Möchte meinen Gas- und -Stromversorger wechseln! Wer hat gute Angebote und Provision

  • Ich hatte auch Anfang des Jahres den Stromanbieter gewechselt. Allerdings bin ich genau den entgegengesetzten Weg gegangen: Ich wollte das Risiko minimieren und einen Anbieter haben, der die Provision am Anfang auzahlt.


    Habe dann alle beschränkenden Optionen bei Verivox (und anderen Vergleichsportalen) rausgenommen und ein Angebot von Eprimo gefunden, bei dem insgesamt 170€ Prämie nach 30 Tagen Belieferung ausgezahlt werden. Man musste aber auch da alle Beschränkungen rausnehmen, sonst hat man den Tarif nicht gesehen.


    Dann noch über die Vergleichsseite abschließen, bei der man das meiste Cashback bekommen kann. Bei mir war das damals TopTarif mit 21,74€ Cashback.


    Alle Prämien sind eingetroffen - knapp 200€. Der Tarif selber ist zwar nur minimal billiger als mein voriger bei Verivox, aber im nächsten Jahr wird dann einfach wieder gewechselt.


    Vorkasse kommt mir aber nicht in die Tüte. 1 Jahr Vertrgasbindung finde ich aber OK (bei gleichzeitiger Preisgarantie). Man - ich zumindest - will ja nicht jeden Monat wechseln.

  • Zitat

    Original geschrieben von pvr
    Ach ja, ich bin nicht so schnell mit wechseln, ... aber da Vattenfall ja für einige gerade *wieder* aktuell ist, tja, welch' Überraschung, auch nach 4-6 Wochen kamen keine zusätzlichen Punkte von Payback. Der Laden entspricht meinen Erwartungen.


    Für 2 andere Verträge habe ich dieses Mal (eigentlich letztes Mal, denn es gibt kein dieses Mal) leider auch nur einmal die Punkte bekommen. Fürchte die eine Zählernummer steht wegen Geringstverbrauch schon auf der Blacklist. :( Flattys Rat, noch eine Weile abzuwarten und dann nachzufragen, konnte ich leider nicht genau befolgen. Hab' vor kurzem schon nachgefragt und hoffte, bei negativer Antwort, ihnen meinen Wechsel zu Lichtblick als Trotz-Reaktion verkaufen zu können, aber... leider musste ich ja bis 8.4. meinen Wechsel auslösen und Vattenfall hat bis heute noch nicht geantwortet. ;)


    Ich hoffe Lichtblick zahlt wenigstens 2x 50 Euro, denn auch die haben es geschafft, beide Zähler unter einem Account zusammenzufassen.


    Die 5000 zusätzlichen Punkte kamen bei mir dann auch erst auf Nachfrage hin, Ansprechpartner ist selbstverständlich Payback (nicht Vattenfall).


    In Sachen Lichblick kann man auch vorbauen: Einfach online kntaktieren und sich die (je) 50 Euro vorab bestätigen lassen!

  • Zitat

    Original geschrieben von kaputer
    Online am 30. Januar. Widerrufsrecht ist damit schon lange Geschichte, auch wenn noch keine Leistung von Flexstrom erbracht wurde.


    450€ Lehrgeld - das hätte man auch anders verbraten können. Nichts für Ungut, mir war das Risiko bewusst und ich bin das Pokerspiel eingegangen. :rolleyes: :mad:


    Die nächsten Energieangebote müssen jetzt aber besser laufen ;)


    Bei Wiki steht "Die Widerrufsfrist beginnt frühestens dann zu laufen, wenn der Verbraucher eine wirksame Widerrufsbelehrung erhalten hat, im Fernabsatz jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung)."
    Ich weiss allerdings nicht, wie der Teil "nicht vor Eingang der Ware" begründet wird, denn §355 BGB sieht dies nicht explizit vor (bloss als Beginn der sechsmonatigen Frist, wenn keine Widerrufsbelehrung übermittelt wurde, in §355 IV BGB).


    Einen Versuch ist es wert...

  • Eine brutale Möglichkeit: Wenn mit Lastschrift gezahlt und die noch nicht mehr als 6 Wochen her ist einfach zurückbuchen.


    Dann musst nicht Du dem Geld beim Insolvenzverwalter herrennen sondern der Dir. Ist zwar dann immernoch nicht ausgestanden aber dann bist wenigsten Du im Vorteil. Ich würde auf jeden Fall versuchen zurückzubuchen.

  • chrisnx: Ja, wobei selbst bei einem wirksamen Widerruf (mir) noch nicht hundertprozentig klar ist, ob das Geld nicht trotzdem Bestandteil der Insolvenzmasse ist.


    sparfux: Davon rate ich dringend ab. Denn wenn das Geld Bestandteil der Insolvenzmasse ist, kann der Gläubiger dagegen nichts tun - macht er es doch, kommt er vom Regen in die Traufe.

  • Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    sparfux: Davon rate ich dringend ab. Denn wenn das Geld Bestandteil der Insolvenzmasse ist, kann der Gläubiger dagegen nichts tun - macht er es doch, kommt er vom Regen in die Traufe.


    Natürlich wird der Insolvenzverwalter es von Dir zurückforden. Aber wie gesagt: Wenn Du nicht machst, musst Du dem Geld hinterherlaufen, ansonsten der Insolvenzverwalter.


    Hängt natürlich davon ab, wie streitbereit man ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von sparfux
    Natürlich wird der Insolvenzverwalter es von Dir zurückforden. Aber wie gesagt: Wenn Du nicht machst, musst Du dem Geld hinterherlaufen, ansonsten der Insolvenzverwalter.


    Aber eben das ist doch unerheblich - der, der Anspruch auf das Geld hat, bekommt es auch. Spätestens nach einem Gerichtsverfahren - warum sollte man sich so was antun?

  • Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
      chrisnx: Ja, wobei selbst bei einem wirksamen Widerruf (mir) noch nicht hundertprozentig klar ist, ob das Geld nicht trotzdem Bestandteil der Insolvenzmasse ist.


    Soweit ich weiß, ändert das nichts daran, daß man dieses Geld ebenfalls aus der Insolvenzmasse fordern muß... :/

  • Zitat

    Original geschrieben von boener
    Soweit ich weiß, ändert das nichts daran, daß man dieses Geld ebenfalls aus der Insolvenzmasse fordern muß... :/


    In der "frühen Phase der Strommarkt-Liberalisierung", nämlich vor ca. 10 Jahren (ja, da sammelte ich auch schon so meine Anbieterwechsel-Erfahrungen..) fand ich mich in genau so einer Situation wieder: Die deutsche Tochter eines recht großen US-Anbieters ging pleite, das ging so auch recht schnell durch die Presse. Also fragte ich bei der Verbraucherzentrale per E-Mail an, ob ich nicht besser die zuletzt geleistete Abschlagszahlung, die von meinem Konto nach von mir erteilter Vollmacht abgebucht worden war, von meiner Bank zurückbuchen lassen sollte. Die Verbraucherzentrale ermutigte mich, dies so zu tun - es könne nix schaden..
    Gesagt, getan - und erst ca. 1 Jahr später bekam ich Post von einem Rechtsanwalt, dem Insolvenzverwalter des Pleite-Stromanbieters: ich solle noch eine Nachzahlung leisten.


    Also: kein Problem, zumal die Nachzahlung / Abschlagszahlung eh nicht hoch war..

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