stellt das ein neues Angebot da, welches durch den anderen Teilnehmer akzeptiert oder abgelehnt werden muss.
Da E. das verdeckt gemacht hat, hast du auch deinen alten Anspruch hierauf.
Die Chance, dass du es gerichtlich durchkriegst, sind groß, da E. sich nicht 1. unverzüglich gemeldet hat und 2. durch die Änderung keine ausdrückliche Annahme des Teilnehmers vorlag.
So hat mein Anwalt mir das auch in etwa gesagt. Ich will ja nicht einmal bis zum Äußersten gehen, wenn eteleon sich vernünftig äußern würde und ein Angebot unterbreitet mit dem beide Seiten leben können. Aber diese dummdreisten Antworten der Damen aus dem Kundendienst sind irgendwie... Kann ich eigentlich gar nicht glauben, das die Tatsachen so ignorieren und sich da irgendwas abenteuerliches ausdenken.
Naja, ich habe denen erst einmal eine Frist gesetzt und bis morgen die Möglichkeit gegeben, sich ein einer vernünftigen Art mit meiner Bestellung auseinanderzusetzen. Wenn dies nicht geschieht, gebe ich das meinem Anwalt weiter.
samsungsack:
Ich drehe mich schon...