Möchte meinen Gas- und -Stromversorger wechseln! Wer hat gute Angebote und Provision

  • ja, nur bei Flexstrom, wurden (fast?) alle, bzw. zumindest die Vorauszahlungen zu Vertragsbeginn für die Stromlieferungen immer durch die Kunden per Überweisung bezahlt, da ist nix zu machen mit zurückbuchen...


    Und vermtl. die wenigsten sind dort länger als ein Jahr geblieben bei der Preispolitik.

  • Zitat

    Original geschrieben von fragger123
    die Rückbuchungs-Thematik ist doch hier eh hinfällig, da gezahlt per ÜW


    Ist es also nicht zu empfehlen bzw. rechtlich problematisch, die März-Rate, abgebucht am 26.02. durch Widerruf der Lastschrift zurückzuholen und ggfs. die Differenz, zu dem was tatsächlich offen ist, zu überweisen?
    Flexstrom hatte vertraglich das Recht den Abschlag im März abzubuchen.



    Für mich sind die genau einen Monat zu früh zahlungsunfähig geworden.
    Vertragende 31.03.13.
    Habe allerdings noch keine Abrechnung bekommen, wen wunderts, da ich ein Guthaben hatte.


    Mein Guthaben ohne Bonus entspricht in etwa dem Märzabschlag. Es wurden ca. 250 KWH weniger verbraucht als im Vorjahr, somit habe ich eine leichte Überzahlung über 12 Monate geleistet. Mit den Frei-KWH und dem Bonus hatte ich nach den Medienberichten in den letzen Monaten eh nicht gerechnet.

  • Zitat

    Original geschrieben von papabaer71
    Ist es also nicht zu empfehlen bzw. rechtlich problematisch, die März-Rate, abgebucht am 26.02. durch Widerruf der Lastschrift zurückzuholen und ggfs. die Differenz, zu dem was tatsächlich offen ist, zu überweisen?


    Das hängt eben davon ab, ob der bezahlte Betrag Bestandteil der Insolvenzmasse ist oder nicht.


    Zitat

    Original geschrieben von papabaer71
    Flexstrom hatte vertraglich das Recht den Abschlag im März abzubuchen.


    Also das ist völlig unerheblich. Offene Beträge sind generell noch jahrelang eintreibbar.

  • [Edit, falsche Richtung, falsches Urteil]


    Aber ob rein praktisch der Insolvenzverwalter solchen Pille-Palle verfolgt...?

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty
    [Edit, falsche Richtung, falsches Urteil]


    Aber ob rein praktisch der Insolvenzverwalter solchen Pille-Palle verfolgt...?


    solange der IV das Geld von Dir bekommt warum nicht - der geht nicht so schnell insolvent...


    Bei Energensued geht es bei dem ein oder anderen nur um wenige Euros wenn ich das im Energienetzforum verfolge.

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty
    [Edit, falsche Richtung, falsches Urteil]


    Aber ob rein praktisch der Insolvenzverwalter solchen Pille-Palle verfolgt...?


    Dreistelliger Betrag - pille-palle?! Darauf kannst du Gift nehmen!


    Wenn nicht, würde er sich übrigens mit Sicherheit strafbar machen, da es nicht sein Geld ist, sondern das der Gläubiger.

  • 1. auf die Solvenz des IV kommt es nicht an, er verwaltet das Vermögen des Unternehmens, nur das haftet auch.


    2. dreistelliger Betrag wird bei dem Umfang des Verfahrens wohl doch Pille-Palle sein. Auf der anderen Seite gibt es wohl viele solcher Kleckerbeträge, die dann doch ein Inkasso sinnvoll erscheinen lassen

  • Re: Rückbuchung Lastschriften


    Zitat

    Original geschrieben von sparfux
    Habe gerade in auf dem Heimweg im Radio gehört, dass sogar die Verbraucherzentralen das Rückbuchen der Lastschriften empfehlen. Da war sogar von 8 Wochen die Rede.


    Die sollten es wirklich besser wissen. :rolleyes:

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